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Rentenhöhe und Altersarmut

violetta7388 / 30 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Forum,

führte heute für ein Familienmitglied eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung(sanstalt) durch.

- Dabei stellt sich heraus, daß das Rentenkonto an mehreren Stellen fehlerhaft ist.
- Das die durchschnittliche gesetzliche Rente bei ca. 800 Euro (West) liegen und
Bürger der neuen Bundesländer wegen der längeren Arbeitszeiten mehr erhalten sollen.
- Es besser ist mit 63 Jahren (9 % Abschlag) in Rente zu gehen, als bis 65 plus x zu arbeiten, da die letzten Jahre für HartzIV-Empfänger sowieso keine Rentensteigerung bringen.
- Sich jeder Bundesbürger grundsätzlich immer arbeitslos melden sollte, auch wenn es nur um wenige Tage geht, da immer Beitragszeiten angerechnet werden.
- Kontenklärungen ab dem 27. Lebensjahr durchgeführt werden können.
- Alle Daten (Schreibfehler!!) unbedingt genauestens geprüft werden sollten .

Also, Buben und Mädels, unbedingt rechtzeitig tätig werden, ansonsten artet die Kontenklärung richtig in Arbeit aus.

Es bleibt die Frage, wer mit Renteneintritt die Miete und laufenden Kosten des Antragsstellers zahlt?

MfG.
violetta

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mthr1 violetta7388 „Hallo Manfred, woher diese mysteriösen 1.175 Euro kommen ist bisher ungeklärt....“
Optionen

Du hast es wieder auf den Punkt gebracht, generell angemessene Mindestlöhne, auch wenn es vielleicht Teilen der Wirtschaft weh tun sollte.

Wie bereits erwähnt, funktioniert es in anderen Ländern.

Besonders unverzichtbar ist ein solches Gesetz im Hinblick auf die Freizügigkeit ab 1.5.2011.

Ebenso unverzichtbar sind andere Regelungen für Geringfügig-Beschäftigte, Zeitarbeiter, Leiharbeiter.

Da gäbe es sicher Möglichkeiten, gravierende Änderungen zu machen, vorrausgesetzt, man darf es.

Leider wird dies aber sicherlich von allmächtigen Industrie verhindert, welche ihre Marionetten in unserer Bundesregierung schon aufweist, was sie zu tun haben um nicht persönliche Vorteile - gleich welcher Art - zu verlieren.

mfG mthr1

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