hi,
seit heute - war ja voraussehbar =
E-Mails fallen nicht unter das Fernmeldegeheimnis = klickedeklick betr. erstmal "nur" D, wie es in der CH aussieht, weiß ich nicht, aber PGP/GPG wird langsam mehr als nötig ........ ;-)
Das Argument = wer nichts zu verbergen hat............usw. - ist mehr als dämlich, hier werden fundamentale Bürgerrechte untergraben............:-(
Gruß
NANÜ
P.S. wer eine einfache Anleitung bzw. ein Buch
braucht, möge sich melden = VK
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>Dann könnten "die" nämlich auf die Idee kommen und sich fragen, was du da alles und warum immerzu verschlüsselt durch die Gegend schickst. Und aus lauter "Neugier" könnten die auf die Idee kommen, mal deine Bude zu stürmen und alles zu beschlagnahmen, was nicht niet- und nagelfest ist.
Du glaubst wirklich, einen Richter zu finden, der so einen Durchsuchungsbeschluss unterschreibt?
Um mal die Analogie zum Brief- und Postkartenversand aufzunehmen: Der, der eine Karte schreibt, versendet quasi unverschlüsselt. Der, der einen Brief (im Kuvert) schreibt, versendet dagegen "verschlüsselt". Deiner Auffassung nach, macht sich also jeder verdächtig, der einen Brief versendet. Mal ehrlich: Ist das logisch?
