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Extra-Nötigung: ARD/ZDF-Beitragsservice bittet doppelt zur Kasse

Michael Nickles / 32 Antworten / Baumansicht Nickles

Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende - das sind für den "Service" von ARD und ZDF ganz besondere Leckerbissen. Denn bei denen besteht durchaus das Potential doppelt und dreifach kassieren zu können. Ich dachte, dass ich den Mist mit der Doppelnummer bereits hinter mir habe. Aber das war ein Irrtum.

Hinweis: Meine Firma, die Nickles.de Publishing GmbH, ist eine 1-Mann-GmbH, in der ich selbst Geschäftsführer bin. Finanziell ist die GmbH totaler Quatsch, ihr Betrieb (Buchhaltung, Jahresabschluss, KSK) kostet einen Haufen Geld, den ich mir gerne sparen würde. Das geht aber nicht. Wer in Deutschland als Journalist im Internet publiziert, der hängt an einem seidenen Faden. Im Fall kritischer Berichterstattung drohen permanent Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Schadensersatzforderungen in "astronomischen" Dimensionen. Solche Prozesse erstrecken sich über viele Jahre und verschlingen hohe Kosten. Ich kann jedem "Blogger" nur eindringlich raten, sich mit einer (wenn auch teuren) Vermögenshaftpflichtversicherung und zudem mit einer GmbH abzusichern - oder das Publizieren von deutschem Boden aus besser bleiben zu lassen.

Das erste Schreiben wegen meiner GmbH kam am 14.8.2013 rein. Da hat der Service drum gebeten, dass ich meine Firma anmelde, am 23.9.2013 kam ein Errinnerungsschreiben. Danach passierte über ein Jahr lang nichts mehr. Bis jetzt. Ende Oktober 2014 kam erneut ein Schreiben, das an die Nickles.de Publishing GmbH gerichtet ist (siehe Bild)

Nach über einem Jahr Sendepause, entsinnt sich der Service daran, dass vielleicht auch bei der Nickles GmbH noch was rauszuschinden ist.

Wie im Hinweis oben gesagt, betreibe ich die Nickles.de GmbH nur wegen finanzieller Absicherung. Die GmbH hat keine Angestellten, es gibt kein Fahrzeug, es gibt nicht einmal ein Büro oder irgendeine Betriebsstätte.

Meine Firma ist ganz einfach ein Schreibtisch in einem Arbeitszimmer meiner Wohnung.

Das kann die "GEZ 2.0" natürlich nicht wissen. Die Firma hat zwar die fast identische Anschrift wie meine Wohnung, aber eben nur "fast" weil oben drüber halt noch "Nickles.de Publishing GmbH" steht.

Lobenswerterweise erklärt der "Service" im Schreiben ziemlich genau, was mit einer "Betriebsstätte" gemeint ist:

Bild. Hier wird erklärt (Pfeil), dass Betriebsstätten in Wohnungen frei sind. Und: dass das etwa für Freiberufler und Selbstständige gilt, die von zu Hause aus arbeiten. Natürlich gibt es im Text ein paar "Aber". Eine Betriebsstätte in einer Wohnung ist aus Sichtweise des Service logischerweise nur dann beitragsfrei, wenn für diese Wohnung bereits ein Beitrag gezahlt wird.

Spielraum zu irgendwelchen frei formulierten Erklärungen wird im Schreiben des Service nicht eingeräumt. Er fordert das Ausfüllen und Zurücksenden des beigepackten zweiseitigen Antwortbogens:

Dieser Antwortbogen soll ausgefüllt werden. Relevant ist eigentlich nur die erste Seite, auf der zweiten geht es nur um Angaben zur Zahlungsabwicklung.

Eigentlich hätte ich nichts dagegen, meine Situation mitzuteilen, den Antwortbogen ordnungsgemäß auszufüllen. Das geht aber nicht, weil die dazu notwendigen Möglichkeiten gar nicht eingeräumt werden.

Diese Masche wurde bereits von der GEZ 1.0 bei den An- und Abmeldeformularen perfektioniert.

Die waren exakt so gestrickt, dass man mit jedem Kreuzchen bestenfalls Spielraum für weitere "Nötigungen" ermöglichte.

Eigentlich könnte ich dem Service ordnungsgemäß das hier mitteilen: "Meine Firma hat keine Betriebsstätte, sie befindet sich in meiner Privatwohnung. Basta.". Das geht mit dem Antwortbogen aber nicht, wie gleich von Anfang an erkennbar:

Bild. Diese Optionen werden geboten beziehungsweise gefordert.

