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Kabel Deutschland und Gebühren

Cybercrown / 23 Antworten / Baumansicht Nickles

Ein gesundes neues Euch allen

Also folgendes: Meine Eltern haben bei Kabel Deutschland einen Kabelanschluß. Nun geht es um die Bezahlung, denn meine Eltern überweisen immer den fälligen Betrag und das scheint denen bei Kabel Deutschland nicht zu gefallen. Seit über einem Jahr wollen die das meine Eltern eine Einzugsermächtigung erteilen da ansonsten 1,-Euro "Extragebühren" anfallen.
Meine Eltern weigern sich jedoch gegen diese Methode und überweisen weiterhin die Gebühr.
Nun will Kabel Deutschland inzwischen schon 18,- Euro haben für diese "Extragebühr"!!!
Diese Methode wurde erst viel später eingeführt, also der Vertrag lief vorher ganz normal ohne dieses Problem.

Nun die Frage: Dürfen die so eine Gebühr berechnen nur weil meine Eltern lieber überweisen und denen keine Einzugsermächtigung erteilen will?
Gibt es hierfür eine rechtliche Grundlage das die soetwas verlangen dürfen?

Die haben sogar schon richtig gedroht mit Anwalt und Inkasso aber getan hat sich besher nichts.

Ich denke mal das es jedem selber überlassen ist wie er zahlen möchte, denn es darf doch nicht sein das wenn ich in den EDEKA oder so gehe ich einen Euro mehr zahlen muss nur weil ich Barzahler bin als der der mit Karte bezahlt.

Soltte jemand dazu einen guten Link haben der über diese Problematik handelt wäre ich dankbar für das einstellen!!!

Danke schon mal für Eure Antworten


CU
Cybercrown

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dirk42799 Cybercrown „Kabel Deutschland und Gebühren“
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Ich seh´s mal so:

Deine Eltern haben mit KDG einen Vertrag geschlossen.
Diesem liegen AGB zu grunde.
Und diese können sich ändern. Das teilt die KDG Deinen Eltern dann auch mit.
Falls Deine Eltern mit diesen Änderungen nicht einverstanden waren, kann man den AGB widersprechen (mit der Folge, daß ma kündigen darf und ohne TV & Co. dasteht).
Falls Deine Eltern nicht widersprochen haben, sind die AGB ihnen gegenüber wirksam geworden.
Und wenn da drinsteht "für Überweisungen nehmen wir € 1,--", dann ist das m. E. auch nicht unwirksam:
KDG hat durch die manuelle Überweisung ein erhöhtes Risiko zu tragen. Da kommen Buchstabendreher hinzu, "versehentlich" wird zu wenig überwiesen...
All das stünde bei Einzugsermächtigung nicht zu befürchten.

Somit ist der Euro monatlich rechtmäßig und Deine Eltern haben ihn zu zahlen.

Wenn sie´s nicht tun, ist das bedingt problematisch:
der einzige Grund, weshalb KDG da noch keine anderen Geschütze auffährt, ist die Höhe der Außenstände.
Für 18,-- EUR fängt keiner einen Streit an.
Wenn das in Kürze aber mit Zinsen und in noch ein paar Monaten vielleicht auf 25,-- EUR ansteigt (was ggf. einer Monatsrate entspricht), werden die u. U. die Notbremse ziehen und kündigen.
...und sich ggf. das Geld über Anwalt oder Klage holen.

Mein Tip:
erteilt denen eine Einzugsermächtigung.
Vorteil: falls der Rechnungsbetrag nicht stimmt, könnt ihr ihn jederzeit zurückbuchen lassen.

Und was die 18,-- EUR angeht: wenn ihr streitsüchtig seid, zahlt sie nicht.
Falls ihr an einer gütlichen Einigung interessiert seid, würde ich sie mit der nächsten Rechnung bezahlen und gut ist.

