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News: Das Wunder aus Tübingen

ARD/ZDF - Gericht erklärt Zwangsvollstreckung als unwirksam

Michael Nickles / 132 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Beitragsservice von ARD/ZDF/Deutschlandradio versucht anscheinend zunehmend auch mit Gewalt seine Zwangsbeiträge einzutreiben. Als finale Maßnahme gibt es die Zwangsvollstreckung. Das Landgericht Tübingen hat laut Bericht von Mmnews die Vollstreckung als unwirksam erklärt, der vollständige Urteilstext findet sich hier.

Mein Ordner mit der GEZ-Scheisse wird immer dicker. Erst gestern kam wieder ein Schreiben rein. (Foto: mn)

Die Vollstreckung scheitert ganz einfach an zahlreichen Verfahrensfehlern. Das fängt bereits damit an, dass die Gläubigerin und die Vollstreckungsbehörde in den Vollstreckungsersuchen nicht korrekt bezeichnet sind.

Auch fehle es an Siegel nebst Unterschrift. In Tübingen ging es wohl nur um eine konkrete Klage gegen die Zwangsvollstreckung, aber es ist davon auszugehen, dass die Urteilsbegründung auch für andere Klagen zutreffend ist.

Den GEZ-Gegnern liefert die Urteilsbegründung jetzt viel Stoff um auch generell gegen den Ablauf der Zwangseintreibung vorgehen zu können.

Michael Nickles meint:

Vielleicht schreiben die Geschichtsbücher irgendwann, dass der Grundstein für die deutsche "Revolution gegen die Totalverarschung" am 19. Mai 2014 in Tübingen gesetzt wurde. Es ist ein Urteil das Mut macht und das jeden motivieren sollte, unermüdlich Widerstand gegen die Zwangsgebühr zu leisten.

Wer meine Dokumentation der Vorgehensweise der Eintreiber mitverfolgt (aktueller Stand mit Chronologie hier) der weiß, wie lachhaft und unseriös dieser Laden ist. Es wird mit allen erdenklichen Tricks gearbeitet um mit Druck eine freiwillige Zahlung zu erreichen. Gerichtliche Klagen versuchen die Abzocker ganz offensichtlich zu vermeiden.

Warum wohl? Klar - bislang sind alle Klagen mit noch so absurden Urteilsbegründungen abgeschmettert worden. Aber die Klagen werden immer mehr. Und immer mehr Richter müssen sich mit ihrem Gewissen auseinandersetzen, ob sie es wagen, sich mit einem Urteil lächerlich zu machen.

In Tübingen wurde es Richtern jetzt wohl erstmals "zu heiß", eine Klage einfach abzuschmettern. Das ist ein sehr wichtiges Zeichen!

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Der Beitragsservice ist - wie man nachprüfen kann - ein Privatunternehmen und hat somit nichts mit den öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten zu tun. Dieses Privatunternehmen handelt im Auftrag der Landesrundfunkanstalten und verschickt "Bescheide" wie auch "Kontoauskünfte".. Der Beitragsservice schickt auch eine Mahnung mit Androhung einer Vollstreckung an den Säumigen.

Man sollte ganze Sätze nicht einfach aus dem Kontext reissen und ihm eine andere Bedeutung zuordnen wollen, denn zum Inkassounternehmen habe ich folgendes geschrieben:

Zahlt der Schuldner nicht, so kann das Inkasso Büro einen Mahnbescheid (MB) erwirken. Nicht aber beim Beitragsservice, da der ja angeblich aus öffentlicher Hand kommt. (Öffentliche Institutionen pfänden direkt ohne MB.

Wenn dann weiter auf  das VwVfG wie auf das VwVG hingewiesen wird, scheint es noch nicht ganz angekommen zu sein, das sich der Beitragsservice nicht mit formellen Grundsätzen aufhält und sie ignoriert. Bevor man also etwas kritisiert, sollte man a) erst alles richtig lesen, b) nichts aus dem Kontext reissen um einen falschen Eindruck bei anderen Lesern zu hinterlassen und c) sich mit dem Thema soweit beschäftigen, um auch nicht den Eindruck entstehen zu lassen, das sich der Beitragsservice an die allgemeingültigen regeln hält.

Und bevor jetzt wieder ein Kommentar verfasst wird, der das alles nicht beherzigt, sollten weitere Aussagen einfach unterbleiben. Die nämlich tragen in keiner Weise zur sachlichen Darstellung des Themas bei.

Danke schon einmal vorab.

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