Option 1 kann ich nicht ankreuzen, weil ich halt nun mal freiberuflich arbeite. Option 2 geht auch nicht, weil ich über keine bereits angemeldete Betriebsstätte verfüge. Option 3 ist für mich auch sinnlos: es gibt keine Betriebsstätte die ich anmelden will. Und ich will auch (4) keine zusätzliche Betriebsstätte anmelden, weil es keine gibt. Punkt 5 ankreuzen wäre gelogen - die Betriebsstätte befindet sich schließlich in meiner Privatwohnung. 6 kann ich auch nicht ankreuzen, weil ich Zahlungsverweigerer bin und mir auch keine "Beitragsnummer" aufdrücken lassen will.

An dieser Stelle greift übrigens sowieso GEZ-Verweigerungs-Faustregel Nummer 1: von unbedeutsamen Bettelbriefen und Nötigungen nicht beeindrucken lassen. Reagiert werden muss nur auf Bescheide, die eine Fristsetzung mit Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Also: ich hefte das Schreiben einfach in meinem GEZ-Ordner ab und fertig.

Twitter-Beitrag der ARD vom 27. Oktober 2014.

Was bisher geschah…

2013, 21. Juni: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice verweigern

2014, 8. Februar: Automatische Zwangsanmeldung: ARD und ZDF machen Druck

2014, 12. Februar: ARD ZDF Beitragsservice - die Suche nach einem Anwalt

2014, 13. April: ARD/ZDF - das öffentlich rechtliche Werbefernsehen durchleuchtet

2014, 16. April: ARD/ZDF - erneute Zahlungserinnerung mit gefälschtem Datum

2014. 4. Juni: ARD/ZDF Unboxing - Neue Nötigung mit Beitragsbescheid

2014, 28. Juni: REPORT: ARD/ZDF Gebührenbescheid - Widerspruch ist unvermeidlich

2014, 3. Juli: GEZ-Boykott: deutschlandweit Runde Tische gegen die Zwangsgebühr

2014, 8. Juli: ARD/ZDF - die Antwort des Service auf den Widerspruch

2014, 14. Juli: ARD/ZDF - zweiter Beitragsbescheid mit Widerspruchsfrist

2014, 1. August: ARD/ZDF-Service setzt die Bettelbrief-Masche fort

2014, 1. September: ARD/ZDF - Einschüchterungsversuch mit Vollstreckungsandrohung

2014, 14. Oktober: Festsetzungsbescheid - ARD/ZDF verstärken Einschüchterungsmasche

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Olaf19 Michael Nickles „Extra-Nötigung: ARD/ZDF-Beitragsservice bittet doppelt zur Kasse“
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Mike, dein Engagement in dieser Angelegenheit in allen Ehren - nur wo siehst du hier eine "Extra-Nötigung"? Wie du selbst ganz richtig schreibst:

Meine Firma ist ganz einfach ein Schreibtisch in einem Arbeitszimmer meiner Wohnung. Das kann die "GEZ 2.0" natürlich nicht wissen.

Genau, sie wissen es nicht. Deswegen schreiben sie deine GmbH erst einmal an. Das ist ja bis hierhin noch nicht verwerflich, könnte ja schließlich sein, dass deine GmbH eigene Geschäftsräume außerhalb der Wohnung hat. Der Sachverhalt ließe sich theoretisch ganz leicht aufklären, indem du hier ein Kreuzchen machst:

Praktisch scheitert es daran, dass du als Privatmann ein "Beitragsverweigerer" bist. Deswegen kannst du nur das Feld ankreuzen, aber keine Teilnehmernummer eintragen. Für diesen Sachverhalt müsste der Beitragsservice ein drittes Feld einführen: "Ja, eine Beitragsnummer ist aber [noch] nicht vorhanden", oder gleich: "Ja, aber ich verweigere die Zahlung".

Dass die – vom Gesetzgeber nicht vorgesehene! – Möglichkeit einer Beitragsverweigerung nun nicht auch noch in gedruckten Formularen berücksichtigt wird, kann ich irgendwie nachvollziehen. Gar nicht auszudenken, was das erst an Diskussionen nach sich zöge, wenn dem Beitragspflichtigen eine Weigerung quasi in den Mund gelegt würde...

Allen, die sich über das Thema Rundfunkgebühren aufregen, sei die Frage gestellt, ob sie regelmäßig zur Wahl gehen und wenn ja, was für Parteien sie unterstützen. Man kann nicht einerseits diese ganze Politmainstream-Mischpoke mit seiner Stimme stärken und sich dann andererseits darüber entrüsten, dass sie dann auch das durchziehen, wofür sie stehen.

Des weiteren bin ich mir nach wie vor nicht sicher, ob alle "Aufreger" tatsächlich konsequent zuhause nicht am Rundfunk teilnehmen...

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Systemcrasher Olaf19 „Mike, dein Engagement in dieser Angelegenheit in allen Ehren ...“
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Man kann nicht einerseits diese ganze Politmainstream-Mischpoke mit seiner Stimme stärken und sich dann andererseits darüber entrüsten, dass sie dann auch das durchziehen, wofür sie stehen.

