Allgemeines 21.978 Themen, 148.516 Beiträge

Das Leistungsschutzrecht ist durch

torsten40 / 27 Antworten / Baumansicht Nickles

Wie zu erwarten, nur noch absegnen lassen, und fertig
http://www.noz.de/deutschland-und-welt/gut-zu-wissen/computer/69875725/bundestag-beschliet-leistungsschutzrecht-fuer-presseverlage
Tolle Lobbyarbeit von der CDU.

Hab mir das Theater angeschaut, und die Einzige die es wirklich verstanden hatte, war die Tante von den Grünen die dazu im Bundestag gesprochen hat.

Freigeist
bei Antwort benachrichtigen
mawe2 torsten40 „Das Leistungsschutzrecht ist durch“
Optionen

Zitat: "«Einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte» können laut der aktuellen Fassung künftig weiterhin lizenzfrei genutzt werden."

Da freuen wir uns doch alle, dass wir einzelne Wörter weiterhin lizenzfrei nutzen dürfen!


Es hätte schließlich noch viel schlimmer kommen dürfen. :-)

Gruß, mawe2

bei Antwort benachrichtigen
mi~we mawe2 „Zitat: " Einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte ...“
Optionen

Nur dummerweise wird im Gesetz nicht gesagt, ab wann ein Textausschnitt zu lang ist. Da kommt was auf uns zu.

"Es wäre dumm, sich über die Welt zu ärgern. Sie kümmert sich nicht darum." (Marc Aurel)
bei Antwort benachrichtigen
andy11 mi~we „Nur dummerweise wird im Gesetz nicht gesagt, ab wann ein ...“
Optionen

Neue Runde für die Abmahnanwälte. Die wird es freuen. Andy

Alle Menschen sind klug ? die einen vorher, die anderen nachher. Voltaire
bei Antwort benachrichtigen
groggyman mi~we „Nur dummerweise wird im Gesetz nicht gesagt, ab wann ein ...“
Optionen

Das Ganze soll wohl nur eine ABM für Abmahnanwälte sein, sinnvoller kann ich die jetzige Formulierung nicht erklären :-(


-groggyman-

bei Antwort benachrichtigen
torsten40 groggyman „Das Ganze soll wohl nur eine ABM für Abmahnanwälte sein, ...“
Optionen

Deswegen rennt die Leutheuse Schnarrenberger auch immer wieder vor Wände, wenn die gegen diese Abzocker vorgehen will.

Freigeist
bei Antwort benachrichtigen
mawe2 mi~we „Nur dummerweise wird im Gesetz nicht gesagt, ab wann ein ...“
Optionen
Nur dummerweise wird im Gesetz nicht gesagt, ab wann ein Textausschnitt zu lang ist.


Ich habe für mich beschlossen, nur noch einzelne Wörter zu schreiben.
Dieser Satz sieht dann zukünftig so aus:

Ich

habe

für

mich

beschlossen,

nur

noch

einzelne

Wörter

zu

schreiben.



Ich denke mal, damit ist man auf der sicheren Seite... :-)

Ggf. schreibt man jedes einzelne Wort in ein neues Posting.

Gruß, mawe2

bei Antwort benachrichtigen
torsten40 mawe2 „Zitat: " Einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte ...“
Optionen

Ich sehe schon die Klagewellen gegen Blogger, und private Seitenbetreiber. Auch wenn es dafür eigendlich nicht gedacht ist. Sogar DigiProject kann wieder die Drucker anschmeissen. Der Name FDUDM2 )F*ck dich und deine Mutter (ist auf niemden hier bezogen)) ist etwas abgedroschen
Ansonsten nenne ich das Leistungsschutzrecht einfach mal das "Axel-Springer-Gesetz"

Ob die Merkel heut abend zusammen mit dem Axel Springer die Korken knallen lassen darf?

Freigeist
bei Antwort benachrichtigen
ObelixSB torsten40 „Ich sehe schon die Klagewellen gegen Blogger, und private ...“
Optionen
Sogar DigiProject kann wieder die Drucker anschmeissen.


