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GEZ Gebühren bei freiberuflicher Mit-Benutzung im 2. Haushalt

tobi16 / 28 Antworten / Flachansicht Nickles

hallo,
meine Recherche bezüglich dieses Themas hat nicht zu einer befriedigenden Antwort geführt.
Daher meine Frage an die rechtskundigen:

Als freiberuflicher muss ich ja - hier rückwirkend von 2007 an- zusätzlich Gebühren für einen PC (nach)zahlen.
Nun benutze ich aber diesen PC in einem anderen Haushalt, dessen Inhaber mir seinen Internetzugang zur Verfügung stellt, wobei dieser selbst auch freiberuflich arbeitet und bereits entsprechende Gebühren entrichtet.
Da die Gerichte sich ohnehin in den letzten Jahren nicht einig waren, ob ein solcher PC überhaupt gebührenpflichtig ist, ist die Verwirrung um so größer.
Ist nun die Gebühr schon entrichtet oder werde ich extra zur Kasse gebeten?
Gruß + Dank

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tobi16 nettineu „Jetzt wird es klar. Nicht Du bist der Täter sondern lediglich Untermieter mit...“
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nochmal :Danke!

Hm, also das Verhältnis zum Vermieter ist nun tatsächlich freundschaftlicher, kollegialer Natur. Er war so schlau und hat die GEZ - zurecht - -ab gewimmelt, wie gesagt er hat keinen Fernseher, (ob er für seine PCs zahlt, weiß ich nicht, kann aber gut sein, dass nicht)

Insofern meint er, wäre das meine Sache, denn es ist mein Rechner und ob ich hier einen nutze oder nicht, steht ja auch in meinem Ermessen. Ich habe also immer noch das Gefühl, dass ich da rechtlich auf der Zahl-Mal-Schön Seite gelandet bin.
(Und zwar deshalb, weil ich nicht mitbekommen habe, dass die Gebührenpflicht seit 2007 besteht, kam ja nirgends in den Nachrichten.....so war ich auskunftsfreudiger dem GEZ Mann gegenüber)

Wenn man keinen TV hat, aber PC, zahlt man wahrscheinlich eben soviel als hätten man einen. Aber solange mein Vermieter das nicht tut, will ich ihm da auch nicht zu nahe treten.

Anders wäre es wohl, wenn 2013 jeder Haushalt zahlt, dann könnte die GEZ nicht extra Gebühren für den PC verlangen, den ich in dem anderen Haushalt aufgestellt habe.
Genau weiß ich es aber nicht, denn die Formulierungen auf deren Seiten ist manchmal eher was für Juristen...

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