Hi,
eben kam in den Nachrichten, die UFA hätte Insolvenzantrag gestellt. Was mich schon lange sört ist dieser Begriff. Ich meine, wenn einer insolvent ist braucht er keinen Antrag mehr stellen und wer\'s nicht ist wird einen Deibel tun und einen Antrag auf Insolvenz stellen.
Mir ist schon klar, daß damit ein Antrag auf \'Feststellung der Insolvenz\' gemeint ist. Ich finde aber, daß wir da ziemlich gedankenlos mit der Sprache umgehen, oder seh\' ich das zu eng?
cu
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...du gehst (oder jemand anders...) zum zuständigen gericht und stellst einen ANTRAG auf feststellung der insolvenz. daher der begriff.
antragsverfahren kommen, wie der name sagt, nur auf antrag in´s rollen.
;-)
