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News: Ein letztes Aufbäumen

Mit Filtern gegen GEZ-Gebühren

Redaktion / 26 Antworten / Flachansicht Nickles

Wer mit dem Internet-PC weder TV sieht noch Radio hört, muss ab dem 1.1.2007 trotzdem GEZ-Gebühren bezahlen. Kleine Büros und Selbständige trifft es besonders hart, sie werden gleich x-fach zur Kasse gebeten. Was ist jedoch, wenn man die Seiten der Öffentlich Rechtlichen gar nicht empfangen kann? Filter blenden diese nämlich aus.

Die Deutsche Gesellschaft für Softwaresicherheit bietet das Programm Gezfilter 2007 an, womit Computer nach ihren Aussagen nicht mehr als Rundfunkempfangsgeräte gelten und somit keine GEZ-Gebühren anfallen. Die rechtliche Relevanz sei gutachterlich bestätigt, zudem bietet das Unternehmen eine Geld-zurück-Garantie, falls doch Gebühren erhoben werden.

Quelle: gezfilter.de

ROFL Brezel
Warum ROFL i.mer
Warum ROFL Brezel
Warum ROFL i.mer
dl7awl Olaf19 „Die kapieren's einfach nicht :-(“
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Mehr noch: Man braucht nicht mal einen Internetanschluss. Die "Fähigkeit" des PCs (= jedes erdenklichen PCs, bis hinunter zu Sinclair und C64) ist allein ausschlaggebend.

Bist Du da sicher? Wo steht das?

Bislang kannte ich in dem Zusammenhang nur den Terminus "zum Empfang bereithalten" als maßgebliche Formulierung - und das ist zweifellos etwas anderes als pure "Empfangsfähigkeit" oder gar nur "Internetfähigkeit". Hat sich da was ins Absurde geändert?

Ich habe vor vielen Jahren einen GEZ-Klinkenputzer mühelos unverrichteter Dinge wieder weggeschickt, weil ich glaubhaft machen konnte, dass ich den Fernseher nur zum Abspielen von Videos verwende. Ich konnte vorführen, dass mit der Geräte-eigenen Antenne nur unerträglich verrauschter Empfang möglich war, und eine sonstige Antenne gab es nicht. Das Gerät war somit zwar "empfangsfähig", wurde aber nicht "zum Empfang bereitgehalten". Hat der Mann auf Anhieb mit größter Selbstverständlichkeit akzeptiert.

Auch ein Gerät, das nur verpackt z.B. im Keller oder auf dem Hängeboden aufbewahrt wurde, war ebenfalls unschädlich, obwohl es "empfangsfähig" war. Ich weiß auch, und es kursierten auch entsprechende Tipps, dass man ein nur als Monitor genutztes Fernsehgerät durch technischen Eingriff empfangsunfähig machen lassen und sich so legal vor der GEZ-Gebühr schützen konnte. Das entspräche ja - wenn auch mit dem Unterschied der ÖR-Selektivität - praktisch dem heutigen Filter, vorausgesetzt es ist nicht ohne erheblichen Aufwand wieder außer Kraft zu setzen.

Also, obwohl ich ja weiß, dass man bei GEZ nicht unbedingt die Kriterien des gesunden Menschenverstandes anlegen kann, mag ich noch nicht so recht glauben, dass wirklich pure "Internetfähigkeit" - selbst bei fehlender Internetmöglichkeit - als Kriterium ausreichen soll. Was ist mit einem PDA, einer IP-Webcam, einer per IP-Befehl via Internet fernschaltbaren Steckdosenleiste, einem Router, einem Handy, einer reinen Textkonsole? Alle diese Geräte sind auf ihre Art "internetfähig" oder können es zumindest sein, aber trotzdem kaum oder gar nicht geeignet, Fernsehprogramme wiederzugeben.

Bin zwar nicht direkt betroffen, weil sowieso bereits GEZ gezahlt wird, aber verwirrt bin ich doch...
Natürlich ganzgenau
Geladen? XD Scotty7