Ist das nicht ein wenig pauschal? Wer sagt denn, daß Mike eine von "denen" gewählt hat?

Ich jedenfalls nicht. Ich wähle eine Partei, bei der ich in dieser Hinsicht ein absolut gutes Gewissen haben kann. Ok, sie steht unter "Sonstige", aber alleine das GEZ-Gehacke der "Mainstram"-Parteien, oder auch "Volksverdummungsparteien" genannt, wäre ja schon Grund genug, eine "Sonstige" zu wählen.

Nicht wählen ist das mit Abstand dümmste, was man tun kann. Es stärkt v.A. jene Parteien, die man absolut nicht will.

Zu >Mehrfachabzocke: Das ist eigentlich ein ganz alter Hut. Mir ist aus den Ende 1970ger/Anf. 1980ger Jahre ein Fall persönlich bekannt, wo ein GEZ-Eintreiber tatsächlich von einem Fernsehtechniker Gebühren für jedes herumstehende Gerät haben wollte, egal ob zur Reperatur abgegeben, als Ersatzteillager dienend, weil nciht mehr reparabel, zum Verkauf da stehend oder oder oder.

Und das ist beileibe kein Einzelfall. Würden die Gebührenempfänger auch nur ansatzweise so viel Energie und Phantasie in ihre Rundfunkprogramme legen, alle Menschen wären stolz darauf, ebühren zahlen zu dürfen und würden sogar freiwillig spenden.

Aber es ist wie immer bei Wegelagereien: Die angebotene Leistung ist umgekehrt proportional zum verlangten Beitrag.

Null Toleranz f?r Intoleranz
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Olaf19 Systemcrasher „Ist das nicht ein wenig pauschal? Wer sagt denn, daß Mike ...“
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Wer sagt denn, daß Mike eine von "denen" gewählt hat?

Weiß ich nicht, wer das sagt. Ich jedenfalls nicht *g*.

Ok, sie steht unter "Sonstige", aber alleine das GEZ-Gehacke der "Mainstram"-Parteien, oder auch "Volksverdummungsparteien" genannt, wäre ja schon Grund genug, eine "Sonstige" zu wählen.

Das ist vom Effekt her so, als wenn du überhaupt nicht wählen gehst. Deine Stimme geht dann nur in die Statistik ein, das war es aber auch schon.

Nicht wählen ist das mit Abstand dümmste, was man tun kann. Es stärkt v.A. jene Parteien, die man absolut nicht will.

Und genau das erreichst du, indem du eine "sonstige" Partei wählst! Denn die Parlamentssitze, die die Sonstigen erreichen würden, wenn man sie hereinließe, werden ja auf die Parteien umverteilt, die die 5%-Marke geknackt haben.

Sorry Systemcrasher, aber der Unterschied zwischen "das Dümmste, was man tun kann" und dem was du machst, geht - wenn man die Dinge rein praktisch-pragmatisch betrachtet - gegen Null. Auch wenn es mir, rein philosophisch betrachtet, sympathischer ist, wenn jemand sein Wahlrecht nutzt.

Mir ist aus den Ende 1970ger/Anf. 1980ger Jahre ein Fall persönlich bekannt, wo ein GEZ-Eintreiber tatsächlich von einem Fernsehtechniker Gebühren für jedes herumstehende Gerät haben wollte, egal ob zur Reperatur abgegeben, als Ersatzteillager dienend, weil nciht mehr reparabel, zum Verkauf da stehend oder oder oder.

Da hat der GEZ-Mensch versucht, den Techniker zu verarschen. Die Rundfunkgebühr war noch nie abhängig von der Anzahl der Geräte. Hätte ich damals 5 Fernseher zuhause gehabt, hätte ich trotzdem nur 1x zahlen müssen.

Würden die Gebührenempfänger auch nur ansatzweise so viel Energie und Phantasie in ihre Rundfunkprogramme legen, alle Menschen wären stolz darauf, Gebühren zahlen zu dürfen...

FULL ACK. Bis weit in die 90er-Jahre hinein war ich jedenfalls ein überzeugter Rundfunkteilnehmer und GEZ-Gebührenzahler.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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gelöscht_103956 Systemcrasher „Ist das nicht ein wenig pauschal? Wer sagt denn, daß Mike ...“
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Man kann nicht einerseits diese ganze Politmainstream-Mischpoke mit seiner Stimme stärken und sich dann andererseits darüber entrüsten, dass sie dann auch das durchziehen, wofür sie stehen.

Da gibts ja köstliche Alternativen:

Partei der bibeltreuen Christen  (Abzockverbot)

Biertrinkerpartei  (Die sicher gleich das Kneipenrauchverbot einkassieren würden)

Nein-Partei  (wär doch was für Brüssel und TiPP,Tisa, ceta und Lissabon: NEIN! NEIN! NEIN! grins)

Rentner-Partei (Zukunftvorsorge treffen, besser als Verlust-riestern)

Bündnis für Deutschland ( in letzter Konsequenz, nur noch Volksentscheide wie in der Schweiz)

Gewählt werden sollte schon von ALLEN. Nur nicht den Mist, der uns vorgesetzt wird.

