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News: Neues Schandurteil

ARD / ZDF - Oberverwaltungsgericht NRW bestätigt Rundfunkbeitrag

Michael Nickles / 68 Antworten / Flachansicht Nickles

Erneut (erwartungsgemäß) sind Gegner des Zwangsrundfunkbeitrags vor Gericht gescheitert. Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hat die Berufungen von drei Klägern abgewiesen, die sich Klageverfahren mit dem WDR befinden. Hauptgegenstand der Klage war, dass die aktuelle Erhebung der Rundfunkbeiträge  verfassungswidrig sei.

Gerichtsgebäude, Ansicht vom Aegidiikirchplatz. (Foto: Thomas Keßler, OVG NRW)

Die Richter in NRW haben in der mündlichen Verhandlung geurteilt, dass es bezüglich des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags weder verfassungsrechtliche noch  europarechtliche Bedenken gibt, er sei in sämtlichen Regelungsteilen formell und materiell verfassungsgemäß.

Widersprochen wurde auch dem Argument, dass der aktuelle Zwangsbeitrag eine verdeckte Steuer sei, die gesetzlich auf Bundesebene zu regeln, keine Ländersache sei. Auch eine Vorlage der Sachen an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 GG wurde nicht in Betracht gezogen. Die komplette Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts NRW gibt es hier: Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß.

Michael Nickles meint:

Ein weiteres unbedeutendes Schandurteil für die Tonne. Aber man muss Verständnis für die Richter haben. Warum sich erneut Arbeit machen wenn andere die Drecksarbeit bereits erledigt haben? Es war also erneut ein vorhersehbares Urteil und es werden gewiss noch weitere dieser Art folgen.

Erfreulicherweise handelt es sich diesmal nicht um ein Sandkastenspielchen sondern um eine Gerichtsentscheidung auf nächsthöherer, aber immer noch nicht ausreichend hoher Ebene. In der Diskussion zum Berufungsverfahren auf Gez-boykott.de gibt es bereits Bekundungen, den weiteren Weg durch die Instanzen finanziell zu unterstützen.

Auch diesmal war die erwartungsgemäße Niederlage der Zwangsgebührverweigerer natürlich wieder ein Sieg. Denn: sie können stolz und aufrichtig in den Spiegel gucken. Die Schandrichter können das nicht mehr.

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torsten40 Olaf19 „Sei gewiss: niemand versteht dich. Du hast derzeit einen Job, ...“
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Jetzt willst du den Kram hinschmeißen, nur um einen legalen Grund dafür zu haben, keine Rundfunkbeiträge mehr zahlen zu müssen?

Wenn dem so wäre, würde ich mich einfach krankschreiben lassen, bis die kündigen ;) Will ich aber gar nicht.Brauch ich aber nicht, da ich/wir unter Pfändungsgrenze liegen.

Täte ich einen legalen Weg suchen meine Rundfunkgebühren nicht bezahlen zu müssen, hätte ich mich einfach befreien lassen können. Habe ich aber nicht gemacht, und mache ich in Zukunft nicht. Wie bereits geschrieben, da geht es ums Prinzip, und da bin ich ein Sturkopf.

Da es sich aber auch um eine Wohnungspauschale handelt, und meine Frau sowie meine Tochter befreit sind, ist somit auch unsere Wohnung befreit (theoretisch).

Sorry, aber dieser Gedankengang ist an Absurdität kaum noch zu toppen.

Warum? Nur weil ich für etwas bezahlen soll, was ich nicht haben will?Etwas das ich nicht haben will, werde ich niemals bezahlen. Eher friert die Hölle ein, und dafür gehe ich dann den Weg, der dafür vorherbestimmt ist.Wer nix hat, bei dem ist auch nix zu holen.Gruß

Freigeist
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