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ARD / ZDF - Eintragung in das Schuldnerverzeichnis als Beugemaßnahme

Michael Nickles / 126 Antworten / Flachansicht Nickles

Ende September ging es Schlag auf Schlag weiter. Die Gerichtsvollzieherin hat meine Eintragung ins Schuldnerregister angedroht und ich habe versucht, das mit einem Einspruch beim Amtsgericht abzuwenden. Am 24.9 bat das Amtsgericht noch mal darum, dass ich vermeintlich fehlende Unterlage nachreiche, damit mein Fall bearbeitet werden kann. Das hab ich gemacht, wie im Bild zu sehen.

Kleinkram. Zur Bearbeitung meines Widerspruchs brauchte das Amtsgericht noch Unterlagen, die ich nachgereicht habe.
Wissenswert: Man kann nicht genug Kopien von Schreiben haben! Das Amtsgericht arbeitet zwar Hand in Hand mit der Vollstreckungsabteilung und den Gerichtsvollstreckern, die "Akte" mit den Schriftwechseln liegt aber wohl nicht zentral vor.

Zur Erinnerung: Kern meines Widerspruchs gegen die Vollstreckung und die damit verbundene "Beugemaßnahme" - der Eintragung ins Schuldnerverzeichnis - war, dass ich die Rechtmäßigkeit des Zwangsrundfunks und die damit erhobene Zwangsgebühr bezweifle. Und exakt deshalb habe ich eine Klage gegen den Bayerischen Rundfunk laufen, die noch nicht entschieden ist. Ich sehe daher keinen Grund eine Zahlung zu leisten, deren Rechtmäßigkeit schlichtweg erst noch zu klären ist.

Der Grund mag logisch erklingen, aber es war vergeblich. Am 5. Oktober kam erstmal ein gelber Brief vom Amtsgericht rein.

Das ging schnell. Bereits am 2. Oktober hat das Amtgericht seine Entscheidung gefällt, den Beschluss verfasst.

Bemerkenswert ist die Geschwindigkeit mit der mein Fall abgehandelt wurde. Die geforderten Unterlagen habe ich fristgerecht am 1. Oktober per Einschreiben losgeschickt, sie dürften also frühestens am 2. Oktober beim Amtgericht eingegangen sein. Und exakt am 2. Oktober hat das Amtsgericht auch schon seinen Beschluss verfasst - beachtliche "Highspeed-Justiz"! Konkret wurde der Beschluss laut Schreiben (Seite 2) gar bereits am 1. Oktober erlassen. Der Trick der Justiz, meine Frist auf lächerliche 3 Tage zu beschränken hat also wohl geklappt, meine nachgereichten Unterlagen wurde wohl gar nicht mehr berücksichtigt.

Beschlossen wurde selbsterklärend die Ablehnung meines Widerspruchs. Das Amtsgericht entschied, dass die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis durch die Gerichtsvollzieherin korrekt ist. Meinen Hinweis auf die recht blödsinnige Anschrift des Gläubigers im Bescheid (Bayerischer Rundfunk in Köln!) hat das Amtgericht auch nicht interessiert.

Es verwies einfach darauf, dass es sich bei "Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio" lediglich um eine "Postanschrift des Bayerischen Rundfunks" handelt. Auf meine Beschwerde (Bild-Link zum Schreiben), dass der Bayerische Rundfunk und der Beitragsservice unterschiedliche Unternehmen mit unterschiedlichen Umsatzsteuernummern sind, ging das Amtsgericht einfach gar nicht ein.

Mein Widerspruch gegen den Beschluss.

Das Amtsgericht räumte mir im Rahmen der Rechtsbehelfsbelehrung die Möglichkeit einer Beschwerde binnen zwei Wochen ein. Das habe ich gemacht, obgleich es "vom Urlaub aus per Tablet" eine etwas müheselige Nummer war.

