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Kabel Deutschland und Gebühren

Cybercrown / 23 Antworten / Flachansicht Nickles

Ein gesundes neues Euch allen

Also folgendes: Meine Eltern haben bei Kabel Deutschland einen Kabelanschluß. Nun geht es um die Bezahlung, denn meine Eltern überweisen immer den fälligen Betrag und das scheint denen bei Kabel Deutschland nicht zu gefallen. Seit über einem Jahr wollen die das meine Eltern eine Einzugsermächtigung erteilen da ansonsten 1,-Euro "Extragebühren" anfallen.
Meine Eltern weigern sich jedoch gegen diese Methode und überweisen weiterhin die Gebühr.
Nun will Kabel Deutschland inzwischen schon 18,- Euro haben für diese "Extragebühr"!!!
Diese Methode wurde erst viel später eingeführt, also der Vertrag lief vorher ganz normal ohne dieses Problem.

Nun die Frage: Dürfen die so eine Gebühr berechnen nur weil meine Eltern lieber überweisen und denen keine Einzugsermächtigung erteilen will?
Gibt es hierfür eine rechtliche Grundlage das die soetwas verlangen dürfen?

Die haben sogar schon richtig gedroht mit Anwalt und Inkasso aber getan hat sich besher nichts.

Ich denke mal das es jedem selber überlassen ist wie er zahlen möchte, denn es darf doch nicht sein das wenn ich in den EDEKA oder so gehe ich einen Euro mehr zahlen muss nur weil ich Barzahler bin als der der mit Karte bezahlt.

Soltte jemand dazu einen guten Link haben der über diese Problematik handelt wäre ich dankbar für das einstellen!!!

Danke schon mal für Eure Antworten


CU
Cybercrown

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BIMEX idefix1968 „Hi. Wie die anderen nach mir erwähnten kannst Du es als eine Ermässigung für...“
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@idefix1968

Natürlich kann jemand versuchen, dich über die Gebühr hinaus zu beklauen, merkt es der Betroffene jedoch, kann man juristisch zurückschlagen, wenn man will, jedoch, in Zeiten unserer Informationsgesellschaft fliessen negative Informationen über Firmen mit dubiosen Praktiken sehr schnell, VORSICHTIGER WANDEL mit dem Kunden ist bei "intelligenten" Chefs also mehr als angesagt ..., bei den "dummen" Chefs natürlich nicht, aber egal, wer meint, sich in diesen Zeiten "negative Werbung" durch Reklamationen wirtschaftlich noch leisten zu können, steht bereits am Abgrund seines "Geschäftslebens...", Motto: "Gestern standen wir noch am Abgrund, heute sind wir bereits einen erfolgreichen Schritt weitergekommen..." spricht zur Sache ...

Ob Gerichtsurteile im Grundsatz hier positiv helfen können, wage ich zu bezweifeln, das Kapital eines jeden Geschäftsmannes ist der zufriedene Kunde, wird dieses Verhältnis getrübt oder irgendwie beeinträchtigt, geht´s geschäftlich definitv, meist rapide, bergab ...

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