hi,
seit heute - war ja voraussehbar =
E-Mails fallen nicht unter das Fernmeldegeheimnis = klickedeklick betr. erstmal "nur" D, wie es in der CH aussieht, weiß ich nicht, aber PGP/GPG wird langsam mehr als nötig ........ ;-)
Das Argument = wer nichts zu verbergen hat............usw. - ist mehr als dämlich, hier werden fundamentale Bürgerrechte untergraben............:-(
Gruß
NANÜ
P.S. wer eine einfache Anleitung bzw. ein Buch
braucht, möge sich melden = VK
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Hi Nanü,
wir hatten das Thema kürzlich ja schon mal privat - deine Allergie gegen Bespitzelung aller Arten kann ich gut nachvollziehen. Trotzdem schwanke ich immer noch zwischen deinem Standpunkt und dem von King-Heinz. Verstehen kann ich euch alle beide... ich finde die Vorstellung einigermaßen widerlich, dass wildfremde Leute meine privaten Mails lesen, kann mir aber - zum jetzigen Zeitpunkt, wohlgemerkt! das kann sich ändern - kaum vorstellen, dass irgendwer diesen Aufwand treiben wird. Dafür bin ich für Fahnder aller Arten einfach nicht interessant genug. Deswegen halte ich es momentan eher so wie King-Heinz.
Um es mit einem Vergleich zu sagen: Wenn ich eine Postkarte verschicke, dann muss mir klar sein, dass diese auf ihrem langen Weg zum Empfänger durch einige Hände geht, und dass jeder, der die Karte in seinen Händen hält, diese auch lesen kann - wenn er es denn will... da hätte ein Postbote wohl viel zu tun :-) D.h. alle Inhalte, die ich bedenkenlos per Postkarte versenden würde, müssten auch bei der Kommunikation via E-Mail nicht verschlüsselt werden, und das sind momentan so ziemlich 100% meiner Mails. Wobei es einen Briefträger keinerlei technischen Aufwand kostet, eine Postkarte zu lesen - um fremder Leute E-Mails zu studieren, bedarf es schon etwas Know-Hows...
Wie gesagt - das ist aus meiner Sicht erstmal der Stand der Dinge, schon Adenauer wusste, dass man seine Meinung auch einmal ändern kann, und je mehr der Überwachungsstaat bei jedem einzelnen Bürger zuschlägt, desto mehr wird sich die Waagschale meines Standpunktes in Zukunft deiner Auffassung zuneigen.
CU
Olaf
P.S. wobei eine Hausdurchsuchung - siehe Artikel - sowieso einen Sonderfall darstellt, die wird ja nicht wegen jedem Fliegenschiss angeordnet...
