Nachdem in Nordrhein-Westfalen die Online-Durchsuchung von PCs ohne richterliche Genehmigung nun Gesetz ist, will Niedersachsen jetzt nachziehen: Ein entsprechender Gesetzentwurf wird gerade geprüft. Beschränkt werden soll die Online-Durchsuchung aber auf schwere Straftaten, etwa wenn Gefahr für Leib und Leben besteht oder bei Verdacht auf eine extremistische Straftat.
        
        Quelle: Spiegel online
      
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          "Die richtige Antwort Liefert http://www.nickles.de/c/s/45-0029-536-1.htm"
          
          ich schau mir diesen thred gerade darüber an. es funktioniert tadellos.
        
