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Wie ist denn das jetzt mit Schreckschusspistolen???

mr_drehmoment / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi Leutz!


Kennt einer von Euch sich mit der neuen Regelung für Schreckschusspistolen und Luftpistolen bzw. Luftgewehre aus?


Ich hab da was von einem "kleinen Waffenschein" gehört und dass diese Verordnung seit Anfang Juni gilt, hab aber keine Ahnung, ob ich das brauch, und wie ich da dran komme...


Angenommen, ich bin Eigentümer einer Schreckschusspistole und einer Luftpistole, muss ich dann noch so einen Schein nachmachen? Falls ja, wer stellt mir sowas aus und was muss ich dafür machen?


Kann mir das mal jemand richtig erklären???


Danke!!!

Schlimmer ? Geht immer !!!
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Indronil Ghosh mr_drehmoment „Wie ist denn das jetzt mit Schreckschusspistolen???“
Optionen

ja- wenn du eine waffe gas/ luft besitz mußt du einen kleinen waffenschein beantragen. der kostst zumindest bei uns 50,00 euro.
der schein berechtigt dich eine waffe, dieser art zu führen. in der öffentlichkeit, allerdings nicht auf massenveranstaltungen (fussball, zappelladen, etc). einsetzen darfst du die waffe nur in "notwehrsituationen".

solltest du deine waffen nur zuhause in eigefriedten grundstücken nutzen, benötigst du keinen kleinen waffenschein.

den zu bekommen ist kein problem, sofern du nicht vorbestraft bist und das 21 jahre alte bist. bei der entsprechenden stelle im rathaus.

du benötigst den hersteller, die seriennummer, und das kaliber der waffe. die waffe aber NICHT mit zu der behörde nehmen und bis der schein da ist, auch nicht tragen/ führen

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merci xafford
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