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News: Bundestrojaner muss weg

Urteil zur Online-Durchsuchung erst 2008

Redaktion / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit gestern läuft ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu Online-Durchsuchungen. Ein Urteil soll es aber erst 2008 geben.

Geklagt hatten eine Journalistin, ein Mitglied der Partei Die Linke sowie drei Anwälte, darunter FDP-Politiker und Ex-Innenminister Gerhart Baum: "Ein heimlicher Komplettzugriff auf die Festplatte ist ein Grundrechtseingriff von neuer Qualität", meint er.

Quelle: Allgemeine Zeitung, heise

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jürgen81 Redaktion „Urteil zur Online-Durchsuchung erst 2008“
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Ich muss den Klägern recht geben. Ich sehen kein Unterschied zwischen einem Einbruch in meine Wohnung und einer Onleindurchsuchung.
Das waren Stasimethoden, heimlich einbrechen, alles durchsuchen und wieder verschwinden.

Ich frage mich was die eigentlich bezwecken. Die Onlinedurchsuchung kann ganz einfach umgangen werden. Live CD und Portable Software.
siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Stickware
Einen 4 GB USB-Stick gibt es unter 50 EURO.
Verschlüsselt Telefonieren mit Skype oder Zfone, ohne Spuren im Internet mit FireFox und TOR usw.

Auf dem eigentlichen OS auf Festplatte ist nicht zu finden.

Also was wollen die eigentlich?

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