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News: Das Wunder aus Tübingen

ARD/ZDF - Gericht erklärt Zwangsvollstreckung als unwirksam

Michael Nickles / 132 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Beitragsservice von ARD/ZDF/Deutschlandradio versucht anscheinend zunehmend auch mit Gewalt seine Zwangsbeiträge einzutreiben. Als finale Maßnahme gibt es die Zwangsvollstreckung. Das Landgericht Tübingen hat laut Bericht von Mmnews die Vollstreckung als unwirksam erklärt, der vollständige Urteilstext findet sich hier.

Mein Ordner mit der GEZ-Scheisse wird immer dicker. Erst gestern kam wieder ein Schreiben rein. (Foto: mn)

Die Vollstreckung scheitert ganz einfach an zahlreichen Verfahrensfehlern. Das fängt bereits damit an, dass die Gläubigerin und die Vollstreckungsbehörde in den Vollstreckungsersuchen nicht korrekt bezeichnet sind.

Auch fehle es an Siegel nebst Unterschrift. In Tübingen ging es wohl nur um eine konkrete Klage gegen die Zwangsvollstreckung, aber es ist davon auszugehen, dass die Urteilsbegründung auch für andere Klagen zutreffend ist.

Den GEZ-Gegnern liefert die Urteilsbegründung jetzt viel Stoff um auch generell gegen den Ablauf der Zwangseintreibung vorgehen zu können.

Michael Nickles meint:

Vielleicht schreiben die Geschichtsbücher irgendwann, dass der Grundstein für die deutsche "Revolution gegen die Totalverarschung" am 19. Mai 2014 in Tübingen gesetzt wurde. Es ist ein Urteil das Mut macht und das jeden motivieren sollte, unermüdlich Widerstand gegen die Zwangsgebühr zu leisten.

Wer meine Dokumentation der Vorgehensweise der Eintreiber mitverfolgt (aktueller Stand mit Chronologie hier) der weiß, wie lachhaft und unseriös dieser Laden ist. Es wird mit allen erdenklichen Tricks gearbeitet um mit Druck eine freiwillige Zahlung zu erreichen. Gerichtliche Klagen versuchen die Abzocker ganz offensichtlich zu vermeiden.

Warum wohl? Klar - bislang sind alle Klagen mit noch so absurden Urteilsbegründungen abgeschmettert worden. Aber die Klagen werden immer mehr. Und immer mehr Richter müssen sich mit ihrem Gewissen auseinandersetzen, ob sie es wagen, sich mit einem Urteil lächerlich zu machen.

In Tübingen wurde es Richtern jetzt wohl erstmals "zu heiß", eine Klage einfach abzuschmettern. Das ist ein sehr wichtiges Zeichen!

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dito! Systemcrasher
gelöscht_301121 Olaf19 „Naja, wer gern öffentlich-rechtliches Fernsehen schaut, ...“
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Das ist aber jedermanns eigenes Privatvergnügen. Dafür die komplette Allgemeinheit zahlen zu lassen, halte ich nach wie vor nicht für korrekt.

Hallo,I

ein nicht ganz ernst gemeinter Vorschlag:

In England gab es bis weit in die achtziger Jahre in vielen Wohnungen Gas-Automaten, die nach Einwurf eines Geldstückes eine bestimmte Menge Gas zum Kochen, Heizen etc. lieferten. Was sogar Arbeitsplätze schaffte, weil die Automaten ja in bestimmten Abständen geleert werden mußten. Siehe auch:

http://dingler.culture.hu-berlin.de/article/pj297/mi297mi02_2

Und das gab es auch - sogar in Deutschland - eine Zeit lang für elektrischen Strom.

Falls die Industrie etwas Vergleichbares für jegliche Mediengeräte bereitstellen könnte, wäre dann in Deinem Sinne ..? Man könnte das dann sogar noch Ausbauen, z.B. indem man für bestimmte Sendungen andere (höhere) Gebühren zu zahlen hätte. Oder eine Art "Mengenrabatt" geben - der Möglichkeiten sind gar viele.

Es wäre doch sicher die gerechteste Art, für eine Leistung zu bezahlen - oder eben die Leistung nicht in Anspruch zu nehmen. Denn eine Abgabe beim Kauf von Mediengeräten, wie teilweise bei CD und DVD wäre ja auch nicht gerecht: Denn wenn man einen Fernseher (Radio etc.) kauft, bedeutet das ja noch nicht, dass man damit auch fernsieht oder Radio hört.

Die Väter des Grundgesetzes hatten gute Gründe, die ÖR Medien so vorzugeben. Was "unsere" Politiker im Laufe der Jahre daraus gemacht haben ... nun, genau diese Politiker hat ja die Mehrheit des Volkes gewählt.

Nach vielen Jahren Arbeit in Slums, bei Kriegs- und Unwetterkatastrophen in vielen Ländern kann ich nur - mit den Menschen in diesen Gegenden - sagen:

EURE SORGEN MÖCHTE ICH HABEN !

Nichts für ungut,

Michael

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