hi,
seit heute - war ja voraussehbar =
E-Mails fallen nicht unter das Fernmeldegeheimnis = klickedeklick betr. erstmal "nur" D, wie es in der CH aussieht, weiß ich nicht, aber PGP/GPG wird langsam mehr als nötig ........ ;-)
Das Argument = wer nichts zu verbergen hat............usw. - ist mehr als dämlich, hier werden fundamentale Bürgerrechte untergraben............:-(
Gruß
NANÜ
P.S. wer eine einfache Anleitung bzw. ein Buch
braucht, möge sich melden = VK
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Nur: Wenn ich in einer Mail einem Bekannten z.B. schreibe, dass er sich mal wieder bei mir melden soll, dann sehe ich da keinen Bedarf, diese Mail zu verschlüsseln.....
Und wenn dein Bekannter auf die Idee kommt ab morgen Politiker (die evtl verbrecherisch handeln und ihren amteid verletzen) gemäß der Vorgabe Grundgesetz Art.20 (afair!) zu bekämpfen?
Dann wird er von denen als "Terrorist" eingestuft, und das Faktum das du ihm ne mail schreibst und eine kontaktaufnahme erbittest kommt dann gut ;-) (Denk dran, wenn eine Horde brüllender kriminell aussehender Typen deine Bude stürmt, schnell Arme schräg nach oben seitlich wegstrecken und nicht bewegen! Könnte dir eine Kugel zwischen die Augen ersparen)