Warum wird auch bei jder Wahl, der Anteil der NICHT-Wähler so gut wie NIE erwähnt. Bei 45% wie jetzt im Osten der GESAMTEN Stimmen, noch nicht mal mehr die Mehrheit. Leider nehmen die Schlafschafe das fast nie zur Kenntnis, dass so eine Wahl, im engeren Sinne, KEINE Regierung und keine Gesetze legitimieren, weil die absolute Mehrheit fehlt. Dafür wird dann IMMER GANZ GROß die Mehrheit der abgegeben Stimmen betont. Läppische 20% der nominalen Stimmen. Ein Hohn für jeden der das Wort Demokratie in den Mund nimmt. Putin erhält dagegen 60% Zustimmung --- ganz ohne Fälschung. 

Das grundsätzliche Problem ist doch, solange Deutschland US-Besetzt ist (bis 2099), haben wir nur einen Geschäftsführer einer BRD-GmbH, der Weisung aus Woooschinktän bekommt. Bürgerrechte interessiert die wallstreet nicht die Bohne. Die Pseudo-Wahlen würde sicher zur farce, wenn 60% NPD wählen würde. Sooo ein Ergebnis würde NIEMALS veröffentlicht. Das ist hier nicht besser wie in Russland oder China. 

Der alliierte "Medienvorbehalt", sprich ZENSUR läßt eine unabhängige Presse und Freie Öffentliche Medienanstalten NICHT zu!!

Und dieser Propaganda-Scheixx MÜSSEN eben die Bürger noch selber blechen. Von daher wird NIE eine etablierte Partei/Regierungspartei auf die Idee kommen, die GEZ-Gebühren abzuschaffen!!!

Ergo: Es MUSS der Bürger SELBER dafür sorgen, das erst einzelne, bis dann der Herdentrieb einsetzt, um das ganze politische (korrupte) System durch sein Tun zum Einsturz bringt. Wie der Einzelne daran arbeitet sollte seinen eigenen Lebensumstände angepaßt sein, ob verweigern, demonstrieren, Bürger-Initativen-Partei gründen, Möglichkeiten gibts genug. Hauptsache es passiert etwas und für jeden muss klar sein: WIR lassen uns nichts mehr kommentarlos gefallen und halten dagegen. 

Wie sagt ein altes deutsches Sprichwort und Lebensweisheit: JEDER Tropfen höhlt den Stein!

Wenn Mike hier die GEZ versucht zu sprengen, ok, ich guck mir das ab und kämpf aber auf anderen Gebieten, wo ich mehr Kompentenzen einbringen kann.

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Systemcrasher gelöscht_103956 „Da gibts ja köstliche Alternativen: Partei der bibeltreuen ...“
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Warum wird auch bei jder Wahl, der Anteil der NICHT-Wähler so gut wie NIE erwähnt. Bei 45% wie jetzt im Osten der GESAMTEN Stimmen, noch nicht mal mehr die Mehrheit.

Warum sollten die auch erwähnt werden? Die zählen doch nicht fürs Ergebnis. Da zählen nur die abgegebenen Stimmen. Und deshalb können am Wahlabend Parteien behaupten, sie hätten Stimmen dazugewonnen und den Wähler vpon ihrer Politik überzeugen können, weil siewengier stark als die anderen an die Nichtwähler verloren haben.

Stel dir mal vor, alle 45% Nichtwähler würden bei der nächsten wahl eine der Sonstigen wählen und ihre Stimme statistich gleichmäßig verteilen:

Keine der Sonstigen käme über 5%, Linke und Grüne würden fast überall an der 5%-Hrde scheitern, FDP gehört ohnehin schon zu den Sonstigen, CDU und SPD würden auf einen Schlag knapp 50% ihrer Wähler verlieren.

Wer kann dann noch sagen, er / sie habe die Wahl gewonnen?

Erst dann werden die "Großen" aufwachen - wenn überhaupt.

Wie sagt ein altes deutsches Sprichwort und Lebensweisheit: JEDER Tropfen höhlt den Stein!

Stimmt. Aber das müssen die Nichtwähler erst mal kapieren.

Ich wähle schon seit Jahren eine der "Sonstigen".

Allerdings habe ich mir sehr viele gedanken gemacht, bis ich auf die Sonstige meines Vertrauens kam.

Ich verweigere mich auch - so gut es eben geht - dem Konsumzwang, indem ich meine Klamotten bis zum bitteren Ende auftrage und sie anschließend noch als Lappen verwende (erspart manch Reise nach Lappland :D ), Geräte - wenn möglich - repariere, möglichst oft frisches Gemüse verwende, etc.

