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News: Untergejubelte Vertragsänderungen verboten

Gerichtsurteil gegen miese T-Online Masche

Redaktion / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Kunden bis zum Anschlag zu verarschen, ist in Deutschland längst Selbstverständlichkeit. Eine beliebte Nummer ist es, dass ein Unternehmen einen bestehenden Vertrag einfach per Post oder Email nach belieben ändert. Dies natürlich auch zu Ungunsten des Kunden.

Einer der diese miese Masche ausgiebig praktiziert, ist T-Online. So wurde an DSL-Kunden beispielsweise eine Email mit neuen Vertragsbedingungen zugeschickt. Die monatliche Kündingungsmöglichkeit wurde gestrichen und durch einen 12 Monats Vertrag ersetzt.

Wer nicht innerhalb sechs Wochen Widerspruch einlegte, akzeptierte nach Ansicht von T-Online die neuen Vertragsbedingungen. Juristisch nennt sich so was "einseitige Vertragsänderung". Für diese Praxis hat sich T-Online eine Klage der "Zentrale für unlauteren Wettbewerb" eingehandelt.

Das Frankfurter Landgericht hat die einseitige Vertragsänderung jetzt als rechtswidrig verurteilt.
Quelle: Heise.de.