Dirk

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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dirk42799 Nachtrag zu: „Ich seh s mal so: Deine Eltern haben mit KDG einen Vertrag geschlossen. Diesem...“
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Nachtrag:
wenn ich so eine Kinderkacke lese, frage ich mich echt, ob manche zu viel Zeit haben und ihr persönliches Gerechtigkeitsempfinden über das der Gesetzgebung stellen.

D.

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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Cybercrown dirk42799 „Nachtrag: wenn ich so eine Kinderkacke lese, frage ich mich echt, ob manche zu...“
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@ dirk

Kinderkake???
Okay, aber dann macht Kabel diese Kinderkake, in dem man mündigen Bürgern vorschreibt wie sie Ihre Rechnungen zu begleichen haben.
Denn jahrelang ging es auch normal mit überweisen und jetzt auf einmal nicht mehr.
Ich sehe hier sogar den Aspekt einer Erpressung, denn wenn es heist keine überweisung mehr ansonsten müsst Ihr mehr zahlen so ist das ein Druckmittel un da das kommt in diesem Fall einer Erpressung gleich.
Mann kann doch nicht die Leute zwingen jedem seine Kontodaten zu überlassen, da kann man die ja gleich ins Internet reinstellen und sagen "hier bedient Euch!".
Als freier und mündiger Bürger möchte ich noch selber entscheiden wem ich meine Kontodaten zur verfügeng stelle und wem nicht.
Ich muss auch Programmausfälle hinnehmen und darf keinen Euro von denen verlangen nur weil mir das beste Stück vom Krimi fehlt.
Für mich ist das einzig und allein Geldschneiderei!!!

CU
Cybercrown

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apollo4 Cybercrown „@ dirk Kinderkake??? Okay, aber dann macht Kabel diese Kinderkake, in dem man...“
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Hi @Cybercrown

Du musst halt die Kröte schlucken, denn gegen die AGBs kannst Du nichts machen.
Die sollte man sich vorhrer durchlesen bevor man einen Vertrag abschliesst.

Ich muss @Dirk rechtgeben im Bezug auf die Änderung eines AGB. Wenn da nicht ein Widerruf erfolgt, kommt halt automatisch die Zustimmung.


Gruß
apollo4

Ein Computer ist dafür da, Dir die Arbeit zu erleichtern, die Du ohne Computer nicht hättest.
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Conqueror Cybercrown „@ dirk Kinderkake??? Okay, aber dann macht Kabel diese Kinderkake, in dem man...“
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vermutlich nicht den ganzen Briefverkehr kennst, sodaß hier ein derartiges Schreiben schon mal durchgerutscht sein kann,oder ?
Wohnen Deine Eltern in einem Einfamilienhaus oder in einem Block oder kennst Du noch Leute in der Straße, die einen Vertrag mit dem Kabelbetreiber haben. Dann könntest Du bei denen nachfragen.........
Wenn denen das Schreiben auch fehlt, dann war es eine einseitige Vertragsänderung.

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Cybercrown Conqueror „Das Problem an der Sache ist, daß Du“
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@ Conqueror

Ja, es ist ein Mehrfamilienhaus, in dem aber außer meinen Eltern nur noch eine Familie wohnt.
Diese zahlen diesen einen Euro unter "Vorbehalt".


CU
Cybercrown

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idefix1968 Cybercrown „Kabel Deutschland und Gebühren“
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Außerdem können Sie die Kosten auch mit erhöhtem Verwaltungsaufwand begründen. Und dies kostet natürlich. Es gibt zwar Betragsobergrenzen, aber 1 Euro pro Rechnung fällt da sicher nicht darunter.
Man muß dies zahlen oder den Kabelanbieter wechseln.
Oder wie ich gleich auf Satellit übergehen :-)

Gruß, Henning

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Cybercrown idefix1968 „Außerdem können Sie die Kosten auch mit erhöhtem Verwaltungsaufwand...“
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@ idefix1968

