hi,
seit heute - war ja voraussehbar =
E-Mails fallen nicht unter das Fernmeldegeheimnis = klickedeklick betr. erstmal "nur" D, wie es in der CH aussieht, weiß ich nicht, aber PGP/GPG wird langsam mehr als nötig ........ ;-)
Das Argument = wer nichts zu verbergen hat............usw. - ist mehr als dämlich, hier werden fundamentale Bürgerrechte untergraben............:-(
Gruß
NANÜ
P.S. wer eine einfache Anleitung bzw. ein Buch
braucht, möge sich melden = VK
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Hi King,
Selbstverständlich hast du mit diesem Szenario natürlich auch recht.
Und ich mutmaße auch mal das ein solches Verhalten von der statistischen Wahrscheinlichkeit her tatsächlich eher zu "Besuchen" führt.
Aber dann hat der dessen HDD wenigstens verschlüsselt ist nicht das Problem das ein "Zufallsfund" in den Beschlagnahmten HDD ihm Ärger einbringen kann.
Du, der (ich unterstelle mal nur fürs Beispiel) seine "geklauten Musikstücke" oder die wo du "illegal" einen Abspielschutz umgangen hast (sofern du so unvernünftig warst solchen Mist erst zu kaufen), nicht veschlüsselt abgelegt hat, hast dann das Problem das der STA wegen dieses Zufallsfundes ermitteln MUSS
Und angesichts auch der tollen Lobbyarbeit unseres "Kultur"-ministers; wer weiß wielang es bspw. noch für Privatzwecke straffrei bleibt z.B. einen Abspielschutz zu umgehen.
