Rundfunkbeitrag Widerstand 206 Themen, 4.190 Beiträge

gelöscht_323936 Systemcrasher „H4-Empfänger und Aufstocker sind grundsätzlich befreit vom Gebührenzwang. Man muß halt nur regelmäßig den Wisch von ...“
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sind grundsätzlich befreit

Ja natürlich.
Meine zitierte Bemerkung vom Dezember sollte nichts weiter aussagen, als dass ich andere Fragen in der Gesellschaft wichtiger finde als mich ständig mit dem Rundfunkbeitrag zu beschäftigen.
Auch wenn ich selbst sehr ärgerlich über das Zusammenlegen von Rundfunk- und Fernseh-GEBÜHR zu einem Zwangs-informations-beitrag bin.
Also - ich bin nicht befreit und klage auch nicht gerichtlich.

Die Meldung von Christian aus dem FOCUS - ich glaube daran jedenfalls nicht.

H4-Empfänger und Aufstocker

Für die sind in diesem Jahr - aktuell im Gesetzgebungsverfahren - einige Rechtsverschärfungen geplant, die zum Teil am Recht in diesem SGB2 zweifeln lassen.
Am 10. März gab es einen bundesweiten Protesttag unter dem Motto
AufRecht bestehen!

Anne

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