Meinen Widerspruch habe ich erneut mit der simplen Tatsache begründet, dass meine Erinnerung an das Amtsgericht wohl nicht berücksichtigt wurde. Und zwar, dass ich eben eine Klage gegen den Bayerischen Rundfunk laufen habe, mit der die Rechtmäßigkeit der Zahlung erst noch zu klären ist.

Hinweis: Meine Klage gegen den Bayerischen Rundfunk liegt nunmehr seit gut sieben Monaten beim Verwaltungsgericht rum. Ich frage mich, ob die sich ewig Zeit lassen dürfen. Werde das mal abchecken.

Da zu drängeln, dass es schneller geht, dürfte allerdings schnuppe sein, weil ich die Klage mit höchster Wahrscheinlichkeit sowieso verlieren werde  (was in dieser ersten Instanz wiederum völlig schnuppe ist).

Erneute (finale) Ablehnung meines Widerspruchs vom Amtsgericht.

Auch mein weiterer Widerspruch war erwartungsgemäß für den Arsch. Am 3. November kassierte ich den finalen Beschluss, die erneute Ablehnung meines Widerspruchs. Mangels juristischer Fachkenntnisse kann ich den Beschluss aktuell nur interpretieren. Auf jeden Fall steht da, dass meine Beschwerde gegen die Ablehnung meines Widerspruchs abgelehnt wird (was für ein beschissenes Deutsch!) und, dass das Verfahren dem Landgericht München zur Entscheidung vorgelegt wird.

Es kommt jetzt also ein weiteres Gericht ins Spiel, nach Verwaltungsgericht und Amtgericht das dritte. Ob die Vorlegung der Sache beim Landgericht nützlich oder eher nachteilig für mich ist, muss ich jetzt erst mal rauskriegen. Bemerkenswert im Beschluss des Amtsgerichts ist dieser Hinweis (Seite 3):

"Entgegen der Ansicht des Schuldners liegt die Voraussetzung der Eintragung unabhängig von einem laufenden Klageverfahren vor."

Weiter interessant ist der folgende Hinweis:

"Solange kein Nachweis geführt wurde, dass das Bayerische Verwaltungsgericht München bis zur Entscheidung über die Klage die Zwangsvollstreckung eintweilen eingestellt hat, kann die Gläubigerseite die Zwangsvollstreckung weiter betreiben."

Das ist ein klarer Wink, dass ich eventuell eine Chance habe, mal beim Verwaltungsgericht nachzutreten. Meine Klage liegt dort immerhin schon fast sieben Monate unbearbeitet rum. Ist meine Klageschrift vielleicht zu heftig, oder ersäuft die Justiz inzwischen gar in Klagen gegen den Zwangsrundfunk?

Die billige Masche der Zwangsbeugung durch Eintragung in das Schuldnerverzeichnis scheint auf jeden Fall aktuell recht angesagt zu sein, zunehmend befinden sich Zwangsrundfunkgegner in dieser Lage. Je nach persönlicher Lebenssituation ist so eine Eintragung durchaus folgenreich. Auch mich hat es bereits unangenehm (aber nicht fatal) erwischt, wie hier geschildert: Arschkarten von der Sparkasse.

Gerade dieser Vorfall macht mir klar, wie wichtig es für mich bei der GEZ-Scheisse ist, bis zum bitteren Ende zu gehen. Es ist einfach sehr lehrreich zu erkennen, wie die Justiz tickt, wie Banken zu ihren Komplizen werden und wie Demokratie funktioniert oder nicht mehr funktioniert.

Was ich jetzt tun werden? Jetzt paar Kaffee und abends gemütlich paar Bier trinken. Am kommenden Mittwoch ist wieder "Runder Tisch" in München. Dort gibt es viele helle Köpfe, mit denen ich das Problem der "Schuldnerverzeichniseintragung" erörtern kann.

Überhaupt gibt es aktuell viel zu berichten. Drüben bei den Kollegen von GEZ-Boykott.de gibt es einen sehr lesenwerten Beitrag über eine neue Aktion: Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen die Verwaltungsgerichte. Die ersten Strafanzeigen sind bereits raus und es besteht durchaus die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer Strafanzeigenflut kommt. Ich werde in Kürze auch hierzu berichten.  

