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AGB Klausel rechtens? Flatrate

pete8 / 25 Antworten / Flachansicht Nickles

Hier das Problem :-((

Bei übermäßigem und unüblichem Empfang bzw. Versenden riesiger Datenmengen behält sich Firma xxx daher vor, den Vertrag der Flatrate zu kündigen und/oder die Bandbreiten zu reduzieren. Die Beurteilung liegt gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Ermessen von der Firma xxx gmbh.

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Ist soetwas rechtens. Das ist doch nur Willkür, oder?

olaf_1976 pete8 „Was schreibst Du? -- Definition - Flatrate Als Flatrate bezeichnet man ein...“
Optionen

die definition ist richtig.

aber setzt bitte in der definition minuten nicht gleich dem was du überträgst aus und in das internet. das sind 2 verschiedene paar socken. schliesslich kannst du stundenlang online sein und nur ein paar MB übertragen aber auch stundenlang online sein und GB übertragen.


trotzdem möchte ein unternehmen, man mag es kaum glauben.....auch etwas verdienen.

oder glaubst du die stellen dir einen internet zugang weil gerade DU es bist der sich mal im net was saugen oder angucken will und das natürlich zu selbstkosten ohne das auch irgendein angestellter des unternehmens für seine dem unternehmen zur verfügung gestellte leistung geld bekommt?

und um sich vor extremen zu schützen werden dann solche klauseln in die agb gesetzt oder eben ports gedrosselt.

greetz olaf

All you can eat ;-) Olaf19
ohne Worte! pete8
Flatrate vs. Volumentarif Olaf19