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Nebenkostenabrechnung ..wer hat schonmal nachzahlen müssen ?

dieclaudi / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi,

so eine Nebenkostenabrechnung kann einen ja auchmal ganz schon in Stimmung versetzen , wer kennt die Tricks der Vermieter ? .... jede 3. Abrechnung soll ja nach einer Studie , zu hoch abgerechnet sein :(

Claudi

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Joerg69 dieclaudi „Nebenkostenabrechnung ..wer hat schonmal nachzahlen müssen ?“
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Hallo Claudi,

NK-Abrechnungen sind eine Wissenschaft für sich. Deshalb stelle ich erst einmal ein paar Fragen zur Abgrenzung. Antwort bei Diskretionsbedarf per PN (Persönliche Nachricht) an mich.

Ist das ein neues Mietverhältnis - die erste Abrechnung?
Wenn es nicht die erste Abrechnung ist, in welchen Positionen sind die Steigerungen?
Wie hoch waren die Betriebskosten, wie hoch die Heizkosten pro Abrechnung?
Wieviel m² hat die Einheit?
Werden Postitionen nach Verbrauch oder nach Person abgerechnet?
Gibt es für die Heizung einen Wärmemeßdienst? Wenn nicht, wieviele Einheiten sind im Haus?
Wie alt ist das Haus?
Ist nebenan Gewerbe?

Man könnte die Belege beim Vermieter einsehen. Beachten, daß dafür manchmal eine Ausschlußfrist von z. B. 30 Tagen gesetzt ist.
Bei Belegen muß man prüfen, ob Zeitraum, Objekt und Verbrauchsstelle stimmen.

Teure Positionen wie z. B. Müll kann man auch durch Nachfrage bei der Müllabfuhr klären - bekannt sind ja Größe und Leerungsturnus der Behälter.

Wasserverbrauch kann ins Kraut schießen, wenn jemand ein defektes Füllventil im Spülkasten hat, Wasser durchlaufen läßt. Zur Not soll Verwaltung/ Hausmeister das mal prüfen.

Umgelegt werden dürfen nur die Kostenarten lt. Betriebkostenverordnung und evtl. als "Sonstige Betriebskosten" im Mietvertrag vereinbarte Kostenarten. Also z. B. keine Verwaltungskosten.

Gruß
Jörg

Viele Grüße von Jörg
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