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GEZ Gebühren bei freiberuflicher Mit-Benutzung im 2. Haushalt

tobi16 / 28 Antworten / Flachansicht Nickles

hallo,
meine Recherche bezüglich dieses Themas hat nicht zu einer befriedigenden Antwort geführt.
Daher meine Frage an die rechtskundigen:

Als freiberuflicher muss ich ja - hier rückwirkend von 2007 an- zusätzlich Gebühren für einen PC (nach)zahlen.
Nun benutze ich aber diesen PC in einem anderen Haushalt, dessen Inhaber mir seinen Internetzugang zur Verfügung stellt, wobei dieser selbst auch freiberuflich arbeitet und bereits entsprechende Gebühren entrichtet.
Da die Gerichte sich ohnehin in den letzten Jahren nicht einig waren, ob ein solcher PC überhaupt gebührenpflichtig ist, ist die Verwirrung um so größer.
Ist nun die Gebühr schon entrichtet oder werde ich extra zur Kasse gebeten?
Gruß + Dank

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nettineu tobi16 „danke nettineu, deine Ausführungen sind nützlich für jemanden, der sich im...“
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Ohh, das tut mir leid, das Sümmchen tut weh. Was ich aber nicht verstehe, bei der GEZ heist es neuartige Empfangsgeräte (PC) und da ist eine Radiogebühr gleich mit drin.

Oder hast Du nur ein Radio angemeldet und das Kreuzchen seinerzeit bei neuartigen Geräten vergessen? Etweder hast Du am 2. Wohnsitz garnichts angemeldet, oder falsch. Beides nutzt der GEZ Kopfgeldjäger schamlos aus. Mit solchen Leuten darf man in keinster Weise, weder auf der Straße noch sonstwo kommunizieren, null Auskünfte zu garnichts geben.

Bei mir war es am 2. Standort ähnlich, hab den Kopfgeldjäger mit Ignoranz abgebügelt und mich zeimlich quick telefonisch bei der netten GEZ-Dame gemeldet. Die freuen sich richtig. Mit der "billigen" Anmeldung hat der Kopfgeldjäger weder faktisch noch rechtlich keine Chance mehr nachträglich etwas zu fordern.

Dein Fall liegt aber anders. Du bist Hospitant, weder Eigentümer noch Hauptnutzer auf einem fremden, ordentlich angemeldete Rechner. Eine Doppelbezahlung durch Doppelbenutzung scheint mir rechtswidrig. Frag mal einen Rechtsanwalt, die 350 Euro kannst Du Dir eventuell zurückholen. Ob es sich lohnt mit RA, mußt Du selbst entscheiden.

Leider hab ich viele Fälle in meinem Dasein erlebt, wo allein das Anschreiben des RA ein Verfahren aufgehoben hat und Rückzahlungen erfolgten. GEZ hat auch keine Lust Rechtsstreit zu verfolgen, wenn die GEZ ehh im Unrecht ist. Ein kompetenter Rechtsanwalt macht sowas auch auf Erfolgsbasis, nicht auf Vertragsbasis. Manche Rechtsanwälte haben hierzu schon vorgefertigte Anschreiben in der Schublade, die Pappenheimer sind ja bekannt.

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