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AGB Klausel rechtens? Flatrate

pete8 / 25 Antworten / Flachansicht Nickles

Hier das Problem :-((

Bei übermäßigem und unüblichem Empfang bzw. Versenden riesiger Datenmengen behält sich Firma xxx daher vor, den Vertrag der Flatrate zu kündigen und/oder die Bandbreiten zu reduzieren. Die Beurteilung liegt gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Ermessen von der Firma xxx gmbh.

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Ist soetwas rechtens. Das ist doch nur Willkür, oder?

All you can eat ;-) Olaf19
Amenophis IV pete8 „AGB Klausel rechtens? Flatrate“
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>>Die Beurteilung liegt gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Ermessen von der Firma xxx gmbh.
Deine Frage lässt sich für mich nicht sicher beantworten. Ich gehe zunächst davon aus, daß die AGB rechrswidrig sind, weil sie den Knden in unangemessener Weise benachteiligen, da er KEINERLEI Einfluß auf den Bestand seines Vertrages hat, wenn er keine Limits (z.B. in GB) kennt. Derartiges ist sittenwirdig.
Jeder Vertrag muß im Rahmen des möglichen Rechtsklarheit schaffen, und genau das tut dieser nicht - klar ist nur der Firma, was sie meint, nicht aber dem Kunden. So würde ich es zunächst einmal sehen, ohne eine Datenbank zu haben, die die Rechtslage weiter abprüfen kann.

Wie man in solche einem Fall vorgeht, weiß ich nicht - wer gibt dafür schon ein paar 100 Euro an einen Rechtsanwalt.

- Du kannst versuchen, den Fall an eine Verbraucherzentrale zu schicken
- Oder an eine Computerzeitschrift
- Oder an ein Forum, in dem mehr Juristen sind als hier

ohne Worte! pete8
Flatrate vs. Volumentarif Olaf19