Das können sie nimmer, die sind Pleite:

http://newspresso.gulli.com/3239-filesharing-abmahnungen-digiprotect-fdudm2-gmbh-meldete-insolvenz-an-27-02-2013
bei Antwort benachrichtigen
torsten40 ObelixSB „Das können sie nimmer, die sind ...“
Optionen
Sogar DigiProject kann wieder die Drucker anschmeissen.
:)
Freigeist
bei Antwort benachrichtigen
hellawaits torsten40 „Das Leistungsschutzrecht ist durch“
Optionen

Moin torsten40,

ich hatte einen eigenen Tread eröffnet, ihn wieder geschlossen und bin hierhin umgezogenLachend.
... und wieder einmal wird die öffentliche Meinung, daß Politiker in langen Sitzungen Beschlüsse fassen, die nicht durchdacht sind, voll und ganz bestätigt. Oder wie kann es sein, daß beschlossen wird, Suchmaschinenanbieter für von ihnen verwendete Zitate Geld an die Verlage zahlen zu lassen, wenn die Zitate eine bestimmte Länge (Umfang) haben, aber gleichzeitig keinen Hinweis darauf geben, was denn nun ein langes und was ein kurzes Zitat ist. Wie kann es sein, daß Politiker ihre kostbare Zeit (von Steuergeldern bezahlt) in der Weise verschwenden, daß Beschlüsse gefaßt werden, ohne eine genaue Definition vorzugeben, was denn ein kurzese Zitat (= kostenfrei) ist, und wo die Grenze zum kostenpflichtigen Zitat gezogen wird ???? Geklärt wurde scheinbar gar nichts, Klarheiten beseitigt , Unklarheiten belassen, also alles für die Füsse ... um es mit einer Benotung auszudrücken:
Sechs... setzen!


Haben die nur zusammengesessen, Käffchen getrunken & Skat gekloppt, um dann am Ende stolz die große Unausgegorenheit zu verkünden??? Ein Ergebnis ohne Resultat??? Hallo Volksvertreter .... das war erbärmlich schlecht, und es stellt sich hier die Frage, ob ihr der Höhe eures monatlichen Einkommens für die Arbeit , die ihr leisten sollt, gerecht werdet..... für diese schwammigen Ergebnisse braucht man keine "teuren" Volksvertreter....

Kopfschüttelnde Grüsse

Hellawaits

bei Antwort benachrichtigen
torsten40 hellawaits „Moin torsten40, ich hatte einen eigenen Tread eröffnet, ihn ...“
Optionen

An Google stelle, würde ich das wie Wikipedia damals machen.
Auch wenn es ein komplett anderer Fall war, so wurde aber wikipedia.de abgeschaltet, und anstelle de.wikipedia.org geschaltet. Ob nun google.de oder de.google.com, mir isses egal.

Freigeist
bei Antwort benachrichtigen
hellawaits torsten40 „An Google stelle, würde ich das wie Wikipedia damals ...“
Optionen

wenn es funktioniert, dann sollte Google das unbedingt so machen. Auch wenn es irgendwie absurd ist: gib dem Kind einfach eine neue Endung (nicht mal einen neuen Namen) und schon ist alles wieder im Lot und legitim.....

bei Antwort benachrichtigen
InvisibleBot hellawaits „wenn es funktioniert, dann sollte Google das unbedingt so ...“
Optionen

Nein. Damit würde Google den Verlagen, die das mit ihrer Lobbyarbeit durchgesetzt haben, weiterhin Seitenbesucher und damit Einnahmen bescheren.

Die einzig sinnvolle Lösung ist, alle Verlage die das wollten rigoros aus den News zu streichen. Es wird nicht lange dauern bis diese Verlage merken dass sie sich selbst am meisten geschadet haben.

- Beat the machine that works in your head! -
bei Antwort benachrichtigen
torsten40 InvisibleBot „Nein. Damit würde Google den Verlagen, die das mit ihrer ...“
Optionen
Die einzig sinnvolle Lösung ist, alle Verlage die das wollten rigoros aus den News zu streichen. Es wird nicht lange dauern bis diese Verlage merken dass sie sich selbst am meisten geschadet haben.
Genau das habe ich in einem anderem Thread auch vorgeschlagen. Da kam als Antwort, dass man Google dann eine Monopolstellung vorwerfen könnte.

Xaf hat das schön erklärt (ich denke du hast es damals gelesen)
http://www.nickles.de/forum/allgemeines/2012/das-leistungsschutzrecht-und-die-lobbyisten-538961333.html#p538961353
Freigeist
bei Antwort benachrichtigen
InvisibleBot torsten40 „Genau das habe ich in einem anderem Thread auch ...“
Optionen

Ja, ich kenne den Thread, und stimme Xafford auch zu. Allerdings liegt das Kind jetzt sowieso schon im Brunnen, und daher ist es eine Lose-Lose Situation. Google kann jedenfalls mit Fug und Recht behaupten, durch die Gesetzgebung und die daraus folgende Rechtsunsicherheit zu einem solchen Schritt gezwungen zu sein.

