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News: Nur bei schweren Straftaten

Auch Niedersachsen will Online-Durchsuchung

Redaktion / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Nachdem in Nordrhein-Westfalen die Online-Durchsuchung von PCs ohne richterliche Genehmigung nun Gesetz ist, will Niedersachsen jetzt nachziehen: Ein entsprechender Gesetzentwurf wird gerade geprüft. Beschränkt werden soll die Online-Durchsuchung aber auf schwere Straftaten, etwa wenn Gefahr für Leib und Leben besteht oder bei Verdacht auf eine extremistische Straftat.

Quelle: Spiegel online

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Tilo Nachdenklich Redaktion „Auch Niedersachsen will Online-Durchsuchung“
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Gefahr für Leib und Leben besteht bei fast allen Geniestreichen der Politik, etwa bei der Einschränkung der Lebensmittelüberwachung, der Privatisierung der Wasserversorgung usw. und so fort. Die Politiker-PCs haben wir also schon mal.

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