Also wenn es um einen höheren Aufwand ginge der eine der erbrachten Leistungen betrifft wäre dies sicherlich kein Streitthema.
Nur eine "Sondergebühr" zu verlangen weil ich meinen Zahlungsverkehr selber entscheide ist doch schon sehr dreist.
Der Zahlungsverkehr hat doch nichts mit der erbrachten Leistung zu tun.
Ich persönlich sehe in diesem Verhalten des Kabelanbieters eine Nötigung und eine Entmündigung des Kunden, denn es muss mir doch frei stehen wie ich eine Rechnung zu begleichen habe. Auschlaggebend ist doch das die Rechnung beglichen wird und nicht wie sie beglichen wird.
Ich persönlich halte auch nicht allzuviel davon meine Kontodaten jedem zu geben, denn ich bin einer derjenigen die erst Ihre Rechnung haben möchten um zu kontrollieren ob alles seine Richtigkeit hat und dann bezahle ich erst und ich denke das machen hier bei Nickles auch sehr viele andere so.
Denn auf der einen Seite wird immer wieder gewarnt das man nicht so leichtfertig seine Kontodaten rausgeben soll und auf der anderen Seite wird man per "Sondergebühr" dazu genötigt.
Zum anderen was ist wenn der Kabelanbieter einen falschen Betrag abbucht oder doppelt abbucht???
Okay, ich könnte dann dort anrufen oder einen Brief hinschreiben oder den Betrag zurückbuchen lassen, aber wer bezahlt mir dann wieder meinen Mehraufwand?! Der Kabelbetreiber sicherlich nicht, denn das darf ich dann als dumm gelaufen abbuchen!!!
Solche Spielchen habe ich nämlich persönlich schon selber durchgemacht und seit dem gibt es keine Kontonummer mehr vonb mir.
Wäre doch auch ein Witz wenn Du zu Deinem Arbeitgeber gehst und sagst:"Hallo Chef, gib mir mal Deine Kontodaten damit ich meinen Lohn abbuchen kann".
Der wird Dir sicherlich einen Tritt in den Allerwertesten geben aber nicht seine Kontodaten zum abbuchen.
Und selbst wenn soetwas dergleichen bei dem Kabelanbieter jetzt in den AGB's stehen sollte ist es doch letztendlich eine Sauerei, denn es ist mein bzw. meiner Eltern Ihr Konto und darüber habe ich Einfluss und nicht jeder der will, denn immerhin ist so ein Konto noch immer etwas Privates.

CU
Cybercrown

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BIMEX Cybercrown „@ idefix1968 Also wenn es um einen höheren Aufwand ginge der eine der...“
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Ich denke, man muss es so sehen..., bei Lastschriftverfahren benötigt man kein "Zahlungseingänge überwachendes Personal", welches ja kostet, bei Überweisungen aber, muss man Personal einsetzen, um festzustellen, ob der Zahlungseingang auch fristgerecht erfolgt ist..., Arbeitszeit von einzusetzendem Personal ist eben auch Geld ...

Ich sehe in einem Lastschriftverfahren keinerlei Verletzung der persönlichen Rechte..., zumal man 14 Tage Zeit, ungerechtfertigte Abbuchungen rückgängig zu machen, es ist eben für alle Seiten bequemer und zeitsparender..., sehe somit den 1 EURO Aufschlag bei "widerspenstigen Hinterwäldlern" als sehr human, ich selbst würde 5 EURO pro Monat nehmen ...

Ausserdem: Kabel Deutschland gehört einem US Unternehmer..., der kaum verstehen kann, warum sich einer bei monatlich gleichbleibenden Gebührenzahlungen den persönlichen Stress erlaubt, jedesmal eine Überweisung auf den Weg zu bringen, haben Deine Eltern Langeweile ???

Eine Einschränkung persönlicher Rechte sehe ich da eher schon bei der Tatsache, dass allein "bei Verdacht", man ist mit der Steuer in Konflikt, das Finanzamt sich per Knopfdruck über den "gläsernen Mitbürger" und seine Kontobewegungen erschöpfend informieren kann ...