Nicht wählen kommt für mich nicht in Frage - außer bei einer Stichwahl zwischen Pest und Cholera.

Null Toleranz f?r Intoleranz
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gelöscht_265507 Michael Nickles „Extra-Nötigung: ARD/ZDF-Beitragsservice bittet doppelt zur Kasse“
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Also: ich hefte das Schreiben einfach in meinem GEZ-Ordner ab und fertig.

Einscannen und auf die Platte.

Das spart in deiner kleinen GmbH unheimlich Platz.

;O))

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Kabelschrat gelöscht_265507 „Einscannen und auf die Platte. Das spart in deiner kleinen ...“
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Hallo IT- Lok,

einscannen macht Arbeit! Ich glaube einheften und bei Bedarf an den Anwalt weiterleiten ist einfacher.

Gruß

Manchmal frag ich mich, ob die Welt von klugen Köpfen regiert wird, die uns zum Narren halten oder von Schwachköpfen die es ernst meinen. M. Twain
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gelöscht_265507 Kabelschrat „Hallo IT- Lok, einscannen macht Arbeit! Ich glaube einheften ...“
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Ich habe einen fast papierfreien Haushalt.

Versuche mal einen Ordner auf einen USB-Stick zu bekommen.

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Kabelschrat gelöscht_265507 „Ich habe einen fast papierfreien Haushalt. Versuche mal ...“
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Hallo IT- Lok,

ich war am Montag beim Anwalt.  Die leben nicht nur von der EDV! Da lag noch tonnenweise Papier rum.

Gruß

Manchmal frag ich mich, ob die Welt von klugen Köpfen regiert wird, die uns zum Narren halten oder von Schwachköpfen die es ernst meinen. M. Twain
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Kabelschrat Michael Nickles „Extra-Nötigung: ARD/ZDF-Beitragsservice bittet doppelt zur Kasse“
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Hallo Michael,

mein "Firma" lebt auch in der Wohnung, für die ich seit Jahrzehnten zahle.

Auf Antworten zur Firma können die lange warten!

Gruß

Manchmal frag ich mich, ob die Welt von klugen Köpfen regiert wird, die uns zum Narren halten oder von Schwachköpfen die es ernst meinen. M. Twain
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mawe2 Michael Nickles „Extra-Nötigung: ARD/ZDF-Beitragsservice bittet doppelt zur Kasse“
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Da stellt sich mir ganz allgemein folgende Frage:

Ist nur die Firma gebührenfrei, wenn man als Privatmann zahlt oder ist auch der Privatmann gebührenfrei, wenn man für die Firma zahlt?

Gruß, mawe2

PS: Das läuft nur scheinbar auf dasselbe hinaus! :-)

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Harald Simon mawe2 „Da stellt sich mir ganz allgemein folgende Frage: Ist nur ...“
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Die Wohnung befreit eine darin befindliche Betriebsstätte, sofern diese keine separaten Zugangsmöglichkeiten hat. Eine Balkontür kann da schon negativ auf die Beitragsfreiheit wirken, weil es dann nicht mehr unbedingt als innerhalb einer abgeschlossenen Raumeinheit zählt.

Eine Betriebsstätte befreit eine darin befindliche Wohnung nicht, es wird je nachdem, wie es "verkauft" wird, bezahlt man dann insgesamt eine Wohnung (bei wenig Mitarbeitern) oder Wohnung plus Betriebsstätte.

Rund um den Rundfunkbeitrag https://www.wohnungsabgabe.de/
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mawe2 Harald Simon „Die Wohnung befreit eine darin befindliche Betriebsstätte, ...“
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Eine Balkontür kann da schon negativ auf die Beitragsfreiheit wirken

Glaubst Du das im Ernst?

Eine Balkontür bestimmt über die Beitragsfreiheit? Das ist ja vollkommen absurd!

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torsten40 mawe2 „Glaubst Du das im Ernst? Eine Balkontür bestimmt über die ...“
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+1

Das ist ja vollkommen absurd!

Sowie die geforderten Beitragszahlungen.

Freigeist
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Harald Simon mawe2 „Glaubst Du das im Ernst? Eine Balkontür bestimmt über die ...“
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Das ist nur eine Fortschreibung der Rechtssprechung in Sachen PC-Gebühr.

Ich habe selbst als Webmaster der Webseite pc-gebuehr.de Verfahren begleitet, in denen das Gericht einen Wohnungsplan angefordert hat, weil es die Gebührenbefreiung für gewerblich genutzte PCs nur gewähren wollte, wenn der Raum, in dem der PC stand, wirklich abgeschlossen und über keinen weiteren Zugang zugänglich war.

Das gilt eigentlich auch analog auch für Betriebsstätten.

