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News: Bundestrojaner statt Bürgerrechte

Schäuble will Grundgesetz ändern

Redaktion / 36 Antworten / Flachansicht Nickles

Jetzt kommts raus: Um den Bundestrojaner offiziell von der Leine zu lassen, will Innenminister Schäuble das Grundgesetz ändern: Die Unverletzbarkeit der Wohnung soll eingeschränkt werden. Die Schnüffler hätten dann eine gesetzliche Grundlage für die heimliche Durchsuchung von privaten aber auch von Firmen-PCs.

Artikel 13 GG garantiert die Unverletzbarkeit der Wohnung. Durchsucht werden darf nur bei schweren Straftaten und auf richterliche Anordnung, außer bei Gefahr im Verzug, da darf der Staat jetzt schon alles machen. Bleibt die Frage, was eine "schwere" Straftat ist. Bei der Rasterfahndung, der ähnliche Hürden auferlegt sind, reichen inzwischen minderschwere Delikte, um sie anzuwenden. Die gleiche Angst besteht beim Bundestrojaner. Er könnte massenhaft, möglicherweise noch als Folge von maschinell erstellten Massenstrafanzeigen, bei minderschweren Delikten eingesetzt werden. Dass der Staat da nicht zimperlich ist, sieht man bei den Mautdaten. Die sollten auch nur zu Abrechnungszwecken verwendet werden, inzwischen werden sie zur Verbrechensbekämpfung missbraucht.

Quelle: Handelsblatt

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Rofl gelöscht_137978
nimbusxxl2000 Nachtrag zu: „Der Martin hat die Handys mit RADIOFUNKTION und Handy Ortung ganz vergessen,...“
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Aus dem I-Net Kaffee laufe ich jetzt brav heim, hoffentlich sind nicht schon meine Schuhe verwanzt *grins*
Unterwegs gehe ich auch nicht in ein Lokal, da sitzen ja alles getrennt abgesondert Verbrecher, schreiben Nachrichten auf die Zigarette und rauchen die dann auf * laut lach*
Nein ich nutze kein Auto mit Navigation zur Ortung, ich habe gar kein Auto *grins*
Und meine Reisen kann Opa buchen, der ist unverdächtig in seinem alter bei der Online Buchung
Und außerdem zahlt er mit seiner Kreditkarte * breit grins*
Solls nun gut sein für heute, wir woll ja keine Tipps geben sonst dreht unser Schäuble noch ganz durch *lach*

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