P.S. Klar, jeder Kunde, der monatlich ein paar Euronen an Firmen mit hunderttausenden von Kunden abdrückt, sieht sich persönlich "als Mittelpunkt der Erde" und hockt auf seinen paar Kröten wie die Henne auf den Eiern ..., aber gerade solche "Quertreiber" machen solchen Unternehmen das administrative Leben sehr schwer, unnötige Reibungsverluste werden NICHT vermieden, sondern man sucht die "Konfrontation" mit dem Grosskonzern und freut sich wie BOLLE, wenn man mal seinen Kindskopf hat erfolgreich durchsetzen können..., darüberhinaus will man auch in punkto "Juristerei" noch profilieren und nervt die Umgebung mit Un- und vor allen Dingen Besserwissen ..., solche Leute würden selbst bei kostenlosen Angeboten aus lauter Langeweile in punkto "Der Kunde ist König" noch mächtig den Hals aufreissen ...


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dirk42799 BIMEX „Ich denke, man muss es so sehen..., bei Lastschriftverfahren benötigt man kein...“
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nur eine Feinheit, bimex:

Lastschriften kannst Du zeitlich unbegrenzt zurückgeben.
Da geistern bei manchen Fristen von 2 oder 6 Wochen rum.
Das wird den Kunden erzählt, um "irgendwann Ruhe" zu haben.

Juristisch gesehen verjähren solche Ansprüche erst nach 2 Jahren (Stichwort: ungerechtfertigte Bereicherung).
Auch wenn Du nach den 6 Wochen zur Bank gehst, kannst Du die Lastschrift zurückgeben und bekommst umgehend Dein Geld wieder.

Gruß,

Dirk

P.S.: Interessanter Formulierung "freut sich wie Bolle". Wo kommt das her?

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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BIMEX dirk42799 „nur eine Feinheit, bimex: Lastschriften kannst Du zeitlich unbegrenzt...“
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@dirk42799 - "...freut sich wie BOLLE..." steht im Zusammenhang mit dem Refrain eines urtypischen Liedes aus Berlin ..., zum Mitsingen hier klicken ...

Dank für "entspannenden Hinweis..." in punkto "unbegrenzt..."

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dirk42799 Cybercrown „@ idefix1968 Also wenn es um einen höheren Aufwand ginge der eine der...“
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ob Du das jetzt Sondergebühr (für Mehraufwand) oder Verwaltungsgebühr nennst, ist letztlich egal.

Mit Kinderkacke meinte ich eigentlich nicht die KDG...

Und wen´s glücklich macht, der kann´s auch folgendermaßen sehen:
die haben ihre Tarife um 1 EUR pauschal teurer gemacht und geben denjenigen, die per Bankeinzug bezahlen (lassen), einen Rabatt i. H. v. € 1,--.

Und unter welchem Vorbehalt sollen denn die anderen Mieter zahlen?
Daß die Gebühren irgendwann doch vielleicht mal als rechtswidrig festgestellt werden?
Dann hast Du auch ohne Zahlung "unter Vorbehalt" einen Rückzahlungsanspruch (nennt sich Leistungskondiktion gem. § 812 BGB: Leistung (= Zahlung) ohne Rechtsgrund (rechtswirksame Forderung)).

Insofern: richtig lesen, Ärger sparen und nicht direkt mit der lauten Kelle winken.

Ach so, und was Deine Befürchtungen bzgl. doppelte Abbuchungen anbelangen:
Du brauchst da weder anrufen noch einen Brief hinschreiben. In dem Falle gehst Du zur Bank (wo man wg. Kontoauszügen eh häufiger mal vorbeischneit) und läßt die Lastschrift zurückgeben.
Wirkung: Du hast subito das Geld wieder und der fälschlicherweise Abbuchende eine Aufwandsgebühr von ca. € 15,-- am Hacken.
Und Einfluß hat die KDG durch eine erteilte Abbuchungsermächtigung auch nicht.
Überleg doch einfach mal, mit was für einer Klage man die überziehen könnte und würde, wenn die im großen Stile zu viel abbuchen?
Vom Imageschaden mal ganz zu schweigen...