Rund um den Rundfunkbeitrag https://www.wohnungsabgabe.de/
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Olaf19 Harald Simon „Das ist nur eine Fortschreibung der Rechtssprechung in ...“
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Hallo Harald, und willkommen bei nickles.de!

Du scheinst dich in der Materie ziemlich gut auszukennen. Ich nehme an, bei deinem Balkontür-Beispiel geht es um eine Konstruktion, wo ein Balkon gleich zwei Zimmer miteinander verbindet, so dass man den einen Raum durch die Balkontür verlassen, über den Balkon gehen und über die andere Balkontür das zweite Zimmer wieder betreten kann?

Merkwürdig, falls der Gesetzgeber diesbezüglich solche spitzfindigen Unterschiede bei der Rundfunkgebühr machen sollte... doch wenn dem so ist, wie wird so etwas festgestellt? Kommt dann doch wieder der "gute alte" Rundfunkgebührenbeauftragte ins Spiel, muss der das Haus resp. die Wohnung begehen und begutachten? Wann ja, was ist, wenn man den einfach nicht hineinlässt - wozu man ja nicht verpflichtet ist?

Greetz
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Harald Simon Olaf19 „Hallo Harald, und willkommen bei nickles.de! Du scheinst ...“
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Hallo Olaf19,

ich betreibe seit 2006 PC-Gebuehr.de und seit Ende 2012 wohnungsabgabe.de und betriebsstaettenabgabe.de, von daher bekomme ich so manches mit.

Das Balkontürbeispiel bezieht sich auf dem Umstand, dass man eine Wohnung neben der Wohnungstür auch über diese Tür betreten kann, dann ist der Raum nicht mehr umbedingt "baulich abgeschlossen" im Sinne von §3 Abs. 1
"...jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die ... 2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung, betreten werden kann".

Für die Wohnung kommt angeblich keine Kontrolle mehr, das gilt nicht für Betriebsstätten! Genau diese sollen ja besser kontrolliert werden.

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Olaf19 Harald Simon „Hallo Olaf19, ich betreibe seit 2006 PC-Gebuehr.de und seit ...“
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Hut ab, Harald - saubere Arbeit.

Ich habe einmal auf deinen beiden (Link 2 und 3 sind inhaltlich identisch?) Websites herumgesurft, die Informationen sind vielfältig, tiefschürfend und ausführlich. Da werde ich am Wochenende noch einiges zu lesen haben.

Das Balkontürbeispiel bezieht sich auf dem Umstand, dass man eine Wohnung neben der Wohnungstür auch über diese Tür betreten kann, dann ist der Raum nicht mehr umbedingt "baulich abgeschlossen" im Sinne von §3

Was aber, wenn es sich gar nicht um zwei Wohnungen handelt, sondern nur um zwei Zimmer innerhalb einer Wohnung?

Oder umgekehrt: das über den Balkon zugängliche andere Zimmer gehört bereits nicht mehr zu meiner, sondern zur Nachbarwohnung - muss ich dann für den Nachbarn mitbezahlen, wenn der nicht angemeldet ist? (natürlich muss ich das nicht - diese Überlegung verdeutlicht nur die ganze Abstrusität des Ansinnens unseres Gesetzgebers).

Für die Wohnung kommt angeblich keine Kontrolle mehr, das gilt nicht für Betriebsstätten! Genau diese sollen ja besser kontrolliert werden.

Da bin ich ja mal sehr gespannt, was das noch geben wird. Schade, zu früh gefreut - er gute alte Rundfunkgebührenbeauftragte hat also doch noch nicht ausgedient, wenn er auch jetzt nur noch den von zuhause aus Gewerbetreibenden im Nacken sitzt.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Borlander Olaf19 „Hallo Harald, und willkommen bei nickles.de! Du scheinst ...“
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Ich nehme an, bei deinem Balkontür-Beispiel geht es um eine Konstruktion, wo ein Balkon gleich zwei Zimmer miteinander verbindet, so dass man den einen Raum durch die Balkontür verlassen, über den Balkon gehen und über die andere Balkontür das zweite Zimmer wieder betreten kann?

Ich würde auf jeden Fall auch gerne mal einen Grundriss sehen in dem die Problematik auftritt.

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Harald Simon Borlander „Ich würde auf jeden Fall auch gerne mal einen Grundriss ...“
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Bei dem Beispiel von Olaf19 wären erstmal mehrere Fragen zu klären:

Haben die beiden Wohnungen noch andere Eingänge? Ist der Balkon von außen zugänglich, z.B. weil Erdgeschoss oder Treppe?

Wenn beide Wohnungen einen "Haupteingang" haben und man dann noch auf den Balkon rauskann, der von außen zugänglich ist, sind das zwei Wohnungen.

Sollte eine Wohnung einen "Haupteingang" haben und man muss über den Balkon, um in die andere Wohnung zu gelangen, ohne dass der Balkon einen eigenen Zugang hat, ist das "eine Raumeinheit", also nur ein Beitrag.

