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News: Klare Regeln

Schüler und Handys - was Lehrer dürfen und was nicht

Michael Nickles / 33 Antworten / Flachansicht Nickles

Smartphones sind längst fester Bestandteil im Alltag von Kindern und Jugendlichen. Und die richtige Umgehensweise damit, scheint unter anderem den Schulen Kopfzerbrechen zu bereiten. Die ERGO-Versicherungsgruppe hat sich in einem Expertengespräch mit der Thematik befasst.

(Foto: ERGO Versicherungsgruppe)

Die meisten Schüler besitzen ein Mobiltelefon und nehmen es fast überall hin mit. Dürfen sie es auch in der Schule dabei haben?

Festzustellen ist erst mal, dass es keine einheitlichen Regeln gibt. Schulrecht ist Sache der Länder und damit können in unterschiedlichen Bundesländern auch verschiedene Regeln gelten.

Schulen müssen in ihren individuellen Schulordnungen festlegen, ob Handys auf dem Schulhof oder im Unterricht erlaubt sind.

Besonders streng reguliert werden Schüler in Bayern. Dort ist bereits im Schulgesetz festgelegt, dass Handys auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet sein müssen. Ein generelles Handy-Verbot in Schulen ist aber nicht möglich. Die Schulleitung kann und darf Schülern nicht untersagen, vor oder nach dem Schulbesuch beispielweise mit Freunden oder Eltern zu telefonieren oder zu chatten (wie immer sich diese Aussage mit der "bayerischen Regelung vertragen soll).

Die Schulordnungen und Landesschulgesetze verbieten generell die Nutzung von Mobiltelefonen und deren Bereitschaft während dem Unterricht. Wenig überraschend: diese  Regelungen gelten auch für Tablet-PCs, Gameboys oder MP3-Player.

Soweit so gut. Wie sollen und dürfen sich Lehrer aber bei Verstößen gegen diese Regeln verhalten? Grundsätzlich sind sie für die Durchsetzung der Schulordnung zuständig und dürfen entsprechend erzieherische Maßnahmen ergreifen. Klingelt ein Handy werden dem Unterricht oder macht ein Schüler damit rum. dann der Lehrer das Gerät wegnehmen. Aber: er darf es nur in Gewahrsam nehmen.

Eine Untersuchung des Handys, was der erwischte Schüler damit gemacht hat, beispielsweise welche SMS verschickt wurde, ist nicht zulässig. Dies würde einer Verletzung des Schutzes des Post- und Fernmeldegeheimnisses und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Schülers bedeuten.

Nach Unterrichtsende oder Schultagsende, darf der Schüler sein Handy entweder beim Lehrer oder im Sekretariat wieder abholen. Der Einbehalt eines Handys über den Schultag hinaus, bedeutet einen  unverhältnismäßigen Eingriff in das Eigentumsrecht.

Heikel ist es während schulischen Prüfungen mit einem Handy erwischt zu werden. Das kann als Täuschungsmanöver (Spickzettel) bewertet werden und zur Note "ungenügend" führen. Dies aber wohl nur dann, wenn der Schüler vorher deutlich auf ein solches Verbot hingewiesen wurde. Mit der Thematik musste sich 2011 bereits das Verwaltungsgerichts Karlsruhe befassen  (Az. 7 K 3433/10).

Michael Nickles meint:

Soweit also zu den Regeln. Und wie sieht das wohl in der Realität aus? Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die "Generation Opfer" von diesen Regeln auch nur im Geringsten beeindrucken lässt.

In meiner Schulzeit waren an "Gerätschaft" Rubik's Cube und Walkman angesagt. Der eine oder andere Zauberwürfel wurde (auch mal längerfristig) vom Lehrer einkassiert. Dass ein Walkman kassiert wurde, habe ich nicht erlebt. Zumindest hat es niemand probiert, während dem Unterricht einen zu benutzen.

Was die Schulbehörden damals nicht geschnallt haben und wohl auch niemals schnallen werden: Interesse am Unterricht wird nicht durch Verbote und Zwang geweckt. So ab der 11ten Klasse habe ich das Problem damit gelöst, dass ich Fächer, die mich gelangweilt haben, eigentlich nur noch zu den Prüfungen besucht hab.

Dadurch habe ich mich zwar immer an der Grenze zum "Rausschmiss" bewegt, aber das war gut so und ich würde es wieder so machen. Ich hatte Wichtigeres zu tun als mir irgendein religiöses Geseier anzuhören oder monatelang jeden Satz aus Goethes "Iphigenie auf Tauris" durchzuanalysieren.

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gelöscht_137978 Arehton „Und genau da liegt aber das Problem. Man geht davon ...“
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Und genau da liegt aber das Problem.

liegt es nicht, sorry.

Kontakt zum Notruf ist eine wichtige Sache, die die anschliesende Hilfe nicht ad absurdum führt.

Die Tatsache also, das Schüler zum Lehrkörper rennen und damit ihrer Informationspflicht nachkommen und somit zu weitere Maßnahmen drängen, bedeutet nicht, das Schüler Tätigkeiten an den Tag legen, die eine Situation verbessert, sei es Brand, schwere Verletzungen eines Schülers usw.

Außerdem, würde man dir folgen und ein Schlüler liegt mit blauen Lippen leblos am Boden, da wäre ich froh, selbst als Erwachsener, wenn jemand an der Leitung mich oder Mitschüler führt und "Seelische" Hilfe leistet und unterstützt. Bis da ein Lehrer an Ort und Stelle ist, kanns vorbei sein.

Mit dem Straßenverkehr hat das garnichts zu tun. Zumindest ich kann sagen, das ich immer aussteige und mein möglichstes tue. Witzigerweise muss ich erwähnen, ich habe seit vielen Jahren kein Handy mehr, da ich von Debitel seinerzeit rausgeworfen wurde wegen zu geringem Umsatz.

Vor diesem Hintergrund hätte ich vor einigen Jahren ein richtiges Problem gehabt, als ein Polizeiauto direkt vor mir ungebremst ein Auto mittig rammte und dutzende von Meter über die Straße schob und um einen Betonpfosten wickelte. Ich hatte Glück da das einzige andere Auto, das weit und breit noch anwesend war, ein Notarzt mit Handy.

So war die Betreuung des Schwerstverletzten gesichert und ein Notruf konnte abgesetzt werden. Die verbeulten Polizisten waren kaum zu gebrauchen.

Also kleiner Tip, zerleg dein Auto nicht in meiner Nähe, es könnte dauern, bis Rettung kommt ;)

Lehrpersonen werden von Anfang an für solche Situationen geschult 

Ja, und Sie sind in der Lage, bei Notfällen sofort und richtig zu reagieren?

Darauf würd ich bei Menschlichen Notfällen nichts drauf geben, weder aus Sicht der zeitlichen Hilfe, noch bezüglich der Befähigung.

Bei einfach gelagerten Fällen ist keine Zeitnot, da kann man sich dann einigen ;)

Daher kommt auch meine Meinung, das Handys in der Schule eigentlich nichts zu suchen haben, bzw ausgeschaltet sein müssen. Gibt ja auch unzählige Betriebe, die das benützen vom privaten Handy mehr oder weniger verbitten.

Ich bin deiner Meinung, siehe oben, aber eine Störung der Funktion lehne ich ab!

Also Erwachsene sollten eigentlich so gefestigt sein, das sie in der Firma nicht privat umhertelefonieren sondern ihrer Arbeit nachgehen.

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