Null Problemo.

D.

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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idefix1968 Cybercrown „@ idefix1968 Also wenn es um einen höheren Aufwand ginge der eine der...“
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Hi.

Wie die anderen nach mir erwähnten kannst Du es als eine Ermässigung für diejenigen mit Einzugsermächtigung sehen. Du selbst kannst entweder kündigen wenn Du mit den neuen AGB nicht einverstanden bist oder zahlen.
Und zu sagen Du gibst nicht gern Kontodaten heraus... Ich habe pro Monat etliche Einzugsermächtigungen erteilt. Wenn ich die jedesmal selbst überweisen wollte würde ich mich ärgern.

Und zum Thema Sicherheit. Du brauchst Deine Daten noch nicht mal jemandem zu geben (auch keine Unterschrift). Ein anderer braucht nur Deine Kontonummer um bei Dir abzubuchen. Ohne Unterschrift, das reicht (meine Freundin arbeitet bei der Deutschen Bank, dies wird definitiv nicht überprüft). Ich hatte sogar schon den Fall. Ich habe auf meinem Kontoauszug eine Abbuchung (Lastschrift) gefunden von einer Firma mit der ich nichts zu tun hatte. Wegen Widerspruch zurückgebucht. Wollten 18 Euro im Monat abbuchen. Danach habe ich nie mehr was von dieser Firma gehört. Die hatten definitiv nicht meine Unterschrift und konnten bei mir abbuchen (Postbank).
Achte auf das BGH Urteil, daß Dir Crusty der Clown verlinkt hat...

Gruß, Henning

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BIMEX idefix1968 „Hi. Wie die anderen nach mir erwähnten kannst Du es als eine Ermässigung für...“
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@idefix1968

Natürlich kann jemand versuchen, dich über die Gebühr hinaus zu beklauen, merkt es der Betroffene jedoch, kann man juristisch zurückschlagen, wenn man will, jedoch, in Zeiten unserer Informationsgesellschaft fliessen negative Informationen über Firmen mit dubiosen Praktiken sehr schnell, VORSICHTIGER WANDEL mit dem Kunden ist bei "intelligenten" Chefs also mehr als angesagt ..., bei den "dummen" Chefs natürlich nicht, aber egal, wer meint, sich in diesen Zeiten "negative Werbung" durch Reklamationen wirtschaftlich noch leisten zu können, steht bereits am Abgrund seines "Geschäftslebens...", Motto: "Gestern standen wir noch am Abgrund, heute sind wir bereits einen erfolgreichen Schritt weitergekommen..." spricht zur Sache ...

Ob Gerichtsurteile im Grundsatz hier positiv helfen können, wage ich zu bezweifeln, das Kapital eines jeden Geschäftsmannes ist der zufriedene Kunde, wird dieses Verhältnis getrübt oder irgendwie beeinträchtigt, geht´s geschäftlich definitv, meist rapide, bergab ...

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idefix1968 BIMEX „@idefix1968 Natürlich kann jemand versuchen, dich über die Gebühr hinaus zu...“
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@bimex

Du hast ja Recht. Firmen werden sich meist hüten negativ beurteilt zu werden. Ich komme ursprünglich auch aus dem Einzelhandel. Ein negativ eingestellter Kunde wird x10 gerechnet. Ein zufriedener meist nur einzeln. Negativwerbung will jeder vermeiden. Der BGH hat ja auch nur über Erlaubnis und Höhe von Gebühren entschieden.
Was ich mit dem Rest ausdrücken wollte ist, daß es recht einfach ist an Kontodaten zu kommen. Da schmeißen Leute Ihren Tankzettel mit Ihren EC Daten dort in den Müll. Das ist zwar alles hoch hergegriffen, und wahrscheinlich ein Fall von 1:1000000 aber man kann mit diesen Zetteln und der Kontonummer schon unfug treiben, wenn man kriminelle Energie hat. Und wieviele Leute kontrollieren bis zum Einzelnen Ihre Kontoauszüge. 5-20 Euro fallen da kaum auf. Nur große Abweichungen. Und oft ist es dann zu spät. Oder eine Kreditkartennummer ... Und viele schiefgelaufene Abbuchungen oder Überweisungen haben einen Fehler als Ursache.