Was bisher geschah…

2013, 21. Juni: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice verweigern

2014, 8. Februar: Automatische Zwangsanmeldung: ARD und ZDF machen Druck

2014, 12. Februar: ARD ZDF Beitragsservice - die Suche nach einem Anwalt

2014, 13. April: ARD/ZDF - das öffentlich rechtliche Werbefernsehen durchleuchtet

2014, 16. April: ARD/ZDF - erneute Zahlungserinnerung mit gefälschtem Datum

2014. 4. Juni: ARD/ZDF Unboxing - Neue Nötigung mit Beitragsbescheid

2014, 28. Juni: REPORT: ARD/ZDF Gebührenbescheid - Widerspruch ist unvermeidlich

2014, 3. Juli: GEZ-Boykott: deutschlandweit Runde Tische gegen die Zwangsgebühr

2014, 8. Juli: ARD/ZDF - die Antwort des Service auf den Widerspruch

2014, 14. Juli: ARD/ZDF - zweiter Beitragsbescheid mit Widerspruchsfrist

2014, 1. August: ARD/ZDF-Service setzt die Bettelbrief-Masche fort

2014, 1. September: ARD/ZDF - Einschüchterungsversuch mit Vollstreckungsandrohung

2014, 14. Oktober: Festsetzungsbescheid - ARD/ZDF verstärken Einschüchterungsmasche

2014, 13. November: Extra-Nötigung: ARD/ZDF-Beitragsservice bittet doppelt zur Kasse

2014, 28. November: ARD/ZDF - Richtig reagieren auf Beitrags- und Festsetzungsbescheid

2014, 9. Dezember: ARD/ZDF - schon wieder Bettelbrief statt korrekte Ablehnung

2014, 14. Dezember: ARD / ZDF - dritte Zahlungserinnerung an die Nickles.de GmbH

2014, 18. Dezember: ARD / ZDF: Endlich Widerspruchsbescheid, Ticket zur Klage-Show

2014, 24. Dezember: ARD / ZDF: Der Zwangs-Rundfunkbeitrag ist am Ende

2015, 5. Februar: ARD / ZDF-Gutachten: Endlich Post vom Bundesfinanzministerium

2015, 5. Februar: REPORT: ARD / ZDF: Die Nickles-Klage gegen den Zwangsrundfunkbeitrag Teil 1

2015, 10. Februar: ARD / ZDF - Bescheide mit rechtlich fragwürdigen Unterschriften

2015, 5. März: ARD / ZDF - Der erste Vollstreckungsversuch bei Nickles

2015, 2. April: ARD/ZDF vs Nickles - Vollstreckung und Klage, Zwischenbericht

2015: Nickles vs ARD/ZDF: Strafanzeige gegen ZDF-Intendant wegen Nötigung

2015, 8. August: ARD/ZDF vs Nickles - die Zwangsvollstreckung hat begonnen

2015, 9. September: ARD / ZDF - Vermögensauskunft und Vollstreckung - richtig reagieren

2015, 28. September: ARD / ZDF: Förmliche Zustellungen - wann Reagieren unvermeidlich ist

2015, 28. September: ARD / ZDF - Ankündigung der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis

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peterdeutzmann Olaf19 „Mike, kann es evtl. sein, dass die oben beschriebene Klage ...“
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OK,

wo Olaf und Max Recht hat, sollen SIE auch von misch Recht bekommen und ein Pickerl!

Aber Kampf ist auch nicht schlecht, gegen Hydras, wer nicht wagt, gewinnt nicht!!!

Verlieren ist auch für die Weisheit GUT, da hat man dann gewonnen,

also ERJO, Pari

Wer anderen eine GRUBE gräbt, soll sehen das er sein GELD bekommt!!! © "Gehirn" Anno 2014 - D. J. P. P. ©
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