- Beat the machine that works in your head! -
bei Antwort benachrichtigen
hellawaits InvisibleBot „Nein. Damit würde Google den Verlagen, die das mit ihrer ...“
Optionen

Auch gut. Ich habe sowieso noch nie verstanden, wie man (die Verlage) sich so drastisch gegen Gratis - Werbung (durch die Suchmaschinenbetreiber) für ihr Produkt  wehren. Eine plausible Erklärung dafür habe ich bis heute nicht gefunden.

bei Antwort benachrichtigen
InvisibleBot hellawaits „Auch gut. Ich habe sowieso noch nie verstanden, wie man (die ...“
Optionen
Eine plausible Erklärung dafür habe ich bis heute nicht gefunden.

Es gibt auch keine. Die Verlage suchen nach einer Möglichkeit, sich neue Einnahmequellen zu erschließen, weil ihren gedruckten Kram keiner mehr kaufen will. Googles Werbeeinnahmen bieten sich da aus ihrer Froschperspektive heraus geradezu an. Dass sie sich damit selbst noch mehr vom Wasser abgraben, sollte man ihnen nicht vorenthalten... Zunge raus
- Beat the machine that works in your head! -
bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_23570 InvisibleBot „Es gibt auch keine. Die Verlage suchen nach einer ...“
Optionen
Die Verlage suchen nach einer Möglichkeit, sich neue Einnahmequellen zu erschließen, weil ihren gedruckten Kram keiner mehr kaufen will.

Was mich auch nicht wundert, sind sie doch zum größten Teil selber schuld. Als Beispiel nur meine lokale Zeitung, die Passauer Neue Presse, hätte sie keinen so offenen freien Internetauftritt müßte ich die Zeitung glatt abonnieren um auf dem Laufenden zu bleiben.

So gut wie alles ist aktuell zu lesen, was Tags darauf im Papierform geliefert wird. Wäre der Webauftritt wesentlich "rudimentärer", wäre der geneigte Leser gezwungen sich die Zeitung zu kaufen. Es muß sich so keiner wundern, wenn Onlineleser andere Zeitgenossen auf interessante Artikel per Link hinweisen. Natürlich muß man dazu nicht gleich einen ganzen Artikel zitieren. So ein kurzer Textschnipsel würde ja nur Interesse an den sowieso kostenlosen Onlineauftritt wecken.

Selbstverständlich fällt für die Suchmaschienenbetreiber dabei der eine oder andere Euro ab, und das weckt verständlicherweise Begehrlichkeiten.

Gruß Alois



bei Antwort benachrichtigen
InvisibleBot gelöscht_23570 „Was mich auch nicht wundert, sind sie doch zum größten ...“
Optionen

Das ist bei meiner Lokalzeitung ähnlich, vieles in der gedruckten Ausgabe war am Tag vorher bereits wortgleich auf ihrer Internetseite zu lesen. Und der Rest sind Artikel von irgendwelchen Nachrichtenagenturen, die man ebenfalls schon einen Tag vorher im Internet findet.

- Beat the machine that works in your head! -
bei Antwort benachrichtigen
Ma_neva InvisibleBot „Es gibt auch keine. Die Verlage suchen nach einer ...“
Optionen

Hi,

, weil ihren gedruckten Kram keiner mehr kaufen will
sehe ich ein wenig andersÜberrascht, denn ich hatte jahrelang ein SVZ Abo, doch bei Streik und Witterungsunbilden bekam ich keine Zeitung und wurde trotzdem zur Kasse gebeten (doch trotz Reklamation, kein Bedauern oder Rückerstattung) , da kaufe ich mir eben nun die Zeitung wenn ich gerade (am WE ) auch gute Artikel erwarte. Diese Zeitung kann man nur einmal online besuchen, um zu schnuppern, echt besser alle würden Verlage stets unentgeltlich online sein und somit Arbeitsplätze gefährden. Eine Zeitung bedeutet Arbeit und ist nur möglich mit Mitarbeiter, diese aber so über "online"  zu reduzieren ist echt eine Fehlentscheidung der Verlage. Wer online lesen will sollte auch seinen Obolus zahlen, wie sollten sonst Mitarbeiter bezahlt werden?
Ist doch hier bei Nickles  und anderswo bei "Premium Beiträgen" auch nicht anders.
Da wünsche ich mir echt Schweizer Verhältnisse http://www.deutsche-mittelstands-nachrichten.de/2013/02/50251/

