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News: ZPÜ macht Druck

Bis zu 36 Euro Urheberabgabe für Smartphones geplant

Michael Nickles / 78 Antworten / Flachansicht Nickles

Bis zu 36 Euro will die "Zentralstelle für private Überspielungsrechte" (ZPÜ) bei Handy-Verkäufen mitkassieren, meldet der Spiegel. Die ZPÜ, ein Verband von Verwertungsgesellschaften, zu denen auch GEMA, GÜFA und VG-Wort zählen, hat erst vor rund einem Monat gehörig für Schlagzeilen gesorgt.

Da wurde für private PCs eine Urheberabgabe in Höhe von 13,19 Euro beschlossen, nach rund drei Jahren Verhandlungen mit der PC-Industrie errungen.

Jetzt macht die ZPÜ den Herstellern von Handys Druck, mit der im Kern gleichen Begründung: auch Smartphones sind zum Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken geeignet.

Wie im Fall der privaten PCs will der ZPÜ auch in diesem Fall rückwirkend ab 1.1.2011 kassieren. Die Höhe der Urheberabgabe soll sich an zwei Eckdaten orientieren: Display-Typ und Speicherkapazität. Und es gibt drei Zuordnungsklassen.

Die Maximalgebühr von 36 Euro fällt für Smartphones mit Touchscreen und einer Speicherkapazität von mindestens 8 GByte an. Bei weniger als 8 GByte sind 16 Euro fällig. Und bei Mobiltelefonen ohne Touchscreen will der ZPÜ 12 Euro abhaben.

Laut Spiegel tobt der Rechtsstreit zwischen ZPÜ und den Handy-Herstellern bereits am Münchener Oberlandesgericht. Denn für die Zeit vor 2011 will die ZPÜ für Handys rund 5 Euro haben. Bis es in der Handy-Sache zu einer Einigung oder einem endgültigen Urteil kommt, kann noch viel Zeit ins Land gehen. Und es wird nicht der letzte seiner Art sein. Aktuell verhandeln ZPÜ und die Branche bereits über eine Abgabe für Tablets.

Michael Nickles meint:

News wie diese provozieren Kommentare, die leider immer nur in ein eine Richtung gehen. Und zwar, dass die Verwertungsgesellschaften miese Abzocker sind, die den Hals nicht voll kriegen können. Und Begründungen, warum diese Urheberabgaben falsch sind, gibt es viele. Ein neues Argument das ich jüngst gelesen habe, ist jenes, dass diese "Extrabgabe" für eventuelle Kopien sowieso nicht mehr gerechtfertig sei, weil heute ohnehin "Streaming" angesagt sei, wobei bekanntlich nichts kopiert wird.

Und das finale Argument der "Nichtzahler" wird ewig jenes bleiben, dass die Urheber selbst sowieso nix von der "Content Mafia" abkriegen. Ich bin Urheber, als Journalist Mitglied der VG-Wort und kann das nicht bestätigen. Egal.

Zur Abgabe für Handys und die geplante Abgabe für Tablets: der "Abrechnunsplan" der ZPÜ ist irgendwie unsinnig. Im Hinblick auf die gnadenlos fallenden Smartphone-Preise, bei gleichzeitig steigender Leistung und Ausstattung, ist es irgendwie absurd, eine Abgabe von 36 Euro für ein Handy mit Touchdisplay und mehr als 8 GByte zu verlangen.

Damit wird die Gebühr in Kürze (sollte sie so kommen) vielleicht höher ausfallen, als ein Handy kostet. Beziehungsweise Hersteller werden niemals in der Lage sein, entsprechende Handys für weniger als 36 Euro in die Läden zu bringen.

Schwachsinnig finde ich es auch, wegen jedem Scheißgerät erneut von vorn zu verhandeln. Unter Strich sind Smartphones, Tablets, Laptops und Desktop-Rechner die gleiche Sache: Rechner mit Arbeitsspeicher und Festspeicher. Es ist nicht kapierbar, warum für einen PC 13,19 Euro gefordert werden und für ein Handy bis zu 36 Euro.

Die Höhe der Urheberabgabe auch noch von  einem touch-fähigen Display abhängig zu machen, ist schließlich eine total idiotische Idee.

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No problem olliver1977
Fetzen Olaf19 „Das mag durchaus sein, dass Firmen ihren angestellten ...“
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Meine Gleichmacherei besteht darin, dass ich der geistigen Leistung nicht mehr zubilligen will, als der handwerklichen. Mein Bruder ist Bildhauer und war sogar Meisterschüler an der HdK. Der muss sowohl schöpferisch/handwerklich, als auch geistig tätig werden und trotzdem kann er sein Werk nur einmal verkaufen, wie alle anderen auch. Pech gehabt sagst du? Natürlich, aber was erhebt ein Musik-, oder ein Schriftstück so unendlich weit über jede andere Leistung? Vor allem was macht es so wichtig, dass man hinter dessen Schutz so hinterher sein muss, wie der Teufel hinter den Seelen?

Ich bin durchaus dafür, dass man mit geistiger Leistung Geld verdienen soll, aber nicht in den Auswüchsen. Verdient jemand direkt Geld mit dieser Leistung, soll er an den Erfinder zahlen. Läuft ein Radio in der KFZ-Werkstatt, ist das ein Witz, genau so als ob ich Tagespauschale dafür zahlen müsste, wenn ich mir ein Bild an die Wand hänge, wie für alle Wände, weil ich dort ein urheberrechtlich geschütztes Werk anbringen könnte. Wie gesagt, du willst, oder kannst es nicht verstehen. Dieses Bezahlmodell, auf alles angewendet würde die Gesellschaft ruinieren und ich billige dies den geistig schöpferisch Tätigen nicht zu!

Wenn ich Kunst mit Zwang gleichsetzen soll, dann verzichte ich darauf und werte diese bestimmt nicht positiv für mein Leben. Im Gegenteil, sie senkt meine Lebensqualität und trägt zur geistigen Verarmung bei, da nicht die Qualität der Kunst (oder was meine Augen und Ohren dafür halten) entscheidet, sondern der Geschmack der Industriellen und deren Werbestrategen.

Diese Verwertungsdesellschaften verteilen das Geld nur weiter, von unten nach oben und der Hinterhofrapper hat grundsätzlich nicht mehr als Almosen von diesem Modell. Er hätte nicht weniger, würde man auf diese Gebührenmaschinerie verzichten, denn er müsste nicht überall für die Kollegen löhnen. Was ist so schwer, an eine Speicherkarte für Kameras eine Nase anzubringen, damit sie nicht in ein anderes Gerät passt, oder CDs für Musikaufnahmen zu sperren? (Es geht mir ums Prinzip, nicht um eine Detaillösung!) Gar nichts, aber man könnte nicht mehr pauschal abzocken und sich Geld auf die Konten schaufeln, was einem nicht zusteht.

Das wahre Leben ist nicht der Kampf zwischen Gut und Böse, sondern zwischen Böse und noch Schlimmeren!(Joseph Brodsky)
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