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Wie ist denn das jetzt mit Schreckschusspistolen???

mr_drehmoment / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi Leutz!


Kennt einer von Euch sich mit der neuen Regelung für Schreckschusspistolen und Luftpistolen bzw. Luftgewehre aus?


Ich hab da was von einem "kleinen Waffenschein" gehört und dass diese Verordnung seit Anfang Juni gilt, hab aber keine Ahnung, ob ich das brauch, und wie ich da dran komme...


Angenommen, ich bin Eigentümer einer Schreckschusspistole und einer Luftpistole, muss ich dann noch so einen Schein nachmachen? Falls ja, wer stellt mir sowas aus und was muss ich dafür machen?


Kann mir das mal jemand richtig erklären???


Danke!!!

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merci xafford
guckst du hier fichti_02
mr_drehmoment Nachtrag zu: „Wie ist denn das jetzt mit Schreckschusspistolen???“
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Ich hab meine Schreckschusspistole eigentlich zum Ballern an Sylvester - 4-fach Abschusstrichter für Leuchtkugeln & co...
(in F gibts noch die guten Spatzenschreck zu kaufen - die schiesst man ab, und dann nach einer kurzen Zeitspanne explodieren die ziemlich laut - in D gibt´s die nicht zu kaufen)

für die Selbstverteidigung hab ich immer ein 60cm-Stück Gartengeräte-Stiel im Auto liegen - ist leichter und schneller als ein Basy und damit ist die Gefahr nicht so gross, jemanden zum krüppel bzw. tot zu schlagen.

Ich will die Schreckschusswumme aber auch mal mitnehmen dürfen, ohne gleich Angst haben zu müssen wegen so einer Sache verknackt zu wandern.

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