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Olaf19 Harald Simon „Bei dem Beispiel von Olaf19 wären erstmal mehrere Fragen zu ...“
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Sollte eine Wohnung einen "Haupteingang" haben und man muss über den Balkon, um in die andere Wohnung zu gelangen, ohne dass der Balkon einen eigenen Zugang hat, ist das "eine Raumeinheit", also nur ein Beitrag.

Gibt es solche "verborgenen" Wohnungen...? Rein architektonisch erscheint mir das einigermaßen sinnlos. Vermutlich ist das der Grund von Borlanders Frage nach dem Grundriss.

Ansonsten: dass zwei separate Wohnungen über einen gemeinsamen Balkon verbunden sind, sehe ich im Hamburger Stadtbild tagtäglich. Es ist natürlich nicht die Regel, aber es kommt vor. Mein Vater wohnt z.B. in einem solchen Haus - zum Glück wurde nachträglich noch eine Trennwand eingezogen. Sonst hätte man ja gar keine Privatsphäre mehr. Und für Einbrecher wäre es auch toll, dass sie in gleich zwei Wohnungen gelangen können, obwohl sie nur eine Wohnungstür aufbrechen mussten.

In jedem Fall bleibt die Frage, was sich der Staat davon verspricht, aus derartigen architektonischen Spitzfindigkeiten in der Konstruktion von Häusern unterschiedliche gesetzliche Bedingungen für das Abführen von Rundfunkgebühren abzuleiten.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Harald Simon Olaf19 „Gibt es solche verborgenen Wohnungen...? Rein ...“
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Ich hatte ja schon geschrieben "Sollte", die Konstruktion hast Du getroffen.

Mit dem Eingang "von außen" ist für die Sendeanstalten aber erfolgreich die Option offen, mehrmals Beiträge nehmen zu können, sobald Betriebsstätten in Wohnungen sind.

Und das war der Ausgangspunkt...

Rund um den Rundfunkbeitrag https://www.wohnungsabgabe.de/
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mawe2 Harald Simon „Ich hatte ja schon geschrieben Sollte , die Konstruktion ...“
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Mit dem Eingang "von außen" ist für die Sendeanstalten aber erfolgreich die Option offen, mehrmals Beiträge nehmen zu können, sobald Betriebsstätten in Wohnungen sind.

Da wäre noch die Frage: Warum?

Wie begründen die Richter, die derart geurteilt haben, dies?

Es bleibt doch dabei, dass ein einziger Gebührenzahler "Max Mustermann" nur einmal ör. Rundfunk konsumieren kann. Also entweder privat oder gewerblich aber in jedem Falle nur ein Mal. Auch noch so viele Eingangstüren zu seiner Wohnung und / oder seinem Büro ändern nichts daran, dass er nur einmal die Leistungen im Anspruch nehmen kann.

Warum soll er dann mehrmals zahlen?

Da muss ein Richter schon extreme Verwerfungen im Gehirn haben, wenn er wegen einer zusätzlichen Balkontür (die ja einfach auch als Fluchtweg sehr nützlich und in bestimmten Fällen sogar vorgeschrieben ist) eine weitere Gebührenpflicht konstruiert.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass so ein Urteil einer höchstrichterlichen Prüfung stand hält!

Gruß, mawe2

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Harald Simon mawe2 „Da wäre noch die Frage: Warum? Wie begründen die Richter, ...“
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Da wäre noch die Frage: Warum?

Weil das RBStV das hergibt, entsprechende Passage steht oben schon zitiert.

Rund um den Rundfunkbeitrag https://www.wohnungsabgabe.de/
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torsten40 Michael Nickles „Extra-Nötigung: ARD/ZDF-Beitragsservice bittet doppelt zur Kasse“
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Ich schicke die Briefe teils zurück mit der Aufschrift "Annahme verweigert", teils werfe ich die einfach ungeöffnet zerrissen weg.

Wie ich es aber bereits schrieb, mir ist es völlig egal was die von mir wollen.

Viel Glück weiterhin!

Freigeist
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mawe2 torsten40 „Ich schicke die Briefe teils zurück mit der Aufschrift ...“
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Ich schicke die Briefe teils zurück mit der Aufschrift "Annahme verweigert"

Damit weiß die GEZ dann, dass der Brief Dich grundsätzlich erreicht hat und dass die Adresse OK ist. Dass Du ihn nicht zur Kenntnis genommen hast, musst Du Dir dann später auf jeden Fall vorhalten lassen.

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Max Payne Michael Nickles „Extra-Nötigung: ARD/ZDF-Beitragsservice bittet doppelt zur Kasse“
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6 kann ich auch nicht ankreuzen, weil ich Zahlungsverweigerer bin und mir auch keine "Beitragsnummer" aufdrücken lassen will.

