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Verkehrsrecht Parken im angeblichen Parkverbot

Systemcrasher / 48 Antworten / Flachansicht Nickles

Kann es sein, daß es ein Parkverbot auch ohne Hinweisschild am Anfang einer Straße gibt, auch wenn deutlich sichtbar Parkstreifen auf der Fahrbahn eingezeichnet sind?

Genau das ist mir nämlich schon 2 mal in einer großen Landeshauptstadt innerhalb weniger Monate passiert. Und ich achte immer genau darauf, daß ich nur dort parke, wo ich es auch darf.

Im 2. Fall haben sogar fast alle m.E. ordnungsgemäß abgestellten Fahrzeuge ebenfalls einen Strafzettel bekommen (insgesamt 20-30 PKWs). Wie gesagt, am Staßenanfang war keinerlei Hinweis auf irgendeine Parkeinschränkung. Natürlich habe ich Fotos.


bilibi Systemcrasher „Verkehrsrecht Parken im angeblichen Parkverbot“
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Ein Halteverbot bedarf "immer" eines Anfangshalteverbotes und eines Endhalteverbotsschildes. Das sind die Die Zeichen 283-10 (Anfang) bzw. 283-20 (Ende) Ab einer gewissen Länge muss das Doppepfeilzeichen 283-30 eingestellt werden.

In Ausnahmefällen kann auch kurz vor einer Kreuzung das Schild 283-50 aufgestellt werden. Dieses ist ohne Pfeile da:
Sie gelten auch nur bis zur nächsten Kreuzung oder bis zur nächsten Einmündung auf der gleichen Straßenseite.

Haltverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Schilder angebracht sind.


jruess
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