hi,
seit heute - war ja voraussehbar =
E-Mails fallen nicht unter das Fernmeldegeheimnis = klickedeklick betr. erstmal "nur" D, wie es in der CH aussieht, weiß ich nicht, aber PGP/GPG wird langsam mehr als nötig ........ ;-)
Das Argument = wer nichts zu verbergen hat............usw. - ist mehr als dämlich, hier werden fundamentale Bürgerrechte untergraben............:-(
Gruß
NANÜ
P.S. wer eine einfache Anleitung bzw. ein Buch
braucht, möge sich melden = VK
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Hi Camino,
der Vergleich stimmt insofern nicht, da du auf einer Postkarte nur sehr wenig Text unterbringen kannst. In einem Brief kannst du ein Vielfaches davon schreiben, außerdem Zeichnungen, Zeitungsausschnitte, Schecks o.Ä. Dokumente beilegen. Einige Leute tun da sogar Geldscheine rein *g*. Dass ein Brief durch die Kuvertierung vor neugierigen Blicken geschützt ist, wird in 99% der Fälle eher ein "Nebeneffekt" sein.
In einem Punkt hast du allerdings recht: Kein Richter auf der Welt - zumindest nicht in diesem Land - unterschreibt einen Durchsuchungsbefehl nur "aus purer Neugier", weil jemand seine Mails verschlüsselt.
CU
Olaf
