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Das Leistungsschutzrecht ist durch

torsten40 / 27 Antworten / Flachansicht Nickles

Wie zu erwarten, nur noch absegnen lassen, und fertig
http://www.noz.de/deutschland-und-welt/gut-zu-wissen/computer/69875725/bundestag-beschliet-leistungsschutzrecht-fuer-presseverlage
Tolle Lobbyarbeit von der CDU.

Hab mir das Theater angeschaut, und die Einzige die es wirklich verstanden hatte, war die Tante von den Grünen die dazu im Bundestag gesprochen hat.

Freigeist
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:) torsten40
InvisibleBot Ma_neva „Hi, sehe ich ein wenig anders, denn ich hatte jahrelang ein ...“
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Wer online lesen will sollte auch seinen Obolus zahlen, wie sollten sonst Mitarbeiter bezahlt werden?

Genau das wundert uns ja. Was macht es denn für einen Sinn alles schon einen Tag vorher im Internet zu veröffentlichen - und sich dann zu beklagen dass die gedruckten Ausgaben immer weniger Interessenten finden? 

Ebenfalls verwunderlich: Von meiner Lokalzeitung gibts auch eine Onlineausgabe als PDF, die würde ich mir eventuell sogar abonnieren, wenn nicht alles im Netz stünde. Allerdings gibts ein Problem: Diese Onlineausgabe kostet im Abo exakt dasselbe wie die gedruckte Ausgabe. Die gesparten Papier- und Druckkosten werden also nicht weitergegeben. Und einzelne Ausgaben kann man davon auch nicht kaufen, nur das Abo. 

Da braucht man sich nicht zu wundern, dass das Ding keiner will. Die jüngeren, weniger papierbegeisterten Käuferschichten erschließt man sich so jedenfalls nicht.
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