cybercrowns Eltern werden wohl nicht darum herumkommen. Oder sie kriegen einfach den Anschluß gesperrt. Wenn Sie kein TV mehr haben wird man darüber grübeln können ob es einem das Wert war. Ich habe mir meine 147 Euro im Jahr gespart und bin auf Dig Satellit umgestiegen.
Nachtrag: Und die Kabelfirma hält es trotz 2 maliger Erwähnung nicht notwendig den Anschluß lahmzulegen. So hätte ich wenn ich es wollte seit 2 Jahren Kabel + Satellit.

Gruß, Henning

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BIMEX idefix1968 „@bimex Du hast ja Recht. Firmen werden sich meist hüten negativ beurteilt zu...“
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@idefix1968

Gehe absolut konform, wer "Wind sät".., wird "Sturm ernten ..", Frage bleibt, will man für monatliche 15 Euronen (weiss nicht genau, was KBD pro Monat für eine Kabelverbindung tatsächlich in Rechnung stellt...) wahrhaft einen Krieg über eine EURONE anzetteln ????

Egal, viel Lärm um nichts..., bitte lass hier mal einen Link rüberwachsen, was es mit "Dig Satellit" auf sich hat ...

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idefix1968 BIMEX „@idefix1968 Gehe absolut konform, wer Wind sät .., wird Sturm ernten .. , Frage...“
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@bimex

:-) Meine einfach digitales Satellitenfernsehen. Eine Schüssel mit dig. Twin-LNB und 2 Digitalreceivern für ca. 120 Euro. Innerhalb eines Jahres wieder an Gebühren gespart. Hatte hier in Karlsruhe übrigens Kabel Baden-Württemberg. Für den Satellit zahlt man ja keine Grundgebühr, solange man nicht Pay TV Sender abonniert.

http://www.ciao.de/Satelliten_Empfangsanlagen_599960_3-antenne_plus_receiver-digital-skymaster

In meinem Fall Skymaster (aus einem Baumarkt). Absolut OK. Eigenes Videotext, Software-Aktualisierung über ASTRA Satellit. Habe die DX 22 FTA Receiver. Aber 2 Jahre alt.

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BIMEX idefix1968 „@bimex :- Meine einfach digitales Satellitenfernsehen. Eine Schüssel mit dig....“
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Hier taucht nun eine Fülle von Preis-Informationen auf ..., will sagen, kannste die Informationen, was hier das Optimale ist, noch präzisieren ????

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idefix1968 BIMEX „Hier taucht nun eine Fülle von Preis-Informationen auf ..., will sagen, kannste...“
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@bimex: Sorry, daß ich gestern so abrupt weg war...Leider nein. Ich bin nicht mehr auf dem neuesten Stand. Ich weiß nur, daß man auf die Aktualisierung achten soll. Manche Geräte machen dies automatisch, bei mir wird dies noch "angestossen". Auch neue Sender muß ich über einen Suchlauf suchen. Andere haben diese Aktualisierungsart nicht. Davon sollte man die Finger lassen.
Dann gibt es ja jetzt auch noch das Thema HDTV. Mind. 2 Sender gibt es ja schon. Auch dafür werden neue Empfangsgeräte benötigt. Auch die LNB muß glaube ich darauf ausgelegt sein.

