Hier das Problem :-((
        
        Bei übermäßigem und unüblichem Empfang bzw. Versenden riesiger Datenmengen behält sich Firma xxx daher vor, den Vertrag der Flatrate zu kündigen und/oder die Bandbreiten zu reduzieren. Die Beurteilung liegt gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Ermessen von der Firma xxx gmbh.
        
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        Ist soetwas rechtens. Das ist doch nur Willkür, oder?
      
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
          Was schreibst Du?
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          Definition - Flatrate
          Als Flatrate bezeichnet man ein Pauschalangebot für Telefon oder Internet. Die Abrechnung erfolgt z. B. nicht nach Minuten sondern pauschal einmal pro Monat zu einem Festpreis.
          
          mfg
          CF
        
