Smartphones, Phablets, Watches, kompakte Mobilgeräte 5.616 Themen, 31.502 Beiträge

News: Klare Regeln

Schüler und Handys - was Lehrer dürfen und was nicht

Michael Nickles / 33 Antworten / Flachansicht Nickles

Smartphones sind längst fester Bestandteil im Alltag von Kindern und Jugendlichen. Und die richtige Umgehensweise damit, scheint unter anderem den Schulen Kopfzerbrechen zu bereiten. Die ERGO-Versicherungsgruppe hat sich in einem Expertengespräch mit der Thematik befasst.

(Foto: ERGO Versicherungsgruppe)

Die meisten Schüler besitzen ein Mobiltelefon und nehmen es fast überall hin mit. Dürfen sie es auch in der Schule dabei haben?

Festzustellen ist erst mal, dass es keine einheitlichen Regeln gibt. Schulrecht ist Sache der Länder und damit können in unterschiedlichen Bundesländern auch verschiedene Regeln gelten.

Schulen müssen in ihren individuellen Schulordnungen festlegen, ob Handys auf dem Schulhof oder im Unterricht erlaubt sind.

Besonders streng reguliert werden Schüler in Bayern. Dort ist bereits im Schulgesetz festgelegt, dass Handys auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet sein müssen. Ein generelles Handy-Verbot in Schulen ist aber nicht möglich. Die Schulleitung kann und darf Schülern nicht untersagen, vor oder nach dem Schulbesuch beispielweise mit Freunden oder Eltern zu telefonieren oder zu chatten (wie immer sich diese Aussage mit der "bayerischen Regelung vertragen soll).

Die Schulordnungen und Landesschulgesetze verbieten generell die Nutzung von Mobiltelefonen und deren Bereitschaft während dem Unterricht. Wenig überraschend: diese  Regelungen gelten auch für Tablet-PCs, Gameboys oder MP3-Player.

Soweit so gut. Wie sollen und dürfen sich Lehrer aber bei Verstößen gegen diese Regeln verhalten? Grundsätzlich sind sie für die Durchsetzung der Schulordnung zuständig und dürfen entsprechend erzieherische Maßnahmen ergreifen. Klingelt ein Handy werden dem Unterricht oder macht ein Schüler damit rum. dann der Lehrer das Gerät wegnehmen. Aber: er darf es nur in Gewahrsam nehmen.

Eine Untersuchung des Handys, was der erwischte Schüler damit gemacht hat, beispielsweise welche SMS verschickt wurde, ist nicht zulässig. Dies würde einer Verletzung des Schutzes des Post- und Fernmeldegeheimnisses und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Schülers bedeuten.

Nach Unterrichtsende oder Schultagsende, darf der Schüler sein Handy entweder beim Lehrer oder im Sekretariat wieder abholen. Der Einbehalt eines Handys über den Schultag hinaus, bedeutet einen  unverhältnismäßigen Eingriff in das Eigentumsrecht.

Heikel ist es während schulischen Prüfungen mit einem Handy erwischt zu werden. Das kann als Täuschungsmanöver (Spickzettel) bewertet werden und zur Note "ungenügend" führen. Dies aber wohl nur dann, wenn der Schüler vorher deutlich auf ein solches Verbot hingewiesen wurde. Mit der Thematik musste sich 2011 bereits das Verwaltungsgerichts Karlsruhe befassen  (Az. 7 K 3433/10).

Michael Nickles meint:

Soweit also zu den Regeln. Und wie sieht das wohl in der Realität aus? Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die "Generation Opfer" von diesen Regeln auch nur im Geringsten beeindrucken lässt.

In meiner Schulzeit waren an "Gerätschaft" Rubik's Cube und Walkman angesagt. Der eine oder andere Zauberwürfel wurde (auch mal längerfristig) vom Lehrer einkassiert. Dass ein Walkman kassiert wurde, habe ich nicht erlebt. Zumindest hat es niemand probiert, während dem Unterricht einen zu benutzen.

Was die Schulbehörden damals nicht geschnallt haben und wohl auch niemals schnallen werden: Interesse am Unterricht wird nicht durch Verbote und Zwang geweckt. So ab der 11ten Klasse habe ich das Problem damit gelöst, dass ich Fächer, die mich gelangweilt haben, eigentlich nur noch zu den Prüfungen besucht hab.

Dadurch habe ich mich zwar immer an der Grenze zum "Rausschmiss" bewegt, aber das war gut so und ich würde es wieder so machen. Ich hatte Wichtigeres zu tun als mir irgendein religiöses Geseier anzuhören oder monatelang jeden Satz aus Goethes "Iphigenie auf Tauris" durchzuanalysieren.

bei Antwort benachrichtigen
Olaf19 Hewal „Letztens habe ich auch einen Bericht geshen, da wurde die ...“
Optionen
Schüler müssen unmengen an Ordnern, Bücher und Hefte mit sich rumschleppen, dies könnte zum größten Teil entfallen. 

Das kann man natürlich begrüßen. Auch, dass elektronische Medien den Unterricht sicherlich um eine weitere Komponente bereichern würden. Es sollte nur nicht einseitig werden. Den ganzen Tag nur auf kleine Bildschirme starren, das ist einfach kein Lebensinhalt. Wir haben heute eine Medienvielfalt, die so groß ist wie wohl noch nie in der Menschheitsgeschichte. Die sollte man auch nutzen und keine Monokulturen betreiben.

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
bei Antwort benachrichtigen