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GEZ Gebühren bei freiberuflicher Mit-Benutzung im 2. Haushalt

tobi16 / 28 Antworten / Flachansicht Nickles

hallo,
meine Recherche bezüglich dieses Themas hat nicht zu einer befriedigenden Antwort geführt.
Daher meine Frage an die rechtskundigen:

Als freiberuflicher muss ich ja - hier rückwirkend von 2007 an- zusätzlich Gebühren für einen PC (nach)zahlen.
Nun benutze ich aber diesen PC in einem anderen Haushalt, dessen Inhaber mir seinen Internetzugang zur Verfügung stellt, wobei dieser selbst auch freiberuflich arbeitet und bereits entsprechende Gebühren entrichtet.
Da die Gerichte sich ohnehin in den letzten Jahren nicht einig waren, ob ein solcher PC überhaupt gebührenpflichtig ist, ist die Verwirrung um so größer.
Ist nun die Gebühr schon entrichtet oder werde ich extra zur Kasse gebeten?
Gruß + Dank

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nettineu tobi16 „danke, sorry, habe etwas Zeit verstreichen lassen das stimmt so wohl alles...“
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Mit dem PKW ist es eine klare Angelegenheit. Gebührenverordnung regelt das.

Lass doch mal die GEZ weg. Die mietest einen Raum und einen PC von einem Kollegen (Freund). Der PC gehört wem? Ist er gebührenpflichtig?

Als Mitbenutzer bist weder für den Raum, noch für den PC verantwortlich. Die GEZ darf Dich garnicht zur Kasse bitten, sondern den Besitzer. Was der mit der GEZ macht, kann Dir erstmal wurscht sein.

Einfaches Beispiel, in einem Hotel steht ein PC zur allegemeinen Benutzung. Hotel zahlt Gebühr. Nun übernachtest Du dort und benutzt den PC für Deine Zwecke. Bist Du Gebührenpflichtig? Nein.

Dein Freund vermietet Dir sein Raum und PC. Wer ist gebührenpflichtig?

Frag bei der GEZ nach, werden es Dir bestimmt bestätigen. Frag bitte auch mal einen Rechtsanwalt, die Auskunft dürfte wegen Nichtigkeit umsonst sein.

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