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winnigorny1 mawe2 „Dann hast Du mein erstes Statement und mein bisher letztes ...“
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Doch, aber ich dachte halt: "Im Zweifel für den Angeklagten!".

Ich kann halt nicht glauben, dass du dich hier zum Fürsprecher solcher Praktiken machst. Und das tust du, egal ob du sagst, dass du das auch nicht in Ordnung findest.

Aber diese "Wenn-schon-denn-schon-Attidüde" ist im Grundsatz in meinen Augen Fürsprache....Stirnrunzelnd

Volle Zustimmung! winnigorny1
genauso könnte es ... Ralf103
.... Done! winnigorny1