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News: Das Wunder aus Tübingen

ARD/ZDF - Gericht erklärt Zwangsvollstreckung als unwirksam

Michael Nickles / 132 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Beitragsservice von ARD/ZDF/Deutschlandradio versucht anscheinend zunehmend auch mit Gewalt seine Zwangsbeiträge einzutreiben. Als finale Maßnahme gibt es die Zwangsvollstreckung. Das Landgericht Tübingen hat laut Bericht von Mmnews die Vollstreckung als unwirksam erklärt, der vollständige Urteilstext findet sich hier.

Mein Ordner mit der GEZ-Scheisse wird immer dicker. Erst gestern kam wieder ein Schreiben rein. (Foto: mn)

Die Vollstreckung scheitert ganz einfach an zahlreichen Verfahrensfehlern. Das fängt bereits damit an, dass die Gläubigerin und die Vollstreckungsbehörde in den Vollstreckungsersuchen nicht korrekt bezeichnet sind.

Auch fehle es an Siegel nebst Unterschrift. In Tübingen ging es wohl nur um eine konkrete Klage gegen die Zwangsvollstreckung, aber es ist davon auszugehen, dass die Urteilsbegründung auch für andere Klagen zutreffend ist.

Den GEZ-Gegnern liefert die Urteilsbegründung jetzt viel Stoff um auch generell gegen den Ablauf der Zwangseintreibung vorgehen zu können.

Michael Nickles meint:

Vielleicht schreiben die Geschichtsbücher irgendwann, dass der Grundstein für die deutsche "Revolution gegen die Totalverarschung" am 19. Mai 2014 in Tübingen gesetzt wurde. Es ist ein Urteil das Mut macht und das jeden motivieren sollte, unermüdlich Widerstand gegen die Zwangsgebühr zu leisten.

Wer meine Dokumentation der Vorgehensweise der Eintreiber mitverfolgt (aktueller Stand mit Chronologie hier) der weiß, wie lachhaft und unseriös dieser Laden ist. Es wird mit allen erdenklichen Tricks gearbeitet um mit Druck eine freiwillige Zahlung zu erreichen. Gerichtliche Klagen versuchen die Abzocker ganz offensichtlich zu vermeiden.

Warum wohl? Klar - bislang sind alle Klagen mit noch so absurden Urteilsbegründungen abgeschmettert worden. Aber die Klagen werden immer mehr. Und immer mehr Richter müssen sich mit ihrem Gewissen auseinandersetzen, ob sie es wagen, sich mit einem Urteil lächerlich zu machen.

In Tübingen wurde es Richtern jetzt wohl erstmals "zu heiß", eine Klage einfach abzuschmettern. Das ist ein sehr wichtiges Zeichen!

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dito! Systemcrasher
Ralf103 Olaf19 „Mit der Begründung können wir dann auch gleich das ganze ...“
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Von mir aus hätten die Privaten nie zu kommen brauchen. Mit denen begann nämlich der Abstieg des Fernsehens insgesamt. Auch der Öffentlich-Rechtlichen, Stichwort "Niveau-Limbo".

Dafür können aber die Privaten nichts, die ÖR hätten durch die Zwangsabgabe gut abgesichert ohne Quoten-Druck ihre Qualität beibehalten können und sich nicht an dem "Niveau-Limbo" beteiligen müssen. Stattdessen haben sie sich wie eine Krake in jedes Medium hineingezwängt um ja jedem Gebührenzahler habhaft zu werden, Stichwort: mit dem internetfähigen Kühlschrank könnten ja z. B. auch der ÖR empfangen werden. Dazu hat man Sparten- und Regionalsender am laufenden Band rausgehauen koste es was es wolle, die KEF wird es schon richten.

Würde der ÖR sich auf seine Aufgabe beschränken, die Grundversorgung zu sichern, könnten alle Sender bis auf ARD, ZDF und ein gemeinsames drittes Programm mit regionalen Fenstern geschlossen werden (Radioangebote entsprechend). Die Internetpräsenz und Smartphone Angebote müssten auf ein Minimum beschränkt werden, Landesrundfunkanstalten werden zusammengestrichen und zusammengelegt, eigentlich sind sie sogar gänzlich überflüssig, kleinere Regionalbüros würden völlig ausreichen. Damit hätte der ÖR soviel Spielgeld übrig, um trotz massiver Gebührensenkung ein Qualitätsprogramm ohne Gleichen auf die Beine zu stellen wodurch auch die Privaten wieder mehr Raum für anspruchsvollere Sendung hätten.

Insofern ist es durchaus sinnvoll, dass gesamte Beitragsmodell auf den Prüfstand zu stellen, möglicherweise kann man so eine Änderung erzwingen.

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