Gruß
Manfred
Das Genie tut was es muß, das Talent tut was es kann
bei Antwort benachrichtigen
InvisibleBot Ma_neva „Hi, sehe ich ein wenig anders, denn ich hatte jahrelang ein ...“
Optionen
Wer online lesen will sollte auch seinen Obolus zahlen, wie sollten sonst Mitarbeiter bezahlt werden?

Genau das wundert uns ja. Was macht es denn für einen Sinn alles schon einen Tag vorher im Internet zu veröffentlichen - und sich dann zu beklagen dass die gedruckten Ausgaben immer weniger Interessenten finden? 

Ebenfalls verwunderlich: Von meiner Lokalzeitung gibts auch eine Onlineausgabe als PDF, die würde ich mir eventuell sogar abonnieren, wenn nicht alles im Netz stünde. Allerdings gibts ein Problem: Diese Onlineausgabe kostet im Abo exakt dasselbe wie die gedruckte Ausgabe. Die gesparten Papier- und Druckkosten werden also nicht weitergegeben. Und einzelne Ausgaben kann man davon auch nicht kaufen, nur das Abo. 

Da braucht man sich nicht zu wundern, dass das Ding keiner will. Die jüngeren, weniger papierbegeisterten Käuferschichten erschließt man sich so jedenfalls nicht.
- Beat the machine that works in your head! -
bei Antwort benachrichtigen
torsten40 InvisibleBot „Genau das wundert uns ja. Was macht es denn für einen Sinn ...“
Optionen

Ein schönes Beispiel ist die Hamburger Abendblatt. Auf deren Seite kann man keine Artikel mehr lesen, es sei man kauft sich ein Abo. Bin mal gespannt, wann die Konkurs anmelden.

Freigeist
bei Antwort benachrichtigen
aldebuedel torsten40 „Ein schönes Beispiel ist die Hamburger Abendblatt. Auf ...“
Optionen
bei Antwort benachrichtigen
juppes1 torsten40 „Das Leistungsschutzrecht ist durch“
Optionen

Typische Inkompetenz von Parlamentarier, die keine Ahnung von der tatsächlichen Materie haben. Für die Abmahnanwälten (man könnte vielleicht auch sagen: die Nieten unter den Anwälten) wieder eine zusätzliche und lohnende Abzocke. Die lachen sich schon ins Fäustchen.

bei Antwort benachrichtigen
Pilzzopf juppes1 „Typische Inkompetenz von Parlamentarier, die keine Ahnung ...“
Optionen

die länge der texte ist ja leider nicht bekannt. erst wenns einmal vor gericht knallt, wird man sehen wievieel wörter/zeichen nun erlaubt sind.

wenn man sich die interviews von prof. haucap ansieht, versteht man, dass kein weiteres gesetzt von nöten ist. die sollen einfach verhandeln.

bei Antwort benachrichtigen
immerneun torsten40 „Das Leistungsschutzrecht ist durch“
Optionen
Naja. Halb so wild. Das wird zum Glück im Bundesrat einfach blockiert werden. Und falls nicht, dann eine Bitte an google: Bitte juristisch auf Nummer Sicher gehen sämtliche deutschen Verlage, die das Leistungsschutzrecht unterstützen, und deren Online-Präsenzen komplett aus dem Suchindex entfernen.
bei Antwort benachrichtigen
mawe2 immerneun „Naja. Halb so wild. Das wird zum Glück im Bundesrat einfach ...“
Optionen
Bitte juristisch auf Nummer Sicher gehen sämtliche deutschen Verlage, die das Leistungsschutzrecht unterstützen, und deren Online-Präsenzen komplett aus dem Suchindex entfernen.

Dann nenne uns mal eine Möglichkeit, wie Google im Vorfeld "juristisch sicher" feststellen kann, ob ein Verlag das Leistungsschutzrecht "unterstützt"!

Worin besteht eigentlich die "Unterstützung" eines Gesetzes?

Gruß, mawe2
bei Antwort benachrichtigen