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Wie ist denn das jetzt mit Schreckschusspistolen???

mr_drehmoment / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi Leutz!


Kennt einer von Euch sich mit der neuen Regelung für Schreckschusspistolen und Luftpistolen bzw. Luftgewehre aus?


Ich hab da was von einem "kleinen Waffenschein" gehört und dass diese Verordnung seit Anfang Juni gilt, hab aber keine Ahnung, ob ich das brauch, und wie ich da dran komme...


Angenommen, ich bin Eigentümer einer Schreckschusspistole und einer Luftpistole, muss ich dann noch so einen Schein nachmachen? Falls ja, wer stellt mir sowas aus und was muss ich dafür machen?


Kann mir das mal jemand richtig erklären???


Danke!!!

Schlimmer ? Geht immer !!!
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merci xafford
guckst du hier fichti_02
jueki mr_drehmoment „Wie ist denn das jetzt mit Schreckschusspistolen???“
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Mann Gottes [ ;)) ] der Schreck ist groß! Da wollen sich doch nicht etwa welche wehren, wenn sie angegriffen werden? Noch nichts vom Täterschutz gehört? Wenn ein Prozess für ungültig erklärt wird in diesem Staat, nur weil man einem lieben Mörderlein erklärt hat, man würde ihn verprügeln, wenn er nicht sagt, wo der Junge steckt!! Habt ihr denn da wirklich keine Bedenken, gerichtlich belangt zu werden, wenn ihr dem schützenswerten Täterlein weh tut?

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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