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ARD / ZDF - Widerstand gegen Zwangsvollstreckung endgültig gescheitert

Michael Nickles / 70 Antworten / Flachansicht Nickles
Beschluss des Landgerichts, Teil 1.

Wer sich hartnäckig weigert die Rundfunkzwangsgebühr zu bezahlen, der kriegt irgendwann Ärger: die "Sichselbstbereicherer" leiten ein Vollstreckungsverfahren ein, beauftragen einen Gerichtsvollstrecker. Besserwisser nennen es "Gerichtsvollzieher", obgleich in sämtlichen Schreiben immer von "Vollstreckung" die Rede ist.

Ein Vollstreckungsverfahren droht auch allen die gegen die betreffende Rundfunkanstalt klagen. Auch eine Klage, deren Zweck es unter anderem ist die Rechtmäßigkeit der Forderung abzustreiten, schützt nicht vor Vollstreckung. Auch während eine Klage noch verhandelt wird, kann also vollstreckt werden  (wie auch in meinem Fall geschehen).

ARD und ZDF haben sozusagen ein Pauschalrecht um ihre Abkassiermasche automatisiert durchzuführen, sie brauchen keinen speziellen Gerichtsbeschluss dafür. Dass es ernst wird, erfahren  betroffene Verweigerer, wenn der gelbe Brief vom Vollstecker kommt. Ich habe auf dieses Schreiben nach bestem Ermessen reagiert um die angedrohte Eintragung in das Schuldnerregister zu verhindern, was aber nicht gelungen ist.

Gegen eine Vollstreckung kann man beim Amtsgericht klagen, das den Vollstecker losgeschickt hat. Teilt das Amtsgericht mit, dass es die Vollstreckung beziehungsweise die Eintragung in das Schuldnerregister nicht aufhebt, kann man dagegen erneut Widerspruch einlegen. Das habe ich getan - mit der Begründung, dass die Gerichtsvollstreckerin meines Erachtens nach "gelogen" hat.

Beschluss des Landgerichts, Teil 2.

Sie teilte mit die Schuldnereintragung sei erfolgt, weil ich den Ladungstermin nicht wahrgenommen  und auch keine ausreichende Begründung eingereicht hätte. Beides ist falsch beziehungsweise Ermessenssache.

Ich war beim Ladungstermin und habe meine Ablehnung der Zahlung auch begründet. Ganz einfach damit, dass eben eine Klage am Laufen ist und eine entsprechende Erinnerung dem Amtsgericht vorgelegt wurde (wie hier präzise dokumentiert). Selbst eine Bestätigung (Stempel) der Gerichtsvollzieherin wurde als Nachweis vorgelegt.

Dennoch urteilte das Amtsgericht die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis sei korrekt. Auch hier habe ich von der Einspruchsmöglichkeit gebrauch gemacht. Mangels juristischer Kenntnisse war mir nicht klar, dass dieser erneute Einspruch vollautomatisch zu einem Gerichtsverfahren beim Landgericht München führt - und damit verbundenem Kostenrisiko für mich. Das habe ich erst kapiert, als das Schreiben vom Landgericht im Briefkasten lag. Eigentlich ist es zwar logisch, aber ein Nichtjurist kennt die Abläufe halt nicht unbedingt.

Das Schreiben vom Landgericht war verblüffend umgangreich, umfasste satte 6 Seiten mit sehr viel Text. Auch das Landgericht urteilte: "Insbesondere ist der Schuldner zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft rechzeitig und ordnungsgemäß geladen gewesen und zu diesem Termin nicht erschienen bzw. die Abgabe aus nicht durchgreifenden Gründen verweigert." (Anmerkung zum Verständnis: im Satz fehlt nach "bzw." ein "hat").

Nochmals: ich war beim Termin dort und die Gerichtsvollstreckerin hat mir eine Kopie des  vorgelegten Begründungsschreibens auch abgestempelt.

Die Begründung für die Verweigerung (links) wurde am 24. August 2015 persönlich beim Ladungstermin der Gerichtsvollstreckerin überreicht. Ebenso persönlich übergeben wurde eine Kopie der Erinnerung an das Amtsgericht (rechts). Als Beleg für die eingereichten Schriftstücke kriegte ich von der Vollstreckerin eine abgestempelte Kopie (roter Kreis im Bild).

Die Aussage von Amtsgericht und Landgericht, ich sei zum Termin nicht erschienen ist also falsch. Das ich keine "durchgreifenden Gründe" für meine Weigerung vorgelegt habe ist auch falsch - beziehungsweise halt leider Ermessenssache.

Der Verweis auf eine laufende Klage, mit der eine Zahlungsforderung angefochten wird, ist also nicht ausreichend um diese Zahlungsforderung vorläufig auszusetzen beziehungsweise eine Zwangsbeugemaßnahmen wie eine Eintragung in das Schuldnerverzeichnis zu verhindern.

Damit wäre mein Fall eigentlich abgehandelt gewesen. Das Landgericht hat seinen Beschluss aber dennoch um viel Text ergänzt. Der macht klar, dass der Beschluss aus Textbausteinen zusammengesetzt wird. Abgehandelt werden praktisch alle Fälle mit denen Vollstreckungsopfer sich aktuell so wehren wollen...

Es wird erklärt, dass die Rundfunkanstalt zur Erteilung von Vollstreckungen berechtigt ist und dass es bei automatisch erstellten Anträgen keinerlei Unterschrift oder Dienstsiegel braucht. Auch wird erklärt, dass Forderungen auch dann rechtens sind, wenn der Schuldner behauptet nie irgendwelche Bescheide oder Zahlungsaufforderungen erhalten zu haben.

