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News: Klare Regeln

Schüler und Handys - was Lehrer dürfen und was nicht

Michael Nickles / 33 Antworten / Flachansicht Nickles

Smartphones sind längst fester Bestandteil im Alltag von Kindern und Jugendlichen. Und die richtige Umgehensweise damit, scheint unter anderem den Schulen Kopfzerbrechen zu bereiten. Die ERGO-Versicherungsgruppe hat sich in einem Expertengespräch mit der Thematik befasst.

(Foto: ERGO Versicherungsgruppe)

Die meisten Schüler besitzen ein Mobiltelefon und nehmen es fast überall hin mit. Dürfen sie es auch in der Schule dabei haben?

Festzustellen ist erst mal, dass es keine einheitlichen Regeln gibt. Schulrecht ist Sache der Länder und damit können in unterschiedlichen Bundesländern auch verschiedene Regeln gelten.

Schulen müssen in ihren individuellen Schulordnungen festlegen, ob Handys auf dem Schulhof oder im Unterricht erlaubt sind.

Besonders streng reguliert werden Schüler in Bayern. Dort ist bereits im Schulgesetz festgelegt, dass Handys auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet sein müssen. Ein generelles Handy-Verbot in Schulen ist aber nicht möglich. Die Schulleitung kann und darf Schülern nicht untersagen, vor oder nach dem Schulbesuch beispielweise mit Freunden oder Eltern zu telefonieren oder zu chatten (wie immer sich diese Aussage mit der "bayerischen Regelung vertragen soll).

Die Schulordnungen und Landesschulgesetze verbieten generell die Nutzung von Mobiltelefonen und deren Bereitschaft während dem Unterricht. Wenig überraschend: diese  Regelungen gelten auch für Tablet-PCs, Gameboys oder MP3-Player.

Soweit so gut. Wie sollen und dürfen sich Lehrer aber bei Verstößen gegen diese Regeln verhalten? Grundsätzlich sind sie für die Durchsetzung der Schulordnung zuständig und dürfen entsprechend erzieherische Maßnahmen ergreifen. Klingelt ein Handy werden dem Unterricht oder macht ein Schüler damit rum. dann der Lehrer das Gerät wegnehmen. Aber: er darf es nur in Gewahrsam nehmen.

Eine Untersuchung des Handys, was der erwischte Schüler damit gemacht hat, beispielsweise welche SMS verschickt wurde, ist nicht zulässig. Dies würde einer Verletzung des Schutzes des Post- und Fernmeldegeheimnisses und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Schülers bedeuten.

Nach Unterrichtsende oder Schultagsende, darf der Schüler sein Handy entweder beim Lehrer oder im Sekretariat wieder abholen. Der Einbehalt eines Handys über den Schultag hinaus, bedeutet einen  unverhältnismäßigen Eingriff in das Eigentumsrecht.

Heikel ist es während schulischen Prüfungen mit einem Handy erwischt zu werden. Das kann als Täuschungsmanöver (Spickzettel) bewertet werden und zur Note "ungenügend" führen. Dies aber wohl nur dann, wenn der Schüler vorher deutlich auf ein solches Verbot hingewiesen wurde. Mit der Thematik musste sich 2011 bereits das Verwaltungsgerichts Karlsruhe befassen  (Az. 7 K 3433/10).

Michael Nickles meint:

Soweit also zu den Regeln. Und wie sieht das wohl in der Realität aus? Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die "Generation Opfer" von diesen Regeln auch nur im Geringsten beeindrucken lässt.

In meiner Schulzeit waren an "Gerätschaft" Rubik's Cube und Walkman angesagt. Der eine oder andere Zauberwürfel wurde (auch mal längerfristig) vom Lehrer einkassiert. Dass ein Walkman kassiert wurde, habe ich nicht erlebt. Zumindest hat es niemand probiert, während dem Unterricht einen zu benutzen.

Was die Schulbehörden damals nicht geschnallt haben und wohl auch niemals schnallen werden: Interesse am Unterricht wird nicht durch Verbote und Zwang geweckt. So ab der 11ten Klasse habe ich das Problem damit gelöst, dass ich Fächer, die mich gelangweilt haben, eigentlich nur noch zu den Prüfungen besucht hab.

Dadurch habe ich mich zwar immer an der Grenze zum "Rausschmiss" bewegt, aber das war gut so und ich würde es wieder so machen. Ich hatte Wichtigeres zu tun als mir irgendein religiöses Geseier anzuhören oder monatelang jeden Satz aus Goethes "Iphigenie auf Tauris" durchzuanalysieren.

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Olaf19 Borlander „Ja. Dass das Video anschließend für ewige Zeiten im ...“
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Borl, ganz ehrlich - ich weiß nicht, wie ein Opfer sich in einer solchen Situation fühlt.

Ob da die alte Volksweisheit greift: "Alle Wünsche werden klein, gegen den gesund zu sein", also auf dass die Wunden schnell heilen oder - im schlimmsten Fall - der Krankenhausaufenthalt bald zuende ist, oder aber: ob ein Opfer eher denkt: das mit den Verletzungen ist ja nur eine Frage von Zeit und Geduld, viel schlimmer ist, dass ich nun für alle Zeiten durch ein "Beweisvideo" gebrandmarkt bin, dass jeder, der in 3 Jahren meinen Namen bei Google eingibt, gleich auf der ersten Seite dieses filmische Machwerk vorfindet. Wobei es sehr die Frage ist, ob das so ist, oder ob es nicht eher in der Masse von Tausenden Prügelvideos untergeht, zumal tagtäglich neue dazukommen.Ich weiß, das klingt grausam und ist es auch. Ich weiß aber nicht, ob sich die Täter mit dem Tagging des Videos eine derartige Mühe geben, dass man Tat(-zeit) und Opfer auch später noch jederzeit mühelos zuordnen, und ob die Bildqualität so beschaffen ist, dass man allzu viel erkennen kann.

Ich bleibe dabei - das eigentliche Problem ist der Hang zur Gewalt, gleichviel ob dies aus purer Lust am Prügeln/Demütigen geschieht oder ob man nicht in der Lage ist, Konflikte vernünftig zu Lösen. Ohne Gewalt entstünden auch keine Gewaltvideos.

In jedem Fall fände ich es etwas problematisch, wenn wegen solcher Videos die Handynutzung an Schulen generell verboten würde. Dafür gibt es einfach zu viele andere Gegenstände des alltäglichen Lebens, mit denen man ebenfalls schlimme Dinge anstellen kann, auch wenn sie dafür von ihren Erfindern nicht vorgesehen waren.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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