Ist klar. Alles rein was rein will.
https://winfuture.de/news,153047.html
Das Thema hatte die Welt schon vor Jahren mal.
Was man so alles in Werbung verstecken kann. A
Ist klar. Alles rein was rein will.
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Das Thema hatte die Welt schon vor Jahren mal.
Was man so alles in Werbung verstecken kann. A
Der Strohhalm ist wohl eher ein sehr scharfes Schwert
Das Urherberrecht als Solches: auf jeden Fall. Die Frage ist nur, ob es hier anwendbar ist. Diesen etwas gekünstelt anmutenden "Schwenk" meinte ich mit dem Strohhalm-Vergleich.
Mawe2 hat es weiter oben ganz treffend beschrieben:
Seit wann ist es denn ein Verstoß gegen das Urheberrecht, wenn ich als Rezipient bestimmte Teile des (urheberrechtlich geschützten) Werkes nicht zur Kenntnis nehmen will? Dann verstoße ich wohl auch gegen das Urheberrecht, wenn ich beim Radiohören eines Songs, der mir nicht gefällt, einfach mittendrin abschalte statt ihn bis zum Ende anzuhören? Es ist juristisch totaler Unfug, diese Thematik per Urheberrecht behandeln zu wollen.
So ähnlich sehe ich das auch. Aber warten wir ab, was die Gerichte sagen...
CU
Olaf