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Insolvenzantrag - eine ernstgemeinte Frage

checksum / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi,
eben kam in den Nachrichten, die UFA hätte Insolvenzantrag gestellt. Was mich schon lange sört ist dieser Begriff. Ich meine, wenn einer insolvent ist braucht er keinen Antrag mehr stellen und wer\'s nicht ist wird einen Deibel tun und einen Antrag auf Insolvenz stellen.

Mir ist schon klar, daß damit ein Antrag auf \'Feststellung der Insolvenz\' gemeint ist. Ich finde aber, daß wir da ziemlich gedankenlos mit der Sprache umgehen, oder seh\' ich das zu eng?

cu

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xafford Olaf19 „Insolvenzantrag - eine ernstgemeinte Frage“
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okay....wenn ein insolvenzantrag der antrag auf insolvenz ist,
ist dann babyöl aus babys? erkläre ich mit einer umsatzsteuererklärung dem finanzbeamten die umsatzsteuer?
ich denke daß das ganze stilistish nicht ganz so falsch ist.
es gibt das stilmittel "pars per toto", einen teil für das ganze nennen.
eine insolvenz an sich bedeutet schon zahlungsunfähigkeit, allerdings
bezeichnet eine insolvenz auch den ganzen vorgang, der damit rechtlich
und verwaltungstechnisch zusammenhängt. somit denke ich, es ist durchaus probat dies so auszudrücken...
eine sterbeurkunde bekommt man ja auch nicht für verdienstvolles aus dem leben scheiden verliehen ;o)..
*scnr*

*gutes deutsch starb mit walther von der vogelweide aus*

;o)

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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