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AGB Klausel rechtens? Flatrate

pete8 / 25 Antworten / Flachansicht Nickles

Hier das Problem :-((

Bei übermäßigem und unüblichem Empfang bzw. Versenden riesiger Datenmengen behält sich Firma xxx daher vor, den Vertrag der Flatrate zu kündigen und/oder die Bandbreiten zu reduzieren. Die Beurteilung liegt gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Ermessen von der Firma xxx gmbh.

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Ist soetwas rechtens. Das ist doch nur Willkür, oder?

All you can eat ;-) Olaf19
ohne Worte! pete8
dirk42799 pete8 „AGB Klausel rechtens? Flatrate“
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Mein Ratschlag:
warte einfach mal ab!

Ob die gesamten AGB unwirksam sind, wage ich anzuzweifeln.
Ob der entsprechende Absatz einer Prüfung standhält, wage ich ebenso zu bezweifeln, da - wie Olaf19 richtig ausführt - diese Beschreibung nicht eindeutig ist und somit den Kunden der Willkür des Verwenders (xxx GmbH) aussetzt.

Grundsätzlich gilt m. E. jedoch, daß der durchschnittliche User mit durchschnittlichem Surfverhalten selten eine bestimmte GB-Grenze überschreitet.
23 GB an Linux-Distributionen sind mit Sicherheit da schon überproportional und im Home-Bereich als sehr viel zu bezeichnen.

Folge könnte irgendwann sein, daß
a) keine Flatrates mehr angeboten werden oder
b) die richtige Flatrate dem erhöhten Traffic preislich angepaßt wird.
Ich sehe eher b) auf uns zukommen, da Treiber, Trailer und Updates eher in ihrer Größe zunehmen werden.

Dirk

Flatrate vs. Volumentarif Olaf19