Hi Leutz!
Kennt einer von Euch sich mit der neuen Regelung für Schreckschusspistolen und Luftpistolen bzw. Luftgewehre aus?
Ich hab da was von einem "kleinen Waffenschein" gehört und dass diese Verordnung seit Anfang Juni gilt, hab aber keine Ahnung, ob ich das brauch, und wie ich da dran komme...
Angenommen, ich bin Eigentümer einer Schreckschusspistole und einer Luftpistole, muss ich dann noch so einen Schein nachmachen? Falls ja, wer stellt mir sowas aus und was muss ich dafür machen?
Kann mir das mal jemand richtig erklären???
Danke!!!