Auch mögliche Einwände eines Schuldners, es fehle an einem Verwaltungsakt oder Beitragsbescheid lässt das Gericht nicht gelten. Es wird darauf verwiesen, dass die Rundfunkgebührenpflicht kraft Gesetzes entstanden und daher kein Bescheid erforderlich sei.

Bescheide der Rundfunkanstalten sind erst dann erforderlich, wenn rückständige Gebühren eingefordert werden. Damit wird beispielsweise auch der Versuch zertrümmert Mahngebühren seien nicht berechtigt, weil es vorher keinen Bescheid gab. Weiter verweist das Gericht darauf, dass die Bezeichnung des Gläubigers im Fall der Rundfunkanstalten immer unmissverständlich sei.

Kurzum: der "Baukasten-Bescheid" deckt pauschal alle Fälle bisher bekannte Beschwerden ab. Es ist also quasi aussichtslos geworden, mit irgendwelchen Verfahrens- oder Formfehlern zu argumentieren.

Abschließend wurde im Bescheid darauf hingewiesen, dass der Beschwerdeführer die Gerichtskosten zu tragen hat. Diese Rechnung habe ich bislang nicht erhalten. Im Hinblick auf den recht geringen Streitwert von unter 300 Euro dürften sich die Kosten aber im Rahmen halten. So das Internet nicht lügt, sind wohl auch bei diesem Verfahren (wie bei der Klage gegen die Rundfunkanstalt) 105 Euro fällig.

Spötter können jetzt schon mal zusammenrechnen, dass mich mein Widerstand gegen den Rundfunkbeitrag in den vergangenen Jahren bislang rund 300 Euro gekostet hat - zusammengesetzt aus Mahngebühren, Vollstreckungs- und Gerichtskosten, Zeit nicht eingerechnet. Ob der Widerstand diese 300 Euro und die Zeit wert ist darf jeder für sich selbst entscheiden. Ich will auf jeden Fall keinem "Deutschen Michel" gegenüberstehen wenn ich in den Spiegel gucke.

Das befreit mich natürlich nicht aus der "Klemme" in der ich jetzt stecke. Mit der finalen Entscheidung des Landgerichts und keiner Möglichkeit der Rechtsbeschwerde mehr ist klar, dass ich meine Eintragung in das Schuldnerregister nicht loswerde und damit auch nicht den (deutlich schlimmeren) negativen Schufa-Eintrag. Alle Details dazu in Kürze.

Was bisher geschah…

2013, 21. Juni: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice verweigern

2014, 8. Februar: Automatische Zwangsanmeldung: ARD und ZDF machen Druck

2014, 12. Februar: ARD ZDF Beitragsservice - die Suche nach einem Anwalt

2014, 13. April: ARD/ZDF - das öffentlich rechtliche Werbefernsehen durchleuchtet

2014, 16. April: ARD/ZDF - erneute Zahlungserinnerung mit gefälschtem Datum

2014. 4. Juni: ARD/ZDF Unboxing - Neue Nötigung mit Beitragsbescheid

2014, 28. Juni: REPORT: ARD/ZDF Gebührenbescheid - Widerspruch ist unvermeidlich

2014, 3. Juli: GEZ-Boykott: deutschlandweit Runde Tische gegen die Zwangsgebühr

2014, 8. Juli: ARD/ZDF - die Antwort des Service auf den Widerspruch

2014, 14. Juli: ARD/ZDF - zweiter Beitragsbescheid mit Widerspruchsfrist

2014, 1. August: ARD/ZDF-Service setzt die Bettelbrief-Masche fort

2014, 1. September: ARD/ZDF - Einschüchterungsversuch mit Vollstreckungsandrohung

2014, 14. Oktober: Festsetzungsbescheid - ARD/ZDF verstärken Einschüchterungsmasche

2014, 13. November: Extra-Nötigung: ARD/ZDF-Beitragsservice bittet doppelt zur Kasse

2014, 28. November: ARD/ZDF - Richtig reagieren auf Beitrags- und Festsetzungsbescheid

2014, 9. Dezember: ARD/ZDF - schon wieder Bettelbrief statt korrekte Ablehnung

2014, 14. Dezember: ARD / ZDF - dritte Zahlungserinnerung an die Nickles.de GmbH

2014, 18. Dezember: ARD / ZDF: Endlich Widerspruchsbescheid, Ticket zur Klage-Show

2014, 24. Dezember: ARD / ZDF: Der Zwangs-Rundfunkbeitrag ist am Ende

2015, 5. Februar: ARD / ZDF-Gutachten: Endlich Post vom Bundesfinanzministerium

2015, 5. Februar: REPORT: ARD / ZDF: Die Nickles-Klage gegen den Zwangsrundfunkbeitrag Teil 1

2015, 10. Februar: ARD / ZDF - Bescheide mit rechtlich fragwürdigen Unterschriften

2015, 5. März: ARD / ZDF - Der erste Vollstreckungsversuch bei Nickles

2015, 2. April: ARD/ZDF vs Nickles - Vollstreckung und Klage, Zwischenbericht

2015: Nickles vs ARD/ZDF: Strafanzeige gegen ZDF-Intendant wegen Nötigung

2015, 8. August: ARD/ZDF vs Nickles - die Zwangsvollstreckung hat begonnen

2015, 9. September: ARD / ZDF - Vermögensauskunft und Vollstreckung - richtig reagieren

2015, 28. September: ARD / ZDF: Förmliche Zustellungen - wann Reagieren unvermeidlich ist

2015, 28. September: ARD / ZDF - Ankündigung der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis

2015, 16. November: ARD / ZDF - Eintragung in das Schuldnerverzeichnis als Beugemaßnahme

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