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Kriminelle werden aus U-Haft entlassen weil Gerichte überlastet sind

provinzler / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

die Gerichte in MV sind nach einer Struktur nicht mehr in der Lage einen Prozeß in der vorgeschriebenen Zeit (nach max 6 Monaten) zu eröffnen. So mußten dann nach 6 Monaten U-Haft die Kriminellen wieder auf freien Fuß gesetzt werden.
http://www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/MV-aktuell/Politik/Frist-verstrichen-Mutmassliche-Kriminelle-freigelassen
Man kann es echt kaum glauben, wenigsten den Prozeß hätte man eröffnen müssen. Freier Lauf für Ganoven nun?
Klar ist doch das da Ermittler und Polizei so langsam resignieren.

MfG

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Tom West provinzler „Kriminelle werden aus U-Haft entlassen weil Gerichte überlastet sind“
Optionen

1. Stimmt schon Deine Überschrift nicht. Wie im von Dir erwähnten Artikel richtigerweise erklärt wird, handelt es sich um mutmaßliche Kriminelle.

2. Das OLG hat die Möglichkeit, die 6monatige U-Haft zu verlängern § 121 Abs. 1 StPO, ist in diesem Falle aber nicht geschehen.

3. Wird die 6monatige U-Haft nicht automatisch durch Prozessbeginn verlängert, sondern - ebenfalls nach § 121 Abs. 1 StPO - müsste ein Urteil über eine Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehende Maßnahme ergangen sein.

4. Ist die Dauer der Untersuchung m.E. dennoch, und wohl auch nach Meinung des OLG, zu lang.

5. Bedeute die Aufhebung der U-Haft ja nicht, dass die mutmaßlichen Täter nicht verurteilt werden können. Sie müssen bis zum Prozess und einer eventuellen Verurteilung nur nicht in U-Haft sitzen

P.S.: 5. ergänzt

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