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GEZ Gebühren bei freiberuflicher Mit-Benutzung im 2. Haushalt

tobi16 / 28 Antworten / Flachansicht Nickles

hallo,
meine Recherche bezüglich dieses Themas hat nicht zu einer befriedigenden Antwort geführt.
Daher meine Frage an die rechtskundigen:

Als freiberuflicher muss ich ja - hier rückwirkend von 2007 an- zusätzlich Gebühren für einen PC (nach)zahlen.
Nun benutze ich aber diesen PC in einem anderen Haushalt, dessen Inhaber mir seinen Internetzugang zur Verfügung stellt, wobei dieser selbst auch freiberuflich arbeitet und bereits entsprechende Gebühren entrichtet.
Da die Gerichte sich ohnehin in den letzten Jahren nicht einig waren, ob ein solcher PC überhaupt gebührenpflichtig ist, ist die Verwirrung um so größer.
Ist nun die Gebühr schon entrichtet oder werde ich extra zur Kasse gebeten?
Gruß + Dank

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tobi16 nettineu „GEZ zieht Rundfunkgebühren ein, das besteht aus Radio, und/oder PC und/oder TV....“
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aha ach so. Also PC gilt nicht als Fernsehgerät, obwohl man damit theoretisch ja auch Tv Sender empfangen kann. Interessante Sache. Bist du sicher?
Nein TV Gebühren zahl ich ja regelmäßig schon für meine Wohnung.
Ich könnte es so machen: den Fernseher an meine Mutter verschenken, und mir für die restliche Zeit bis 2013 die TV Gebühren sparen und somit das nachträglich erhobene Gebühr wieder rein holen.
Vorausgesetzt die GEZ geht überhaupt auf meine Kündigung ein.
Dazu müsste ich wissen, ob man wirklich nur 5,60 zahlt für einen PC zuhause.

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