Du hast doch bereits eine Beitragsnummer - die steht auf jedem der bisher an Dich versandten Briefe. Genau die würde ich hier angeben - dann giltst Du mitsamt Deiner Firma vermutlich nur noch 1x als Gebührenverweigerer, nicht mehrfach.

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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Michael Nickles Max Payne „Du hast doch bereits eine Beitragsnummer - die steht auf ...“
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Man muss davon ausgehen, dass der Service JEDES Kreuzchen als Befürwortung der Gebühren interpretiert. Mit den "Zwangsanmeldungen" und den angeblichen Zustimmungen zur Ratenzahlung zeigen ARD/ZDF bereits deutlich, wie es um ihre Seriosität steht: sie existiert nicht. Im Fall von unseriösen Unternehmen gibt es eigentlich nur eine Art des sinnvollen Kommunizieres: null Kommunikation.

Jede Rückantwort, also auch die Widersprüche, ist ein Fehler. Würde die Masse der Deutschen den Laden einfach knallhart ignorieren, dann wäre der Irrsinn ganz schnell vorbei.

Ganz schlimm ist übrigens, dass immer nur von ARD/ZDF oder dem "Service" die Rede ist - man müsste eigentlich stehts die Menschen beim Namen nennen, die verantwortlich sind. Leider ist der Club der Kassierer von Politik bis Intendanten aber zu groß, um ihn  kurz und bündig aufzählen zu können.

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Max Payne Michael Nickles „Man muss davon ausgehen, dass der Service JEDES Kreuzchen ...“
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Man muss davon ausgehen, dass der Service JEDES Kreuzchen als Befürwortung der Gebühren interpretiert.

Nachdem die Gebührenpflicht sowieso gesetzlich festgelegt ist, ist es im Zweifelsfall schxxxegal, was Du anerkennst oder nicht. Zumal eine vergleichbare "Anerkennung (eines Vertragsverhältnisses) durch Leistung" auch im Zivilrecht nicht so einfach gegeben ist (Abstraktions- bzw. Trennungsprinzip).

Würde die Masse der Deutschen den Laden einfach knallhart ignorieren, dann wäre der Irrsinn ganz schnell vorbei.

So wie auch ein Tempolimit dadurch zu Fall gebracht wird, dass sich keiner dran hält?

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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mawe2 Max Payne „Nachdem die Gebührenpflicht sowieso gesetzlich festgelegt ...“
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So wie auch ein Tempolimit dadurch zu Fall gebracht wird, dass sich keiner dran hält?

Das kann man nicht vergleichen.

Wenn niemand Rundfunkgebühren zahlen würde, hätte der ör. Rundf. eben einfach keinerlei Einnahmen mehr und könnte nur noch den Betrieb einstellen.

Ob jemand das Tempolimit überschreitet, bedeutet für den Staat keinen finanziellen Verlust sondern (bestenfalls) höhere Einnahmen!

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Max Payne mawe2 „Das kann man nicht vergleichen. Wenn niemand ...“
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Wenn niemand Rundfunkgebühren zahlen würde, hätte der ör. Rundf. eben einfach keinerlei Einnahmen mehr und könnte nur noch den Betrieb einstellen.

Und morgen kommt der Weihnachtsmann...

Dann werden entweder mit allen juristischen Mitteln ausstehende Beiträge eingetrieben (meistens sollte es schon reichen, ein paar "Exempel zu statuieren"), oder aber der Rundfunkbeitrag tatsächlich in eine Steuer umgewandelt, die dann wiederum von allen erhoben wird.

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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mawe2 Max Payne „Und morgen kommt der Weihnachtsmann... Dann werden entweder ...“
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Und morgen kommt der Weihnachtsmann...

Ich weiß, dass das so nicht passieren wird.

Ich wollte nur den Vergleich mit dem Tempolimit entkräften.

Es geht - meiner Meinung nach - auch nicht darum, dem ör. Rundf. die Finanzen vollständig oder teilweise zu entziehen.

Es geht einzig und allein um die himmelschreiende Ungerechtigkeit, dass man für etwas zahlen soll, was man weder will noch braucht.

Und es geht darum, dass sich bei den ör. Anstalten eine staatlich unterstützte Selbstbedienungsmentalität entwickelt hat, die beispiellos ist. (Daher kann auch kein Beispiel wie z.B. das Tempolimit herangezogen werden.)

Und es geht darum, dass offensichtlich nicht ein einziger Ministerpräsident der 16 Länder sich auch nur im geringsten Gedanken darum gemacht hat, was er mit dem Abschluss dieses Rundfunkstaatsvertrages anrichtet. Auch wenn inzwischen sicher mehrheitlich ganz andere Ministerpräsidenten in den Ländern das Sagen haben, glaube ich nicht, dass auch von denen nur ein einziger weiß, worum es eigentlich geht!

Gruß, mawe2

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