Dann sollte man noch darauf achten wieviele Geräte man an die Receiver anschließen kann. Bei Digitalreceivern kann man nicht eine manuelle Weiche einbauen. Es wird ein Teststrom durch die Leitung geführt, die bei zu vielen Abzweigen den Receiver aufgrund Überlastung zerstören kann. So habe ich meine Zusatzgeräte (an meinem Receiver ist 2x Scart) über eine nicht elektronische Scartumschalterbox (von Reichelt Scartbox 4-1 Art Nr 42957/ eindeutige Kontakttrennung) angeschlossen. So kann ich Video, DVD-Player, TV-Karte über einen Receiver bedienen. Der 2. Receiver ist im Schlafzimmer.

Die Schüsselgröße entscheidet manchmal darüber, ob der Empfang schlechter wird. Ich habe 80cm. Das reicht mehr als genug. Ich habe sie aber auch fast unterhalb meiner Balkonbrüstung im Balkoninneren und nicht an der Hauswand oder auf dem Dach (Mieter). Und gegenüber in Satellitenrichtung ist auch noch eine Neuapostolische Kirche. Aber mit den 80 cm reicht es.
Das Aufstellen war einfach. Die Receiver waren voreingstellt und haben einen automatischen Satellitenfinder. Je nachdem wie ich die Schüssel angebracht habe wurde der Empfangsstärke und Qualität ausgewiesen.

Gruß, Henning

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BIMEX idefix1968 „@bimex: Sorry, daß ich gestern so abrupt weg war...Leider nein. Ich bin nicht...“
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@idefix1968

Dank für Informationen, alles gut verstanden. Im Vergleich zu monatlichen Kabelgebühren, wenn man sich beispielsweise sehr sicher ist, dass man auch noch die nächsten 5 Jahre Fernsehen möchte, würde sich also die Investition in eine gute Digi-Sat-Anlage, sagen wir mal, 300 Euronen mit allem PiPaPo (Kabeln etc), mit monatlichen 5 Euronen niederschlagen, wie gesagt, auf 60 Monate gerechnet und liegt damit eindeutig unter den Kosten von meinetwegen Kabel Deutschland bzw. spart man pro Jahr 96 Euronen (12 x 8 Euronen), davon kann man sehr gut essen gehen ...

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idefix1968 BIMEX „@idefix1968 Dank für Informationen, alles gut verstanden. Im Vergleich zu...“
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:-) Stimmt. Ich habe noch ca. 80 Euro an Zubehör gebraucht. Flachdurchleitung für Fenster oder Tür (alternative für Wanddurchbruchbohrung / was man bei Außenwänden ungern macht) und ca. 2x 6m Kabel und Kabelkanäle. Und natürlich oben genannte Scartbox.
Ich habe es schnell wieder rein gekriegt. Haltbarkeit der Schüssel und LNB wahrscheinlich so 10 Jahre. Und die Senderauswahl ist natürlich größer.

Bis dann... Henning

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BIMEX idefix1968 „:- Stimmt. Ich habe noch ca. 80 Euro an Zubehör gebraucht. Flachdurchleitung...“
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@idefix1968

Okay, bei 10 Jahre Haltbarkeit sprechen wir also über eine Ersparnis von 960 Euronen, dafür kann ich ja bereits 14 Tage Karibik-Urlaub online buchen ... ;-) und habe sogar noch grössere Senderauswahl, jep, geflügeltes Wort aus der "Derrick-Serie": "... Hol doch schon mal den Wagen..., Harry" spricht hier deutlich zur Sache...

Stay tuned...

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Crusty_der_Clown Cybercrown „Kabel Deutschland und Gebühren“
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Moin,

ich möchte mich nicht unbedingt in die ganze Diskussion einmischen, aber die Frage "Gibt es hierfür eine rechtliche Grundlage das die soetwas verlangen dürfen?" läßt sich eindeutig mit JA beantworten, sogar höchstrichterlich vom BGH, siehe hier: http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/guterrat/urteile.html?id=11831

Gruß
Jürgen

"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
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