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gelöscht_323936 marinierter „Rentner klagt gegen Rundfunkbeitrag und verliert“
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Danke für die Links.

Die Urteilsbegründungen (hier vorest nur aus der Zeitungsmeldung)  sind wieder mal ganz typisch: Zweiter Link oben

der Beitragsbescheid sei rechtmäßig.
" ..die Anknüpfung an Wohnungsinhaber als Beitragsschuldner und die pauschalierende Zusammenfassung von Sachverhalten sei angesichts des Massenvorgangs der Beitragserhebung nicht unverhältnismäßig"

Ärgerlich ist ja auch, dass  Alleinlebende genau so viel zahlen müssen wie eine ganze Klicke von Leuten in einer Wohnung.

Im ersten Link ist mir der letzte Satz völlig unklar - das ist schlechter und unkorrekter Journalismus:

Ein anderer Kläger hatte zuvor mehr Glück. Das Gericht befreite den Sozialhilfeempfänger aufgrund seiner prekären Finanzen von dem Beitragszwang

Der hatte nicht "mehr Glück", sondern er war laut Gesetz vom Rundfunkbeitrag befreit! ("Sozialhilfe" ist SGB XII) 

Aber was tun - treffen tu ich mich wegen anderer Sachen als wegen dem Rundfunkbeitrag. Was bei HartzIV und Sanktionen z.B. los ist ist viel unerträglicher: das minimale HartzIV-Geld noch um ein paar Hunderter monatlich kürzen, zum Beispiel.
Anderes Thema EOD

Ich habe inzwischen in den 3 Jahren schon knapp 500 EUR an das Fernsehen gezahlt - wobei ich in der Zeit grad mal einen Film bei Freunden angesehen habe.

Anne

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