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Das Leistungsschutzrecht ist durch

torsten40 / 27 Antworten / Flachansicht Nickles

Wie zu erwarten, nur noch absegnen lassen, und fertig
http://www.noz.de/deutschland-und-welt/gut-zu-wissen/computer/69875725/bundestag-beschliet-leistungsschutzrecht-fuer-presseverlage
Tolle Lobbyarbeit von der CDU.

Hab mir das Theater angeschaut, und die Einzige die es wirklich verstanden hatte, war die Tante von den Grünen die dazu im Bundestag gesprochen hat.

Freigeist
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:) torsten40
gelöscht_23570 InvisibleBot „Es gibt auch keine. Die Verlage suchen nach einer ...“
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Die Verlage suchen nach einer Möglichkeit, sich neue Einnahmequellen zu erschließen, weil ihren gedruckten Kram keiner mehr kaufen will.

Was mich auch nicht wundert, sind sie doch zum größten Teil selber schuld. Als Beispiel nur meine lokale Zeitung, die Passauer Neue Presse, hätte sie keinen so offenen freien Internetauftritt müßte ich die Zeitung glatt abonnieren um auf dem Laufenden zu bleiben.

So gut wie alles ist aktuell zu lesen, was Tags darauf im Papierform geliefert wird. Wäre der Webauftritt wesentlich "rudimentärer", wäre der geneigte Leser gezwungen sich die Zeitung zu kaufen. Es muß sich so keiner wundern, wenn Onlineleser andere Zeitgenossen auf interessante Artikel per Link hinweisen. Natürlich muß man dazu nicht gleich einen ganzen Artikel zitieren. So ein kurzer Textschnipsel würde ja nur Interesse an den sowieso kostenlosen Onlineauftritt wecken.

Selbstverständlich fällt für die Suchmaschienenbetreiber dabei der eine oder andere Euro ab, und das weckt verständlicherweise Begehrlichkeiten.

Gruß Alois



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