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News: Noch drei Monate bis zur Bundestagswahl

Rösler will Netzneutralität und Verbot von Routerzwang

Michael Nickles / 35 Antworten / Flachansicht Nickles

Wirtschaftsminister Phillip Rösler hat zwei Dingen den Kampf angesagt, die momentan für Aufregung in der Netzgemeinde sorgen: der Drosselungspläne der Telekom und dem sogenannten Routerzwang. Dabei schreibt ein Kommunikationsanbieter vor, den von ihm gelieferten Router zu verwenden und es sind keine Alternativen zulässig.

(Foto:FDP)
Und das soll alles rasch passieren. Es ist wohl geplant, noch vor der Bundestagswahl in drei Monaten, entsprechende Verordnungsentwürfe zu basteln.

Ein Gesetz zur Gewährleistung von Netzneutralität soll sicherstellen, dass Kommunikationsanbieter jegliche Daten gleich behandeln müssen, eine Benachteiligung von Diensten nicht zulässig ist.

Ein typischer Verstoß gegen die Netzneutralität ist beispielsweise der Plan der Telekom, die eigenen kostenpflichtigen "Filmdienste" beim "Maximal-Verbrauchsvolumen" nicht einzuberechnen - und andere Anbieter, die nicht gebremst werden wollen, dafür zur Kasse zu bitten.

Die vorgesehene Aufhebung des Routerzwangs richtet sich gegen eine verbraucherfeindliche Sache, die Anfang des Jahres von der Bundesnetzagentur als zulässig beurteilt wurde.

Internetanbieter dürfen demnach ihren Kunden eigene Router aufzwingen, andere Geräte verbieten. Dadurch können sie sicherstellen, dass Kunden unerwünschte Dienste wie VOIP-Telefonie nicht nutzen können.

Michael Nickles meint:

Die Telekom hat ihre Drosselungspläne zwar kürzlich nachgebessert, aber das Kernproblem damit nicht aus der Welt geschafft. Und zwar, welche Dienste bevorzugt werden oder nicht. Ein Gesetz für Netzneutralität wird dieses Problem wohl lösen, ist aber noch kein Grund zu feiern.

Denn: die Telekom kann beispielsweise einfach darauf  verzichten ihre eigenen Filmdienste zu bevorzugen. Es werden dann halt einfach alle Videodienste gleichermaßen neutral (in diesem Fall also "schlecht") behandelt.

Unbegrenztes Videovergnügen haben dann halt nur alle, die entsprechend fette Tarifpakete beziehungsweise sogenannte "echte" Flatrates kaufen. Netzneutralität stellt also nicht unbedingt sicher, dass es kein Zweiklassen-Internet gibt.

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Hewal mawe2 „Diese Frage habe ich mir auch schon gestellt. Wie meinst Du ...“
Optionen

Beispiel:
Anbieter A = 1und1 (Internet)
Anbieter B = sipgate (Telefonie)

Wenn genügend Adern am HVT der Telekom frei sind, kann man sich eine zweite Leitung (DA = Doppelader) ZUSÄTZLICH zubuchen lassen, über Anbieter A eben.

Wenn die Internetleitung geschalten wurde, hat man einerseits den alten Telekomanschluss und ist somit telefonisch nicht abgeschnitten. Andererseits hat man die zweite Leitung für Internet. Nun kann man den Anschluss portieren lassen (= auch gleichzeitig eine Kündigung beim zu portierenden Altanbieter) und somit keinen Leerlauf. Poriterung läuft dann z.B. über Anbieter B (weil einem z.B. die Voip Leistungen von Anbieter A nicht gefallen...)

Schreibfehler sind specialeffects meiner Tastatur.
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